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Markenrecht bei generischer Domain

Wettermann

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24. Mai 2008
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Markenrecht wurde schon viel behandelt hier im Forum aber auf meine Frage konnte ich noch keine befriedigende Antwort finden:

Domain.tld = deutscher Name eines Tieres, welches es in Deutschland allerdings nur im Zoo gibt.
Der Begriff besteht aus einem einzigen kurzen Wort.
Der Begriff ist in der Einzahl.
Es ist keine .de
Affe.com wäre ein gutes Beispiel.

Auf den Begriff gibt es in Deutschland gleich mehrfach Wortmarken von verschiedenen Firmen die Teilweise so heißen, für verschiedene Klassen.

Dass ich auf der Domain keine Werbung für die Klassen schalte ist klar.

Könnte es Probleme geben wenn auf der Domain nur ein Verkaufshinweis steht? Könnten die Markeninhaber die Domain einfordern?

Bleibt die Situation identisch wenn auf der Seite ein paar Informationen über das Keywort bzw. das genannte Tier zu finden wären?

Muss ich mit Abmahnungen oder anderen juristischen Problemen rechnen wenn ich die Domain den Markeninhabern direkt anbiete oder Ihnen anbiete darauf einen Link oder ähnliches zu platzieren?
 
Domain.tld = deutscher Name eines Tieres, welches es in Deutschland allerdings nur im Zoo gibt.
Der Begriff besteht aus einem einzigen kurzen Wort.
Der Begriff ist in der Einzahl.
Es ist keine .de
Affe.com wäre ein gutes Beispiel.
Auf den Begriff gibt es in Deutschland gleich mehrfach Wortmarken von verschiedenen Firmen die Teilweise so heißen, für verschiedene Klassen.

Ara, Puma, Emu?

Könnte es Probleme geben wenn auf der Domain nur ein Verkaufshinweis steht? Könnten die Markeninhaber die Domain einfordern?

Verkaufsabsicht äussern ist IMMER ein Problem! Jeh nachdem wie der Angreifer angreift! Geschieht das via WIPO (ist ja keine .de), dann könnte ein Verkaufshinweis und das Parking so ausgelegt werden, dass Du kein legitimes Interesse an der Nutzung der Domain hast, und sie böswillig (um sie einem Markeninhaber zu verkaufen) gereggt hast, und schwups ist die Domain weg!

Bleibt die Situation identisch wenn auf der Seite ein paar Informationen über das Keywort bzw. das genannte Tier zu finden wären?

Immerhin HAST Du dann ja ein legitimes Interesse die Domain zu betreiben, aber ich würde da keine MFS Minisite draufmachen, am besten GAR NICHT monetarisieren!

Muss ich mit Abmahnungen oder anderen juristischen Problemen rechnen wenn ich die Domain den Markeninhabern direkt anbiete oder Ihnen anbiete darauf einen Link oder ähnliches zu platzieren?

Ja! Besser ist es jemanden zu finden, der die Markeninhaber "eigeninitiativ" angeht, z.B. ein Domain Akquise Spezialist, der den Firmen sagt, dass er gesehen hat, dass eine ihrer Marken unter einer TLD ja in Fremdhand ist, und anbietet für die Firma die Domain zu akquirieren. Damit hast Du den Spiess umgedreht!

Was auf JEDEN Fall hilft: Jemanden im FERNEN Ausland finden (auf einem anderen Kontinent, z.B. auf den Seychellen, Panama oder Dubai), der Inhaber der Domain spielt für die Angebotszeit! In DE ist man IMMER angreifbar, leider.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die ausführliche Antwort.

Die genannten Marken sind es nicht. Die Marken, die meine Domain betreffen kannte ich vor meiner Recherche nicht, sind also nicht unbedingt für jedermann ein Begriff.

Was ist wenn ich auf die Seite ein Miniprojekt drauf lege als "das Tier hat zwei Augen, fell und frisst Grünzeug" so mit 500 bis 1.000 Wörtern und dazu ein ordnungsgemäßes Impressum", keine Werbung und keinen Verkaufshinweis. Und dann warte bis die von selber kommen?

Kann mir mehr passieren als die Domain loszuwerden?
 
Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe?

