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Mal ne Frage zu .eu und Markenrecht

Yesod

New member
Registriert
17. Aug. 2004
Beiträge
173
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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zum Markenrecht und .eu-Domains.

Ich hab bei meinen Recherchen ne Domain gefunden, die unter sämtlichen interessanten TLDs registriert ist (.de .com usw., auch europäische).

Es ist ein Markenname einer Firma. Für .eu haben sie aber die Domain in den Sunrisephasen nicht registriert. Wie ist das eigentlich rechtlich? Wenn sich einer die Domain schnappen würde und ne Marke irgendwo in Europa unter einer anderen Kategorie anmelden würde, könnte er sich die Domain doch unter den Nagel reissen, oder?

Bitte die Frage nicht falsch zu verstehen, ich hab denen bereits ein Mail geschrieben, dass mir das aufgefallen ist (finde Markengrabbing selbst zum Kotzen). Es interessiert mich nur persönlich, wie hier das europäische Markenrecht ist und welche Chancen Firmen, die es verpennt haben in der Sunrise ihre Domains zu sichern, hinterher haben um diese einzuklagen.

Viele Grüsse,

Yesod
 
ich gehe mit meiner leihen meinung davon aus, dass wenn ich heute in einer ganz anderen klasse eine solche marke registriere und dann schneller rege als der andere markeninhaber, dann kann er sich die domain abschminken und sie würde bei mir bleiben. (mit der einschränkung dass ich auch für die angemeldete klasse die website gestalten sollte und nicht das pp des anderen markeninhabers einbinden sollte....)

so in etwas denke ich würde das gehen... und keine rechtsberatung , nur.ch leihenmeinung.

ric
musicdownload.cz
 
richtig, nur haben Anwälte da immer noch genügend Angriffsfläche.
Man wird nachweisen müssen, dass wirklich ein entsprechendes Produkt existiert.
 
Zudem könnte ich mir vorstellen, dass man die Domain nur solange behalten könnte wie man die Marke besitzt, d.h. man muss die Marke zur Domain ebenfalls noch über Jahre halten und jährlich bezahlen. Da kommt schon eine ordentliche Summe zusammen...

mfg Andreas
 
Hi,

da kommt keine "ordentliche Summe" zusammen, da ein Markeneintrag fuer 10 Jahre gilt.

Auch muss man in den ersten 5 Jahren des Markeneintrags nicht nachweisen, dass ein Produkt schon existiert.

Was man aber beachten muss, ist ,dass man die Domain nur fuer den Bereich nutzt, dessen Waren-/Dienstleistungsklasse auch mit der Marke geschützt ist.

Andreas
 
Andi50 schrieb:
Was man aber beachten muss, ist ,dass man die Domain nur fuer den Bereich nutzt, dessen Waren-/Dienstleistungsklasse auch mit der Marke geschützt ist.

Eher umgekehrt, oder? Dass man sie nicht für einen Bereich nutzt der mit der Marke des anderen kollidiert.
 
domainhengst schrieb:
Eher umgekehrt, oder? Dass man sie nicht für einen Bereich nutzt der mit der Marke des anderen kollidiert.

Ich meine, in dem Bereich der EIGENEN Marke.

Andreas
 
Andi50 schrieb:
Hi,

da kommt keine "ordentliche Summe" zusammen, da ein Markeneintrag fuer 10 Jahre gilt.

Andreas

Halo Andreas,

wusste ich nicht, ich war immer der Meinung dass man das dann jährlich zahlt ans Markenamt in München. Danke für deinen Tipp, wieder was gelernt :-)

mfg Andreas
 
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