Dompteur
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- Registriert
- 12. Aug. 2004
- Beiträge
- 216
Halllo,
Ich möchte aus gegebenem Anlass (Aufforderung zur Domainübertragung bekommen)
heute ein paar vielleicht naive Fragen stellen.
Ich habe eine Domain als eine (von vielen möglichen) Tippfehler-Varianten einer deutschen MARKE registriert.
Nun möchte der Inhaber dieser Marke von mir dass ich ihm die Domain per KK direkt übertrage (andernfalls er wie er ankündigt,den Rechtsweg einschlagen würde).
Sein Anliegen hab ich in Form eines normalen Briefes per Post erhalten.
In meiner Blauäugigkeit hab ich darauf spekuliert, dass eine alleinig in Deutschland registrierte Marke auch nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland betrifft - als Österreicher wähnte ich mich daher im Trockenen.
Nach dem Lesen mehrerer Beiträge zu ähnlichen Themen sehe ich (ein) dass meine Annahme auf wackeligen Beinen steht, obwohl ich wiederum nicht kapiere wozu es dann Marken unter verschiedenen Nationalitäten gibt, und wozu eine EU-Einheitsmarke?
Nun gut, wenn es denn so sein sollte dass der Arm des deutschen Gesetzes
mich in diesem Fall auch betrifft, und ich klein beigebe um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Stellt sich mir weiters trotzdem die Frage, ob ich die Domain wie gefordert per KK dem Markenbesitzer übertrage, oder sie einfach nur lösche ?
Weiters, was passiert konkret wenn ein deutsches Gericht dem evtl. Klagsteller recht gibt, wie weit reicht hier überhaupt die Zuständigkeit - was passiert wenn der Domaininhaber irgendwo über den Teich seine Zelte aufgeschlagen hat, oder seinen Onkel/Partner/Firma in Neuseeland oder auf den Fidschiinseln als Inhaber eingetragen hat ?
Ich Frage das nicht ohne Grund, da andere Domain-Schreib-Varianten derselben Marke von einem Deutschen über eine "vorgeschobenen" Firma auf
Antiqua oder Aruba betrieben werden !
Über jedes möglichst objektive Feedback(möglichst frei von Zynismus und Sarkasmus, auch wenns in den Fingern juckt) würde ich mich freuen.
Bevor ich eine der möglichen Handlungen setzte.
MfG Dompteur
Ich möchte aus gegebenem Anlass (Aufforderung zur Domainübertragung bekommen)
heute ein paar vielleicht naive Fragen stellen.
Ich habe eine Domain als eine (von vielen möglichen) Tippfehler-Varianten einer deutschen MARKE registriert.
Nun möchte der Inhaber dieser Marke von mir dass ich ihm die Domain per KK direkt übertrage (andernfalls er wie er ankündigt,den Rechtsweg einschlagen würde).
Sein Anliegen hab ich in Form eines normalen Briefes per Post erhalten.
In meiner Blauäugigkeit hab ich darauf spekuliert, dass eine alleinig in Deutschland registrierte Marke auch nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland betrifft - als Österreicher wähnte ich mich daher im Trockenen.
Nach dem Lesen mehrerer Beiträge zu ähnlichen Themen sehe ich (ein) dass meine Annahme auf wackeligen Beinen steht, obwohl ich wiederum nicht kapiere wozu es dann Marken unter verschiedenen Nationalitäten gibt, und wozu eine EU-Einheitsmarke?
Nun gut, wenn es denn so sein sollte dass der Arm des deutschen Gesetzes
mich in diesem Fall auch betrifft, und ich klein beigebe um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Stellt sich mir weiters trotzdem die Frage, ob ich die Domain wie gefordert per KK dem Markenbesitzer übertrage, oder sie einfach nur lösche ?
Weiters, was passiert konkret wenn ein deutsches Gericht dem evtl. Klagsteller recht gibt, wie weit reicht hier überhaupt die Zuständigkeit - was passiert wenn der Domaininhaber irgendwo über den Teich seine Zelte aufgeschlagen hat, oder seinen Onkel/Partner/Firma in Neuseeland oder auf den Fidschiinseln als Inhaber eingetragen hat ?
Ich Frage das nicht ohne Grund, da andere Domain-Schreib-Varianten derselben Marke von einem Deutschen über eine "vorgeschobenen" Firma auf
Antiqua oder Aruba betrieben werden !
Über jedes möglichst objektive Feedback(möglichst frei von Zynismus und Sarkasmus, auch wenns in den Fingern juckt) würde ich mich freuen.
Bevor ich eine der möglichen Handlungen setzte.
MfG Dompteur
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