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Marke trotz bestehender Domain

elekp

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18. Apr. 2005
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Hallo,
habe eine Frage bezüglich Marken und Domainrecht.
Ich habe vor eine Marke registrieren zu lassen. Mein Problem aber ist, dass eine Firma den Namen als Domain angemeldet hat.Diese Domain wird nicht genutzt und steht seit 2 jahren still.
Kann ich ohne bedenken die Marke registrieren, oder kann ich stress mit denen bekommen, auch wenn die Firma keine Marke angemeldet hat.

Danke im voraus.
 
Hab mir das von nicit auch mal durchgelesen.
Falls das der Fall sein sollte oder ein ähnlicherk ann ich nur folgendes sagen.

First Come First Serve. Nicht nur bei Domains sondern auch bei Rechtsachen. Wenn derjendige zuerst da war und die Domain gereggt hat dann ist sie sein Eigentum. Du kannst wenn du eine Marke anmeldest nur gegen jemanden vorgehen (nicht friedlich) wenn er die domain an wen neuen verkauft. Somit ist der Domaininhaber nämlich nach deiner Markenanmeldung zur Domain gekommen und du hast vorrechte. Bis dahin Pech gehabt.

Ansonsten wirst so bei ner Markenanmeldung sowieso merken obs da Probleme gibt. Eine Markenanmeldung setzt sich aus a, der Recherche und b, der Anmeldung selbst zusammen. Sprich bei der Recherche wird einmal kontrolliert ob du diese Marke überhaupt anmelden kannst oder ob schon einträge vorhanden sind. Wenn alles paletti ist und es zur Anmeldung kommt dann hast du ja deine Antwort ebenso wenn sie sagen es liegen schon Markenrechte vor.

Hoffe geholfen zu haben :) Falls nciht schrein

CYa ado
 
Hallo elekp,

wenn die Domain wirklich ungenutzt
ist und nicht etwa für Waren und
Dienstleistungen genutzt wird, für
die die Marke angemeldet werden
soll oder damit ähnlichen, dann be-
steht zumindest mit Sicherheit kein
relatives Schutzhindernis für die
Marke in Bezug auf diese Domain.

Wird die Domain später dann für die
durch die Markenanmeldung geschütz-
ten Waren und Dienstleistungen oder
damit ähnlichen Waren und Dienst-
leistungen genutzt, so besteht nun-
mehr ein Unterlassungsanspruch des
Markeninhabers gegen diese Nut-
zungsart an der Domain. Das steht
nicht im Widerspruch zur Entscheidung
"warez.de", wo die Nutzung der Domain
bereits vor Markenanmeldung aufge-
nommen wurde und so ein Unterlas-
sungsanspruch verneint wurde.

Gruß
Sebastian
 
Hi,

ich habe allerdings gerade eine ähnliche Situation.

Ich habe ein Projekt mit jemanden gestartet. Er hat die .de Domain und ich die .com
Wir sind im Streit auseinandergegangen und alles wurde über meinen Anwalt abgewickelt.
Im Zuge der Auflösung der Gbr habe ich mir die Wortmarke schützen lassen.
Wir beide wollen das Projekt aber weiterhin betreiben - jetzt ist die Frage ob ich die Domain erwirken kann.

Mein Anwalt meint es würde gehen. Das ganze wird aber dann vor Gericht gehen, da mein Ex Partner natürlich nicht die Domain herausgeben will.

Ich soll jetzt nochmal schriftlich dazu auffordern die Nutzung der Marke zu unterlassen und die Domain abzugeben. Wenn er dann nicht aufhört wird mein Anwalt abmahnen.

Nun ja. Ich habe da noch meine Zweifel, das ich die Domain ohne weiteres einfach bekomme. Er nutzt auch weiterhin meine Scripte etc. ...