AlexS

Kannst Du das auch begründen? Wir sprechen immerhin von einem beschreibendem Begriff. Da muss es doch erlaubt sein, eine Webseite unter einer Keydomain zu erstellen, deren Inhalt den Begriff erklärt oder Informationen dazu liefert.

Ich sage nicht, dass Du Unrecht hast - ich hinterfrage lediglich kritisch, um zu lernen.
 
hi guten abend, so lange es keine .de ist, würde ich sagen, sieht das alles schon weit freundlicher für dich aus. kein admin-c gequatsche und kein registrar dessen who-is captcha offenbar nur juristen beim ersten versuch richtig lesen können.

bei einer .com bist du mit deutschen daten selbstverständlich ebenso angreifbar wie auf einer .de, aber mit der .com kannst du die möglichkeiten der internationalität mit deinem möglichen gegner austesten. falls der gegner cola, microsoft oder americanexpress heisst, der klagt auch in sibirien wenn es sein muss, normale gegnergrößen lassen sich meist durch das ausland abschrecken.

zur domain selbst: anbieten ist wie schon geschrieben hier im thread immer problematisch und wenn man verschachtelt die domain anbietet ist die wahrscheinlichkeit groß, dass der empfänger das nicht blickt; das er die domain eben zum verkauf angeboten bekommt. ob man mit dem genannten beispiel ara oder emu stress bekommt wage ich zu bezeifeln, bei puma wäre der gegner wohl problematischer, da besser einen domainhalter in einem land, wo alle nur nike tragen :-) oder in einem land wo es pumas gibt und dann mit einem tierschutzportal online gehen. generell solltest du auf der seite etwas themenspezifisches publizieren; und generell kannst du davon ausgehen, das jede domain - die eine gewisse wertigkeit hat - irgendwann im zeitraum ihres virtuellen daseins angegriffen wird, angegriffen werden kann.

viel erfolg
 
Wieso darf man in Amerika eigentlich generische Keys wie "Apple" schützen lassen?
 
Das darf man auf der ganzen Welt.

Nur nicht in der Warenklasse, in der sie generisch sind.

Du darst Deine Zahnbürste "Fusball" nenen und wirst das beim DPMA eingetragen bekommen.
 
Wieso darf man in Amerika eigentlich generische Keys wie "Apple" schützen lassen?

Und Apple ist nicht einfach nur irgendein Kennzeichen, nein, es ist eines der wenigen World-Brands. Als solches geniesst es absolut überragenden Schutz. So sind World-Brands in der Regel nicht nur auf einem Gebiet geschützt (also Apple für Computer oder Nike für Sportschuhe), sondern geniessen einen weiter gefassten Schutz.

ICANN lässt gerade eine Register für World-Brands erstellen. Alle Kenzeichen in diesem Register sind als Strings für TLD's ausgenommen, es sei denn der World-Brand Inhaber stimmt zu.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
ICANN lässt gerade eine Register für World-Brands erstellen. Alle Kenzeichen in diesem Register sind als Strings für TLD's ausgenommen, es sei denn der World-Brand Inhaber stimmt zu.

Das ist aber eine sehr interessante Info!

Wann kann man denn mit dem Update rechnen?
Und was passiert mit den bereits registrierten Domains?

cu
 
Tatsächlich ein interessanter Sachverhalt, der mir in diesem Umfang noch nicht geläufig war.

Und was passiert mit den bereits registrierten Domains?

I.S. einer Enteignung kann sicherlich keine Löschung vorgenommen werden.
Würde persönlich darauf tippen, daß diese weiter bestehen, sofern der Rechteinhaber nicht so oder so ein Verfahren anstrebt. Dies hätte er natürlich sowohl vorher als auch nachher machen können.

Gruß
Basti
 
Das darf man auf der ganzen Welt.

Nur nicht in der Warenklasse, in der sie generisch sind.

Du darst Deine Zahnbürste "Fusball" nenen und wirst das beim DPMA eingetragen bekommen.

Wie schon geschrieben sind die eingetragenen Marken zumindest mir nicht geläufig und ich denke den meisten anderen auch nicht.
Alle Marken haben im Grunde nichts mit dem generischen Begriff zu tun, also kein Tierfutter für das Tier aus dem Key oder so.
 
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