O
omc
Guest
Nabend zusammen
habe eine domain gesichtet, welche mir doch sehr gefallen hätte. rede hier nun nicht lange um den brei, wenn sie einer wegreggt.... dann.... egal (nicht egal... sonder ich mach dir feuer unterm arsch).
es geht um webclick.ch - die domain ist frei.
nachforschungen ergeben:
--------------------------------------------------
swissreg-Auszug - CH Marke
Druckdatum: 17.07.2005
Marke-Nr.: 468624
Hinterlegungsdatum: 03.06.1999
Ablauf Schutzdauer (Jahre): 10
Eintragungsdatum: 18.01.2000
Erste Veröffentlichung: 15.02.2000
im Schweizerischen Handelsamtsblatt Nr.: 32
Letzte Publikation im SHAB Nr. 32
vom: 15.02.2000
Eintragungsgesuch: 04897/1999
WEBCLICK
Inhaber/in
xxx
xxx
80xx Zürich
Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen
9 Computer, Computerprogramme. 16 Druckereierzeugnisse. 28 Spiele. 35 Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung. 38 Telekommunikation. 41 Ausbildung, Unterhaltung. 42 Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung.
Internationale Klassifikation
9;16;28;35;38;41;42
Eintragung ins Markenregister
18.01.2000
--------------------------------------------------
aber kann ich sowas überhaupt markenrechtlich schützen ?
besteht das wort nicht aus den gattungsbegriffen: web und click ?
was meinen die experten dazu, auch gerne im bezug darauf, wie sowas in deutschland gehändelt wird.
thx ric
habe eine domain gesichtet, welche mir doch sehr gefallen hätte. rede hier nun nicht lange um den brei, wenn sie einer wegreggt.... dann.... egal (nicht egal... sonder ich mach dir feuer unterm arsch).
es geht um webclick.ch - die domain ist frei.
nachforschungen ergeben:
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swissreg-Auszug - CH Marke
Druckdatum: 17.07.2005
Marke-Nr.: 468624
Hinterlegungsdatum: 03.06.1999
Ablauf Schutzdauer (Jahre): 10
Eintragungsdatum: 18.01.2000
Erste Veröffentlichung: 15.02.2000
im Schweizerischen Handelsamtsblatt Nr.: 32
Letzte Publikation im SHAB Nr. 32
vom: 15.02.2000
Eintragungsgesuch: 04897/1999
WEBCLICK
Inhaber/in
xxx
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80xx Zürich
Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen
9 Computer, Computerprogramme. 16 Druckereierzeugnisse. 28 Spiele. 35 Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung. 38 Telekommunikation. 41 Ausbildung, Unterhaltung. 42 Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung.
Internationale Klassifikation
9;16;28;35;38;41;42
Eintragung ins Markenregister
18.01.2000
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aber kann ich sowas überhaupt markenrechtlich schützen ?
besteht das wort nicht aus den gattungsbegriffen: web und click ?
was meinen die experten dazu, auch gerne im bezug darauf, wie sowas in deutschland gehändelt wird.
thx ric
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