:Angel:

edit: Die Marke ist natürlich auf die relevanten Klassen angemeldet, die auf das Projekt zutreffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die super schnellen antworten!
also es scheint net ganz so einfach zu werden, werden warscheinlich auch meinen Anwalt damit beauftragen die Marke anzumelden, oder meint Ihr das lohnt sich nicht?
Zum Thema Recherche, macht das Patentamt automatisch eine Recherche, oder muss ich eine beauftragen (mehrkosten)?
Bin ich dann völlig aus dem schneider, wenn ich die Marke besitze, oder kann ich als Markeninhaber auch noch Probleme bekommen?

Gruß
elekp
 
Markeneintrag teilt sich (zumindest in AT ) in 2 Bereiche

Die Anmelde und Klassengebühr von 84 € (anmeldung für 3 Klassenjede weitere Klasse +21 € )
und die Schutzdauer , Ausfertigungs und Veröffentlichungsgebühr von 174 €

Das Prüfungsverfahren also die Recherche fällt unter Punkt 1 und ist somit teil der Anmeldung. Wenn da festgestellt wird, dass ich die Marke nicht reggen kann bekomme ich die 174 € wieder retour überwiesen.

Ich würd das an deiner stelle selbst machen die Markenanmeldung !!!
Habe mich auch bei div Patent Anwälten erkundigt wegen Preise und einer war dann mal so nett und hat mir gesagt ich solle das doch beim Patentamt selbst machen. Markenanmeldungskosten via Anwalt waren überall zwischen 1300 und 2500 € und so kostet eine Markenanmeldung wennst es selbst machst 260 € .... ist also ein gewaltiger unterschied.

Wie gesagt er kann nix gegen dich machen das schlimmste was dir passieren kann ist, dass du bei der Recherche erfährst, dass die Marke schon geschützt ist und du sie nicht nehmen kannst dann hast 84 € in den sand gesetzt und das wars ......

Du darfst aber nicht vergessen, dass du nur weil du die marke anmeldest nicht mehr rechte an der Domain hast ..... das hat nix damit zu tun .... wenn du die marke anmeldest kann du grad mal schaun, dass du dich friedlcih mit ihm einigst ansonsten solange er sie nicht wen anderen verkauft hast du keine chance.

Btw. ich würd ev. Screenshots machen als Beweis dafür, dass das Projekt leer ist o.ä.
Cya ado83
 
Hallo elekp,

falls Du nur nicht möchtest, dass
der Inhaber der ungenutzten Domain
gegen Deine Marke vorgehen kann,
dann ist die Sache doch ganz einfach.
Oder möchtest du allen Ernstes mit
der jüngeren Marke gegen die ältere
- ungenutzte - Domain vorgehen?

Das Patentamt stellt keine Recherche
an, das kann und sollte getan werden,
aber muss nicht sein, um die Wahr-
scheinlichkeit von Auseinandersetzun-
gen zu verringern. Probleme in der Art,
dass Inhaber älterer Rechte gegen Dich
vorgehen, kannst Du nach - und auch nur
nach - Eintragung der Marke bekommen.

@stevenx
Das wäre doch genau der Fall "warez.de":
Ältere genutzte Domain und jüngere
Marke (Link). Sehe für Dich leider (oder
sollte ich zum Glück schreiben) keine
Aussichten auf Erfolg.

Gruß
Sebastian
 
Zu den Ausführungen von Ado83:
Die Kosten für die Eintragung einer
deutschen Marke dürften für die
Allermeisten von größerem Interes-
se sein:
-300,00 Euro Anmeldegebühr für bis
zu 3 Klassen
-100,00 Euro Anmeldegebühr für
jede weitere Klasse
-keine Eintragungsgebühren
-750 Euro Verlängerung für bis
zu 3 Klassen (nach je 10 Jahren)
-260 Euro Verlängerung für jede
weitere Klasse (nach je 10 Jahren)

Anwaltskosten:
-ab ca. 150 Euro (Schnitt vielleicht
etwa 250 Euro), aber nur notwendig,
wenn keine Inlandsanschrift vorhan-
den. Wie bei jeder anwaltlichen Tätig-
keit unbedingt vorher vereinbaren,
kann sonst auch locker ein paar tau-
send Euro kosten.

