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Marken/Bildrechte vorhanden - Fremde Domain erhalten?

the_stig

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11. Okt. 2011
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Hallo zusammen,

bin neu hier und habe eine relativ spezielle Frage, in der Hoffnung auf Hinweise durch euch:

Wir haben zu Anfang des Jahres ein Beratungsunternehmen gegründet. Unser relativ langer deutscher Firmenname wird auf vier Buchstaben im Logo mit den Marken- und Bildrechten seit ca. Mitte des Jahres geschützt.

Bei Unternehmensgründung Anfang des Jahres war die Domain mit den vier Buchstaben von einem Handyverkäufer belegt. (Nennen wir die Domain der Einfachheit halber mal xyz.de <- die ist es in Wirklichkeit aber nicht, nur ein Beispiel). Daher haben wir xyz-online.de gebucht. Nun habe ich gesehen, dass es zum 1.9. einen Wechsel bei xyz.de zu einer Sex-Dating-Plattform (die noch nicht mal ein richtiges Impressum hat) gab.

Ich habe nun schon ein paar Anrufe von Kunden bekommen, die es mit xyz.de statt xyz-online.de versucht haben, weil sie es aus dem Gedächtnis eingegeben haben, und die waren natürlich recht befremdet...

Lange Rede, nun meine Frage: Ich möchte definitiv keine unberechtigten Ansprüche stellen, aber wie schätzt ihr die Lage ein? Nach meiner Einschätzung wurde mit dem Wechsel des Domaininhabers nicht auf unsere Markenrechte Rücksicht genommen und die Domain sollte uns zustehen? Würde aber ganz gerne vorab eine Einschätzung von euch hören, die ja - so wie ich das Forum hier überblicke - eher auf der Seite derjenigen stehen, die Domains gebucht haben und dann verkaufen/verteidigen wollen/müssen.

Bin also für jeden Hinweis dankbar, vielleicht auch zum besten Vorgehen.

Grüße

The Stig
 
Klingt als ob der Vorbesitzer die Domain gelöscht hat und sie dann gesnapped wurde und jemand den traffic für ein Porno-PP verwendet.

Wenn das so ist und der neue Besitzer keinen Bezug zum Domainnamen, welcher Deiner Marke entspricht hat, hast Du m.E. gute Chancen.

Du kannst zunächst einen Dispute auf die Domain setzen siehe Denic.de Was ist ein DISPUTE-Eintrag und was bewirkt er?: www.denic.de und dann den Inhaber mittels Denic ermitteln und ihn auffordern die Domain zu löschen.

Kommt er dem nach, geht die Domain an Dich über.

Das Setzen des Disputes birgt die Gefahr, dass der aktuelle Inhaber der Domain doch berchtigter Inhaber ist und möglicherweise gegen Dich klagt. Das Risiko musst Du selber abschätzen.
 
Hallo,

wenn es wirklich einen Wechsel des Besitzers der Domain gab, nach dem du deine Marke angemeldet hast.

So hast du sehr gute Chancen diese Art von Rufschädigung zu unterbinden.

Zur not kontaktiere am besten einen Marken und Patentanwalt.

LG

Martin
 
Das mit dem Dispute habe ich schonmal gelesen. Ich dachte aber, dass man hierfür echte Nachweise bringen muss. Es ist ja definitiv ein Zweifelsfall, insofern bin ich mir natürlich unsicher. Vielleicht macht es doch Sinn, mal mit unserem Anwalt dazu zu sprechen.

Danke auf jeden Fall für die Antwort, sie bestätigt mich doch zumindest darin, eher auf einer guten Seite zu sein.
 
Nochmal deutlicher:

Um den Dispute zu erreichen, musst Du der Denic schon irgendwas auf den Tischlegen, was Deine Position glaubhaft macht. Das kannst Du durch Deine Markeneintragung.

Außerdem bestätigst Du der Denic gegenüber, dass Du Dich mit dem Domaininhaber im Streit befindest oder den Streit in Kürze beginnen wirst.

Die Denic pürft lediglich ob Dein Interesse glaubhaft erscheint. Die prüfen nichts auf juristischer Basis.

Der Dispute verhindert lediglich, dass der Besitzer der Domain erneut wechselt und Du dann quasi ständig dem jeweiligen Besitzer hinterherklagst.

Das Risiko des Disputes hatte ich Dir oben genannt.
 
Nach meiner Einschätzung wurde mit dem Wechsel des Domaininhabers nicht auf unsere Markenrechte Rücksicht genommen und die Domain sollte uns zustehen?


Hallo,

wenn es wirklich einen Wechsel des Besitzers der Domain gab, nach dem du deine Marke angemeldet hast.

So hast du sehr gute Chancen diese Art von Rufschädigung zu unterbinden.

Zur not kontaktiere am besten einen Marken und Patentanwalt.

LG

Martin

Das sehe ich aber komplett anders. Wenn der (ggf. neue) Inhaber nicht gegen das Markenrecht (angemeldete Waren- und Dienstleistungen) verstößt, dann hat der Markeninhaber nach meiner Meinung weder eine Chance auf Unterlassung, noch auf Löschung oder auf Schadensersatz wegen Rufschädigung.

Harry
 
Ich räume der ganzen Sache eher schlechte Chancen ein. Eine Wort-/Bilmarke schützt nur die abgebildete Darstellung der Bezeichnung. Eine Wort-/Bildmarke darf nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine nachstellbar sein, denn sonst wäre es eine Wortmarke.

Warum wurde Mitte des Jahres "nur" eine Wort-/Bildmarke angemeldet? Gab es Probleme bei der Eintragung als Wortmarke (Absolute Schutzhindernisse, Freihaltebedürfnis etc.)?

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist eine weitere Engstelle. Welche Dienstleistungsklassen werden mit der Wort-/Bildmarke beansprucht? Beinhaltet es Klasse 35 (Werbeleistungen)? Eventuell könnte man darüber einen Grund finden.

Prinzipiell ist ein DISPUTE bei der DENIC schnell eingereicht. Bewilligt werden die erfahrungsgemäß auch sehr großzügig ohne Prüfung. Wie hoch ist dein Budget, um eine Streitigkeit auszufechten bzw. die Domain zu kaufen? Den Druck kannst du mit einem Dispute natürlich auf den derzeitigen Inhaber erhöhen.

Gerne kannst du dich per PN bei mir melden. Ich habe da allerlei Erfahrungen und unterstütze andere Unternehmen bei Ihren Markenanmeldungen und dem Durchsetzen ihrer Markenrechte - allerdings keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin.
 
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