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LTD sicher vor Abmahnung ??

Diogenes

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25. Feb. 2006
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Hallo,
reines Gedankenspiel. Beim Landrush 2 wird eine Domain gereggt/gesnappt, bei der diverse Firmen versucht haben, durch Markenanmeldungen ans Ziel zu kommen. Um sich vor Abmahnungen zu schützen (jedenfalls in finanzieller Hinsicht), wird die Domain direkt nach reg. auf die LTD als Inhaber umgemeldet.
Wie seht ihr diese Möglichkeit ?


Gruß
Dio.
 
Moin,

genauso wie der allen anderen, nur im Falle X sicher 4-5x teurer.
U.U. aussichtslos, da Inhaberdaten etc. gefaked sein können.

Viele Grüße,

Tobias
 
Hallo Tobias,
vielleicht habe ich mich etwas nebulös ausgedrückt. Es geht darum, ob es eine Möglichkeit wäre, sich zu schützen. Beispiel: Casino.eu. Diverse Versuche von unterschiedlichsten Firmen, die Domain zu reggen. Jetzt hast Du das Glück z.B. bei realtime.at über den Landrush2 die Domain zu snappen. Dann wird bestimmt die ein oder andere Firme versuchen, Dich abzumahnen. Wäre es für Dich eine Möglichkeit, die Domain auf eine neugegründete Firma (LTD) zu transferieren, um, bei zuviel Abmahnungszuspruch, die LTD gegen die Wand zu fahren ??

Gruß
Dio.
 
Diogenes schrieb:
Hallo Tobias,
vielleicht habe ich mich etwas nebulös ausgedrückt. Es geht darum, ob es eine Möglichkeit wäre, sich zu schützen. Beispiel: Casino.eu. Diverse Versuche von unterschiedlichsten Firmen, die Domain zu reggen. Jetzt hast Du das Glück z.B. bei realtime.at über den Landrush2 die Domain zu snappen. Dann wird bestimmt die ein oder andere Firme versuchen, Dich abzumahnen. Wäre es für Dich eine Möglichkeit, die Domain auf eine neugegründete Firma (LTD) zu transferieren, um, bei zuviel Abmahnungszuspruch, die LTD gegen die Wand zu fahren ??

Gruß
Dio.
Warum erst snappen, wenn Du die Domain verlieren willst? Eher willst Du das Ding verteidigen und besitzen.

Von der ganzen Firmierungsproblematik mal abgesehen: Eine Ltd. ist so ziemlich das dümmste was Du da machen kannst. Um die wertvolle Domain zu behalten brauchst Du einen Rechtsbeistand und wie ich Deinen Aeusserungen entnehme nicht zu teuer. Von hier aus einen englischen Anwalt zu nehmen um dir die Domain zu verteidigen duerfte deutlich teuerer werden als sich in Deutschland auf einen Rechtsstreit einzulassen.
 
domainhengst schrieb:
Von hier aus einen englischen Anwalt zu nehmen um dir die Domain zu verteidigen duerfte deutlich teuerer werden als sich in Deutschland auf einen Rechtsstreit einzulassen.

Was hat das mit einer Ltd zu tun? Ltd ohne Tätigkeit in England dürfte wohl für deutsche Gründer der Normalfall sein. Also nix engl. RA. Eine Ltd. ist eine Möglichkeit Schutzrechte aufzubauen (wurde auf der Domainertagung in Ddorf explizit als Möglichkeit durch den referierenden RA erwähnt). Aber wofür? Wenn generisch, dann generisch. Mit welcher Begründung könnte Dir eine Deine Casino.eu abjagen? Ok, wenn der unter casino Socken mit singenden Einlagen vertreibt (angeblich) und Du ebenfalls auf diesen Trendzug aufspringen möchtest, aber sonst? Für das Domainbiz müßt Ihr mehr Arsch in der Hose haben :D , ist halt ein Haifischbecken. Registrieren, schauen und im Bedarfsfall einen erfahrenen RA hinzuziehen. Wieviele ltds willst Du denn gründen? 50? 100?

Aloa,

Rainer

Unternehmen.biz - Branchenverzeichnis.biz - Existenz.biz
 
Domster schrieb:
Was hat das mit einer Ltd zu tun? Ltd ohne Tätigkeit in England dürfte wohl für deutsche Gründer der Normalfall sein. Also nix engl. RA.
... und damit waere IMHO ein Handelsregistereintrag nötig. Aber egal...
Domster schrieb:
Eine Ltd. ist eine Möglichkeit Schutzrechte aufzubauen (wurde auf der Domainertagung in Ddorf explizit als Möglichkeit durch den referierenden RA erwähnt). Aber wofür?
Genau, in diesem Falle aber unnötig.