Gruß
Sebastian
 
? hmm.. also verstehe jetzt gerade nicht genau.
ado83 sagt das die Recherche drin ist, Sebastian sagt es ist keine drin.
Was stimmt denn? Habe nämlich auch mal was mitbekommen, das die Recherche vom Amt extra was kostet. Wist ihr wieviel?

danke im voraus
 
dann halt dich lieber mal an sebastian ... das ist DE ich bin AT :)
bei mir war info beim Patentamt, dass zuerst eben die Markenrecherche ist (als erster Schritt der Anmeldung ... ) und erst wenn die abgeschlossen ist gehts weiter zu Anmeldung selbst.

CYa ado
 
Das deutsche Amt bietet keine
Recherchen an, weder im Preis
inklusive noch extra zu ordern:
Nach Eintragung der Marke kann
innerhalb drei Monaten im Wider-
spruchsverfahren gegen die
Marke vorgegangen werden und
darüber hinaus mit Abmahnung
und Klage vorgegangen werden.

Für Recherchen gibt es private
Rechercheanbieter, Anwälte
können die Ergebnisse dann über-
prüfen.

Gruß
Sebastian
 
dann mal ne frage an dich ... weisst du wie es in at ist ? nicht, dass mir die tussi ne fehlinfo gegeben hat ...

Hab da was beim patentamt.at gefunden :
Verfahrensablauf :
Innerhalb weniger Tage nach Eingang der Anmeldung versendet das Patentamt eine Eingangsbestätigung , mit der das Aktenzeichen der Anmeldung bekannt gegeben und zur Zahlung der Verfahrensgebühren aufgefordert wird.

Das Verfahren verläuft im wesentlichen in folgenden Schritten :

-> Formalprüfung
die Verbesserung formaler Mängel ist idR zulässig.

--> Ähnlichkeitsrecherche (Erstellung eines Verzeichnisses prioritätsälterer gleicher oder möglicherweise verwechslungsfähig ähnlicher Marken, wechles dem Anmelder zugestellt wird )

--> Gesetzmäßigkeitsprüfung (Prüfung auf Vorliegen allfälliger Registrierungshindernisse )


geht noch weiter aber denke mal das ist das wichtigste ....
Infos bei http://www.patentamt.at/Texte/Infoblatt2004/MA_501.pdf

das Heisst doch , dass die Recherche dabei ist und erst nach der Recherche den nächsten Schritt weitergeht ... aye ?
bin jetzt mal Fitness Center würd mich über eine Antwort freuen :)
 
Bei österreichischen Marken gibt es
zwar einen Recherchebericht, über
möglicherweise mit der Marke kol-
lidierenden älteren Zeichen, aber
dies ist wie in Deutschland kein
Eintragungshindernis! Man kann
diesen Bericht sodann von seinem
Anwalt analysieren lassen und auf
die Marke verzichten oder die Ein-
tragung weiter verfolgen. Das Amt
muss selbst bei 100% identischen
älteren Marken die Eintragung vor-
nehmen. Siehe auch Punkt 6.1. im
genannten Infoblatt.

Gruß
Sebastian
 
Was aber soviel heisst, dass wenn ich den Bericht bekomme und dort keine älteren / ähnlichen Marken gefunden werden, dass alles ok ist ... oder sehe ich das falsch ?

Und nur wenn es ähnlichkeiten , ältere vorrechte oder ähnliches gibt, dann ist das ganze am besten zu löschen um nicht mit abmahnungen / löschung der marke oder ähnliches konfrontiert zu werden ....
 
