Hallo zusammen,
bin neu hier und habe eine relativ spezielle Frage, in der Hoffnung auf Hinweise durch euch:
Wir haben zu Anfang des Jahres ein Beratungsunternehmen gegründet. Unser relativ langer deutscher Firmenname wird auf vier Buchstaben im Logo mit den Marken- und Bildrechten seit ca. Mitte des Jahres geschützt.
Bei Unternehmensgründung Anfang des Jahres war die Domain mit den vier Buchstaben von einem Handyverkäufer belegt. (Nennen wir die Domain der Einfachheit halber mal xyz.de <- die ist es in Wirklichkeit aber nicht, nur ein Beispiel). Daher haben wir xyz-online.de gebucht. Nun habe ich gesehen, dass es zum 1.9. einen Wechsel bei xyz.de zu einer Sex-Dating-Plattform (die noch nicht mal ein richtiges Impressum hat) gab.
Ich habe nun schon ein paar Anrufe von Kunden bekommen, die es mit xyz.de statt xyz-online.de versucht haben, weil sie es aus dem Gedächtnis eingegeben haben, und die waren natürlich recht befremdet...
Lange Rede, nun meine Frage: Ich möchte definitiv keine unberechtigten Ansprüche stellen, aber wie schätzt ihr die Lage ein? Nach meiner Einschätzung wurde mit dem Wechsel des Domaininhabers nicht auf unsere Markenrechte Rücksicht genommen und die Domain sollte uns zustehen? Würde aber ganz gerne vorab eine Einschätzung von euch hören, die ja - so wie ich das Forum hier überblicke - eher auf der Seite derjenigen stehen, die Domains gebucht haben und dann verkaufen/verteidigen wollen/müssen.
Bin also für jeden Hinweis dankbar, vielleicht auch zum besten Vorgehen.
Grüße
The Stig
bin neu hier und habe eine relativ spezielle Frage, in der Hoffnung auf Hinweise durch euch:
Wir haben zu Anfang des Jahres ein Beratungsunternehmen gegründet. Unser relativ langer deutscher Firmenname wird auf vier Buchstaben im Logo mit den Marken- und Bildrechten seit ca. Mitte des Jahres geschützt.
Bei Unternehmensgründung Anfang des Jahres war die Domain mit den vier Buchstaben von einem Handyverkäufer belegt. (Nennen wir die Domain der Einfachheit halber mal xyz.de <- die ist es in Wirklichkeit aber nicht, nur ein Beispiel). Daher haben wir xyz-online.de gebucht. Nun habe ich gesehen, dass es zum 1.9. einen Wechsel bei xyz.de zu einer Sex-Dating-Plattform (die noch nicht mal ein richtiges Impressum hat) gab.
Ich habe nun schon ein paar Anrufe von Kunden bekommen, die es mit xyz.de statt xyz-online.de versucht haben, weil sie es aus dem Gedächtnis eingegeben haben, und die waren natürlich recht befremdet...
Lange Rede, nun meine Frage: Ich möchte definitiv keine unberechtigten Ansprüche stellen, aber wie schätzt ihr die Lage ein? Nach meiner Einschätzung wurde mit dem Wechsel des Domaininhabers nicht auf unsere Markenrechte Rücksicht genommen und die Domain sollte uns zustehen? Würde aber ganz gerne vorab eine Einschätzung von euch hören, die ja - so wie ich das Forum hier überblicke - eher auf der Seite derjenigen stehen, die Domains gebucht haben und dann verkaufen/verteidigen wollen/müssen.
Bin also für jeden Hinweis dankbar, vielleicht auch zum besten Vorgehen.
Grüße
The Stig