Wettermann
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- 24. Mai 2008
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Markenrecht wurde schon viel behandelt hier im Forum aber auf meine Frage konnte ich noch keine befriedigende Antwort finden:
Domain.tld = deutscher Name eines Tieres, welches es in Deutschland allerdings nur im Zoo gibt.
Der Begriff besteht aus einem einzigen kurzen Wort.
Der Begriff ist in der Einzahl.
Es ist keine .de
Affe.com wäre ein gutes Beispiel.
Auf den Begriff gibt es in Deutschland gleich mehrfach Wortmarken von verschiedenen Firmen die Teilweise so heißen, für verschiedene Klassen.
Dass ich auf der Domain keine Werbung für die Klassen schalte ist klar.
Könnte es Probleme geben wenn auf der Domain nur ein Verkaufshinweis steht? Könnten die Markeninhaber die Domain einfordern?
Bleibt die Situation identisch wenn auf der Seite ein paar Informationen über das Keywort bzw. das genannte Tier zu finden wären?
Muss ich mit Abmahnungen oder anderen juristischen Problemen rechnen wenn ich die Domain den Markeninhabern direkt anbiete oder Ihnen anbiete darauf einen Link oder ähnliches zu platzieren?
Domain.tld = deutscher Name eines Tieres, welches es in Deutschland allerdings nur im Zoo gibt.
Der Begriff besteht aus einem einzigen kurzen Wort.
Der Begriff ist in der Einzahl.
Es ist keine .de
Affe.com wäre ein gutes Beispiel.
Auf den Begriff gibt es in Deutschland gleich mehrfach Wortmarken von verschiedenen Firmen die Teilweise so heißen, für verschiedene Klassen.
Dass ich auf der Domain keine Werbung für die Klassen schalte ist klar.
Könnte es Probleme geben wenn auf der Domain nur ein Verkaufshinweis steht? Könnten die Markeninhaber die Domain einfordern?
Bleibt die Situation identisch wenn auf der Seite ein paar Informationen über das Keywort bzw. das genannte Tier zu finden wären?
Muss ich mit Abmahnungen oder anderen juristischen Problemen rechnen wenn ich die Domain den Markeninhabern direkt anbiete oder Ihnen anbiete darauf einen Link oder ähnliches zu platzieren?