Hallo Ado,

der Bericht wird besonders bei kurzen
Marken aller Wahrscheinlichkeit zu
unzähligen Treffern führen. Die Frage
ist sodann, ob zum einen tatsächlich
eine Ähnlichkeit der Zeichen vorliegt
oder die automatisierte Recherche zu
übereifrig war und zum anderen auch
die sich gegenüberstehenden Waren
und Dienstleistungen ähnlich sind. Da-
bei besteht eine Wechselwirkung
zwischen Zeichen- und Warenähnlich-
keit, d.h. um so ähnlicher sich die ge-
genüberstehenden Zeichen sind, desto
weiter können die Waren und Dienst-
leistungen auseinander liegen und
dennoch eine Verletzung bejahen bzw.
um so unähnlicher sich die Zeichen
sind, desto näher können die Waren
und Dienstleistungen zusammen liegen
ohne eine Verwechslung zu bejahen.
Die Entscheidung kann gerade in Grenz-
fällen auch von der Tagesform des Rich-
ters abhängen.
icon10.gif


Der Bericht ist aber auch nur ein Anhalts-
punkt ohne Anspruch auf Vollständigkeit,
d.h. auch wenn die computergestützte
Recherche ähnliche Zeichen übersieht,
können diese gegen die jüngere Marke
dennoch vorgehen. Die Ähnlichkeit muss
ja nicht nur den häufigsten Fall, einer
ähnlichen Aussprache, betreffen, was das
Computerprogramm wohl relativ gut hin-
bekommt, sondern kann auch nur begriff-
lich, also dem Sinn nach, ähnlich sein
(z.B. Rebenfreund vs. Traubenfreund).

Gruß
Sebastian
 
oh mein gott :) sry das ich ne schwere geburt mit mir :)

Das heisst selbst wenn ich vom Patentamt den Bericht bekomme sollte ich von einem Patentanwalt eine Recherche durchführen lassen ob bei der Marke etwas gefunden wird oder nicht ? Sprich wieder kosten von ?!? 200 ? 300 ? € für die Recherche.

Ist das dann wenigstens sicher ? ^^
 
Eine 100%ige Sicherheit kannst Du
niemals bekommen, es existieren ja
nicht mal nur eingetragene Marken
sondern auch Geschäfts- und Fir-
menbezeichnungen, die die Marke zu
Fall bringen könnten. Du verringerst
mit einer Zusatzrecherche aber diese
Gefahr, aber das ist imho übervor-
sichtig, man muss eben einen guten
Chancen-/Risikomix finden...

Gruß
Sebastian
 
Vielen Dank!
habe jetzt endlich die Infos die ich gebraucht habe.
Zwar weis ich immer noch nicht so recht, wie ich jetzt meine registrierung vollziehen soll, aber jetzt habe ich schonmal Gewissheit über die Recherche.
Bzw. eine kurze Frage habe ich noch bezüglich dieses Themas (werden auch zur schweren Geburt, aber für sowas ist das Forum ja da :-) )
Diese 3 Monate Wiederrufsrecht, die du Sebastian angesprochen hast.
Wird falls die Marke schon genutzt wird ein neutraler Brief an mich geschrieben, oder gleich ein Bußgeld (in welcher höhe)?
Woher erfahren die "Gegner" von meiner Registrierung?
Was ist, wenn sich innerhalt dieser drei Monate niemand meldet.
Bin ich dann auf sicherem Boden

Thanks
 
Hallo elekp,

ich kenne mich mit österreichischen
Marken nicht so genau aus und weiß
nicht, ob es eine 3 Monatsfrist gibt.
Ein Löschungsverfahren beim Amt
kostet jedoch nur den Verletzer etwas,
es sei denn er kann böse Absichten
nachweisen, nicht nur bloße Fahrläs-
sigkeit. Dieses Verfahren ist nur 3
Monate möglich und relativ preiswert
(120 Euro Amtsgebühren in DE). Eine
Klage ist während den 3 Monaten und
auch danach möglich, ihr geht eine
Abmahnung voraus. Sowohl Abmah-
nung als auch Klage gehen mit ganz
erheblichen Kosten einher. Abmahnung
ca. 1.000 Euro, Klage ca. 10.000 Euro,
ich glaube jedoch nach österreich-
ischem Recht gibt es diese erste kosten-
pflichtige Abmahnung nicht, sie ist also
ebenfalls vom Verletzten zu tragen.

Gruß
Sebastian
 
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