Domster schrieb:
Wenn generisch, dann generisch. Mit welcher Begründung könnte Dir eine Deine Casino.eu abjagen? Ok, wenn der unter casino Socken mit singenden Einlagen vertreibt (angeblich) und Du ebenfalls auf diesen Trendzug aufspringen möchtest, aber sonst? Für das Domainbiz müßt Ihr mehr Arsch in der Hose haben :D , ist halt ein Haifischbecken. Registrieren, schauen und im Bedarfsfall einen erfahrenen RA hinzuziehen. Wieviele ltds willst Du denn gründen? 50? 100?
Dann sind wir doch einer Meinung. Wenn die Domain gut ist, dann werde ich auch bereit sein mich auf einen Prozess einzulassen und brauche die Ltd. nicht.

Wenn er sich aber eine Limited nimmt - wo soll die Deiner Meinung nach sonst verklagt werden, wenn nicht in UK? Einem englischen Domaininvestor (von denen es angeblich ein paar geben soll) wird es recht sein, der jagt ihn schön in UK vor Gericht - leichte Beute. Also ich sehe da nur Nachteile.
 
Stimmt, muß man dann schon in D ins Handelsregister eintragen. Ob man dann trotzdem in UK verklagt wrden kann (keine gewerbliche Tätigkeit in UK) kann ich zwar nicht 100% ausschließen, wage ich bei der Konstruktion aber zu bezweifeln. Lass uns also im Chor rufen: Generisch? JA und Arsch in der Hose. Nicht generisch? Finger weg.

Aloa,

Rainer, der bei diesem Wetter seine Dachterasse sehr genießt :-). Obwohl Notebook-Displays sind einfach Scheisse draußen...
 
Hallo,
das wollte ich wissen !!! Ich spare mir die LTD und warte erstmal ab.

Gruß
Dio.
 
Also schaden kann eine Ltd zumindest nicht, einer der Vorteile soll doch sein, dass man sich im Fall einer Abmahnung meist auf erträglichere Summen einigen kann, weil sich der Abmahnende durchaus bewusst ist, dass man die Ltd zur Not vor die Wand fahren kann...nicht, dass ich das vor hätte, soll aber so sein :)
 
Caretaker schrieb:
Also schaden kann eine Ltd zumindest nicht, einer der Vorteile soll doch sein, dass man sich im Fall einer Abmahnung meist auf erträglichere Summen einigen kann, weil sich der Abmahnende durchaus bewusst ist, dass man die Ltd zur Not vor die Wand fahren kann...nicht, dass ich das vor hätte, soll aber so sein :)
Leider habe ich die Besprechung der LTDs verpasst welche Rainer erwaehnte. Falls von RA Hoeller sicherlich erstklassig. Ich kenne mich mit dieser Handelsform nicht sonderlich gut aus, weiss jedoch, dass LTDs (wie INCs, GmbHs usw.) eine Rechtsform ("Person") darstellen, welche von jedem Interessenten auf den/die "Inhaber" geprueft werden kann. Wenn ich mich recht entsinne, kostet es nur ein paar Euros bzw. ist (zumindest bei INCs) oefters sogar kostenlos. "Versteckt" sich also jemand aus DE hinter einer LTD in England, dann duerfte er/sie fuer den ahndenden RA eines potentiellen Klaegers sehr transparent sein. Ein deutscher Anwalt, der nicht gerade von gestern ist, wird wohl auf die LTD bei manchen Sachen pfeifen, sofern der (die) Person(en) hinter der LTD sich in seinem Revier (DE) befinden. Der/die Abmahnende und sein/ihr kompetenter RA wird in bestimmten Faellen absehbar keinerlei "vor die Wand fahren" Gedanken hegen. Ich vermute, er/sie wird direkt angreifen - nicht die lustige 300 Euronen Dingsbums LTD. Ich vermute auch, dass manch ein deutscher Richter in DE im Ernstfall auf die tolle "LTD-Fassade irgendwo" genuesslich pfeifen duerfte und direkt auf den "LTD-Witzbold" in seinem Revier zugreifen wuerde - und ihn u.U. auch "virtuell aufhaengen lassen " wuerde. Die Ami INC (wie die GmbH), eine aeussert stabile Rechtsform (welche ich wiederum gut kenne), ist uebrigens auch nicht "kugelsicher". Die silberne Kugel da lautet: "piercing the corporate veil". Eine "LTD" ist meines Erachtens nach ganz sicher kein "Freibrief". :)

Gruesse

John
Fassaden.com
 
Die Sachlage ist eigentlich ganz einfach. Eine GmbH oder Ltd oder wie auch immer es im jeweiligen Land heisst haftet maximal in Hoehe ihres Geschaeftskapitals. Das aber nur unter der Voraussetzung einer rechtlich einwandfreien Taetigkeit. Im Englischen gibt es dafuer den Begriff "due diligence" der sich am einfachsten mit zuzumutender gebuehrender Sorgfaltspflicht umschreiben laesst. Wenn "Du" also als Geschaeftsfuehrer oder Direktor bewusst diese Sorgfaltspflicht verletzt, dann hilft auch keine Ltd mehr. Nettes Beispiel aus juengster Vergangenheit: Bernie "Worldcom" Ebbers.

Gruss,
Mac
 
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