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Markeneintrag: erlangte Unterscheidungskraft

Wettermann

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Registriert
24. Mai 2008
Beiträge
3.721
Reaktionspunkte
1
Ich habe eine Marke gefunden, zu der ich eine Domain besitze.

Hierzu gibt es Einträge, die ich bisher so nicht kenne und nicht zu deuten weiß:

Tag der erstmaligen Übernahme der Gemeinschaftsmarke, EUFT, ...2012
Hier vermute ich, dass es einfach eine EU-Marke ist, oder?

Erlangte Unterscheidungskraft: Nein
Bedeutet das, dass man eine Marke selbst dann eintragen lassen kann, wenn keine Unterscheidungskraft gegeben ist oder ist dieses quasi ein Vorab-Urteil zur Ablehnung?

Aktenzustand Gemeinschaftsmarken Anmeldung im Prüfungsverfahren
Bedeutet das, dass DIESE Marke noch geprüft wird oder bedeutet das, dass diese Marke gemeinsam mit anderen Marken angemeldet wurde und die Gesamtprüfung noch läuft?
 
Rufe doch beim DPMAregister direkt an: +49 89 2195-3435

Geht vermutlich schneller und ist kompetent.
 
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