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Marke "DOTWEB"

mach2

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25. Aug. 2004
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Hallo in die Runde,

kennt jemand die i-content Ltd., welche Inhaberin der europäischen Marke "DOTWEB" (010590156) ist? Ich wurde von einem Anwalt kontaktiert, der von mir den Auth-Code für meine Domain dotweb.de verlangt. Die Zauberformel lautet: "Unsere Mandantin musste nunmehr feststellen, dass die Domain dotweb.de über Sie als Anmelder registriert wurde. Sie verletzten dadurch eindeutig die Markenrechte unserer Mandantin."

Die Marke "DOTWEB" wurde am 25.01.2012 angemeldet und am 04.09.2012 für diverse Waren/Dienstleistungen eingetragen. Meine Domain habe ich bereits am 18.02.2005 registriert und keine Inhalte laufen lassen.

Was mich zunächst interessiert: weiß jemand, ob die i-content Ltd. an der Verwaltung der TLD .web in irgendeiner Weise beteiligt ist? Ich konnte nur recherchieren, dass eine I-REGISTRY Ltd. die TLDS .onl, .online, .rich und .vip verwaltet, nicht aber .web.
Die I-REGISTRY Ltd. residiert als "Zweigniederlassung" in DE unter derselben Berliner Adresse wie die "Zweigniederlassung" der i-content Ltd.: Friedrichstr. 90, 10117 Berlin. Wozu braucht es zwei oder mehrere Ltds.? Seriosität geht anders.

Ich freue mich auf Eure Beiträge.
 
Die Marke "DOTWEB" wurde am 25.01.2012 angemeldet und am 04.09.2012 für diverse Waren/Dienstleistungen eingetragen. Meine Domain habe ich bereits am 18.02.2005

Lass Dir die Historie von der DENIC ausstellen und kontaktiere einen Anwalt. Mein Rat.

Was mich zunächst interessiert: weiß jemand, ob die i-content Ltd. an der Verwaltung der TLD .web in irgendeiner Weise beteiligt ist? Ich konnte nur recherchieren, dass eine I-REGISTRY Ltd. die TLDS .onl, .online, .rich und .vip verwaltet, nicht aber .web.
Die I-REGISTRY Ltd. residiert als "Zweigniederlassung" in DE unter derselben Berliner Adresse wie die "Zweigniederlassung" der i-content Ltd.: Friedrichstr. 90, 10117 Berlin. Wozu braucht es zwei oder mehrere Ltds.? Seriosität geht anders.

Ich freue mich auf Eure Beiträge.

Nur zur Info: .online wird betrieben von RADIX FZC (www.nic.online) nicht von i-registry ltd.
 
Nur zur Info: .online wird betrieben von RADIX FZC (www.nic.online) nicht von i-registry ltd.

Interessant dazu folgende Webseite:
.ONLINE Domain

Dort ist zu lesen: Hinweis: dot online, .online DOMAIN und .online REGISTRY sind eingetragene Marken der i-content Ltd., deren exklusive Lizenznehmerin die I-REGISTRY Ltd. ist. Die .ONLINE TLD wird durch ein Drittunternehmen betrieben.

Einerseits soll die I-REGISTRY Ltd exklusive Lizenznehmerin sein, andererseits wird die .ONLINE TLD durch ein Drittunternehmen betrieben. Das passt nicht zusammen.

Blickt da jemand durch?
 
Interessant dazu folgende Webseite:
.ONLINE Domain

Dort ist zu lesen: Hinweis: dot online, .online DOMAIN und .online REGISTRY sind eingetragene Marken der i-content Ltd., deren exklusive Lizenznehmerin die I-REGISTRY Ltd. ist. Die .ONLINE TLD wird durch ein Drittunternehmen betrieben.

Einerseits soll die I-REGISTRY Ltd exklusive Lizenznehmerin sein, andererseits wird die .ONLINE TLD durch ein Drittunternehmen betrieben. Das passt nicht zusammen.

