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Marken & Domainparking

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05. Mai 2004
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Hallo!

Hätte mal eine Frage an die Profis unter euch (vermutlich eine ganz simple Frage...)...

Ich besitze zum Beispiel eine Domain namens "martin.com" - Wenn es da einen Schauspieler gibt der zB "Martin Konrad" heisst, aber keine Markenrechte (zb Marke: Martin) angemeldet hat, darf ich dann als Master-Keyword beim Domainparking "Martin" angeben? Das grosse Problem ist das es eine eingetragene Marke für Schmuck gibt die "Martin" heisst, welche aber erst nach der Registrierung der Domain registriert wurde...

Noch ein Problem ist das unter dem Beispielkeyword nur ein Künstler weltweit bekannt ist...

Hoffe ich habe das halbwegs deutlich formuliert...

LG Jessy
 
Leider nicht, Martin ist ein Name und da muss man nichts anmelden.Das Recht erlangt man mit der Geburt. Handelt es sich um einen Vornamen? Dann sollte es kein Problem geben wenn Du nicht als Inhalt die gleiche Branche hast oder Anzeigen des Markeninhabers. Es gibt jedenfalls auf so eine ungenaue Frage leider keinerlei Möglichkeit was zu sagen. Kommt auch auf die Bekanntheit usw usw usw an...
 
Hallo!

1. Es handelt sich um einen Vornamen
2. Dieser Vorname ist als Marke für ein Schmuck-Unternehmen registriert worden (nach registrierung der Domain)
3. Es gibt einen einzigen Künstler der international unter diesem Namen bekannt ist

Ich besitzte diese Domain.com und kann die Anzeigen (Domainparking) nicht beeinflussen, wenn ich als Masterkeyword "Vorname" angebe...

Meine Frage nun: Darf ich als Keyword diesen Namen anführen?

Danke und Viele Grüsse!

Jessy
 
Es gibt keine 100%ige Sicherheit aber probier es aus.
 
Hallo,

Martin gibt es auch als Nachnamen, daher keine 100prozentige Sicherheit. Zur Marke "Martin": Wenn du nicht gerade Schmuck mit diesem Namen anbietest, dann dürfte es auch keine Probs geben.
Notfalls kannst du noch eine Seite zum Thema "St.Martin" erstellen oder auf den Eintrag bei Wikipedia verweisen
 
Problem ist das "Martin" ein Beispiel war (siehe oben) und es bei dem wirklichen Namen sich schon wieder um eine ganz andere Situation handeln könnte.
 
Ich würde die Reihenfolge der Domainrechte so beurteilen:

1. Künstler, weil erweitertes Markenrecht, wenn bekannt und er vor deiner Markenanmeldung schon den Namen hatte
2. Du, da die Domain vor dem Markeneintrag registriert wurde. Aussnahme: Marke ist sehr bekannt
3. Markeninhaber
 
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