Blickt da jemand durch?

dot online
.online DOMAIN
.online REGISTRY

Das sind die Marken von i-content

Frag doch mal nach bei [email protected]

Auf die Antwort bin ich gespannt. Da passt gar nix zusammen. Das ist ja wirklich spannend.
Ich ahne, was die vorhaben.

Wenn man im Footer auf deren Website schaut steht ".VIP Vormerkung". Dumm nur das .vip schon längst aktiv ist.
.VIP Domain

Du solltest Dir unbedingt einen Anwalt nehmen.

Bei ".onl" und ".rich" bin ich mir nicht so sicher. ".onl" macht für mich keinen Sinn, da ich diese Abkürzung noch nie im realen Leben gesehen habe.
".rich" macht nur einen rich, nämlich die Registry. Aber diese Domainendung wird meiner Meinung nach auch Links liegen gelassen.
 
Markenerschleichung gemäss § 8 Abs. 2 Nr. 10 zwecks Herausgabe einer Domain ist denkbar, besonders dann, wenn die Marke jüngeren Datums ist.

eine Verkehrsdurchsetzung wird der Markeninhaber wohl auch kaum nachweisen können, was zur Löschung oder Übernahme berechtigt.

ich glaube nicht, dass alle WDVZ der Europa Marke der restriktiven Prüfung nach absoluten Schutzhindernissen beim DPMA eintragsfähig sind. Im Grunde genommen so gut wie keine.
 
...
Du solltest Dir unbedingt einen Anwalt nehmen
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Hallo,

die Chancen stehen gut, dass der Threadersteller einen Rechtsstreit um die Domain gewinnen könnte, da die Domain nur registriert ist (ohne Content) und vor der Markenanmeldung registriert wurde.

Das Problem ist doch ein anderes:

Lohnt es sich in diesem Fall (und vergleichbaren Fällen) um eine Domain zu „kämpfen“? Vor allem, wenn Anwalts- und sonstige Kosten auf den Domaininhaber zukommen, die wenig kalkulierbar sind und schnell einige hundert, wenn nicht einige tausend Euro erreichen können!

Natürlich soll der Domaininhaber nicht klein beigeben und den Auth-Code herausgeben. Aber er könnte versuchen, eine Einigung ohne nenneswerte Kosten für ihn zu erreichen. Z. B. die Domain dem Kläger zum Kauf anbieten, außergerichtliche Streitbeilegung etc.
 
Heute ist übrigens Welttag des geistigen Eigentums .. viel Glück mit der Sache!
 
Wünsche dir viel Glück. Ich gehe nicht davon aus dass der Markeninhaber ein Recht auf die Domain hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde mal interessieren, wie die Sache ausgegangen ist. Danke.

Meine Meinung:
Bereits eine Registrierung verletzt grundsätzlich Rechte. Dazu kommt, dass unter Domain überhaupt nichts angeboten wurde, und damit keine Kennzeichenrechte "Dotweb" entstanden sind. Wenn Du seit der Registrierung ein Template mit Infos über z.B. eine "Dotweb Onlineagentur" gezeigt hättest (also wenn Du mit der Domain am geschäftlichen Verkehr teilgenommen hättest), wärst Du aus allem raus.

Jedoch wurde die Domain deutlich vor der Markenanmeldung registriert. Und die Marke besitzt keinen überragenden Bekanntheitsgrad.
Das Ding sollte vor Gericht für Dich zu gewinnen sein.
 
Hallo an Alle.

Es wird wahrscheinlich zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, also einer Übertragung der Domain gegen Geld. Was den Betrag betrifft, möchte ich Diskretion bewahren. Sensationell hoch ist er nicht, aber in Ordnung.

Was dann mit der Domain geschieht - wir werden sehen...

Man könnte noch über juristische Aspekte weiter diskutieren, wie z.B. über die Verjährung. In meinem Schreiben habe ich das sehr knapp angedeutet.
 
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