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Markenrecht, eine Frage für Experten!

FYLCS

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26. Apr. 2005
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231
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Hallo!

Ich habe vor mehr als 2 Jahren eine Domain registriert, deren Name ein Kunstwort ist. Damals gab es keine Markeneinträge. Nun habe ich heute nochmal bei DPInfo (von DPMA) nachgeschaut und dort ist nun aber eine Marke eingetragen. Jedoch noch nicht allzu lange, denn die Widerspruchsfrist läuft noch. Nun zwei Fragen:

1.) Kann der Inhaber der Marke mich nach Eintragung der Marke auf Herausgabe der Domain verklagen bzw. abmahnen? Obwohl die Domain schon seit mehr als 2 Jahren mir gehört?

2.) Wenn es so wäre, was kann ich dagegen tun? Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einreichen?

Hinweis: Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Mädchen, wobei eine meiner Töchter eine schwere Hautkrankheit hat. Daher kann ich mir leider keine teuren (Markenrechts-)Anwälte leisten und darum frage ich hier!

MFG FYLCS
 
Hast Du eigenen Inhalt auf der Website ? Wenn ja, schon lange ?

Denkst DU, das Du durch die Nutzung der Domain, die Besucher, den Inhalt eigene Markenrechte entwickelt haben könntest ?
 
Erstmal locker bleiben

Moin Moin.

Ob der Dir an die Wäsche kann oder nicht,hängt davon ab,STEPHAN erwähnte das schon,wie du die Domain nutzt.

Betreibst du,zum Beispiel,unter Erreichbarkeit der Domain eine Webseite auf der du
über die Krankheit deiner Tochter schreibst,kann dir nix passieren.

Gefährlich wird es immer erst dann,wenn die Seite kommerziell betrieben wird,also Gewinn erzielt wird,oder werden kann.

Man spricht hier von einer Nutzung im geschäftlichen Verkehr.

Eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr findet auch dann statt,wenn du,zum Beispiel,
auf der Seite Werbebanner oder andere,gewinnausgerichtete Links hast,auch wenn du nur
über deine Tochter berichtest.

Eine reine Umleitung der Domain auf eine Sedoparkingseite bricht dir komplett das Genick,weil
a)durch die Werbelinks Einnahmen erzielt werden
b)ein Domainverkauf bzw. Domainangebot selbst schon eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr ist bzw. darauf zielt.

Richtig spannend wird es dann,wenn der Markeninhaber ein Gebot abgibt,dann hast du dem Markeninhaber die Domain
nämlich zum Kauf angeboten,da verlierst du die Domain auf sicher.

Nutzt du die Domain rein geschäftlich,besteht aber durchaus die Möglichkeit,dass du ältere Rechte geltend machen kannst,auch das erwähnte STEPHAN schon.

Ein älterer,einfacher Brief an dich mit der Nennung des Kunstwortes,zum Beispiel in der Adresse,reicht aus.

Markenrechte hat nicht nur Einer,der Inhaber einer Marke ist,Markenrechte können auch aus anderen Konstellationen erwachsen.

Hau rein,Gruß Öddel.
 
Sorry Leute, kann teilweise da sjetzt nicht nachvollziehen.
Wenn ich eine Domain vor 2 Jahren gereggt habe und erst jetzt ein anderer auf diesen Begriff eine Marke anmeldet, dann ist es auch für diesen nicht so einfach, die Domain zu bekommen.

Das wäre ja noch schöner, dann werde ich mal morgen losziehen, 3 oder 4 Markenanmeldungen machen und mir dann die Domains holen, die ich sonst nie bekommen könnte ?

Leute ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Es reicht auch hier wohl schon aus, dass die Domain nur für den Mailverkehr genutzt wird - es muß da nicht mal Inhalt auf der Domain liegen, denn das kann mir keiner Vorschreiben.

Wenn der Markeninhaber mir ein gebot für die Domain macht, dann ist die Domain auch nicht zwangsläufig weg, denn dann habe ich Ihm ja noch lange kein Gegengebot gemacht oder sie Ihm angeboten oder ?

Ok, das war natürlich jetzt keine Rechtsberatung.
Gruß Dirk
 
Also nach meinem Rechtsempfinden bist Du auf der sicheren Seite wenn Du die Domain VOR dem "Antrag auf Eintragung der Marke" gereggt hast.

Es kann doch nicht sein, daß sich jemand ein Kunstwort ausdenkt das in dem Moment keine Markeneinträge hat und 1 Jahr später eine Firma genau für dieses Kunstwort eine Marke beanttragt und man die Domain abgeben muß und womöglich noch dafür bezahlen muß.

Dabei sollte es auch keine Rolle spielen ob die Domain ungenutzt ist, sie bei SEDO geparkt ist oder man über die Seite Weihnachtsgebäck verkauft. Die Domain gehört mir und somit sollte ich damit machen können was ich will.

Ich besitze auch mehrere Kunstwort-Domains. Sollte Volkswagen nächste Woche auf die Idee kommen ihr neues Modell genauso zu nennen so ist das doch deren Problem. Sie können die Domain dann gerne kaufen aber nicht einklagen.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte.. somit ist dies auch keine Rechtsberatung sondern lediglich mein Rechtsempfinden.
Wenn dem so wäre müssten wir ja alle die irgendwelche Kunstdomains halten jede Woche beim DPMA checken ob nicht bald eine Klage ins Haus steht.


Edit: Hi Oeddel alter Indianer.. das Du aber nach 6 jahren mal wieder hier auftauchst hätte ich nicht gedacht.
 
oeddel hats wunderbar erklärt, wie ich finde ein wirklich gehaltvoller beitrag:top:

@japs
is aber so

@capsoni
die alte laier.....es braucht keine marke um....
 
@oppo: Heisst also zu deutsch: Wir können alle unsere Kunstwort-Domains löschen es sei denn wir nutzen sie rein privat ?
 
nö, aber du bist keineswegs auf der sicheren Seite wenn Du die Domain VOR dem "Antrag auf Eintragung der Marke" gereggt hast.

der für einen neuen leser sehr gefährlichen aussage wollte ich entgegenwirken;)
 
Das einzigste was ich mir u.U. noch vorstellen könnte in solch einem Fall wäre, daß ich die Domain ohne finanziellen Schaden für mich abgeben muß.
Das ich aber jede Woche meine Kunstdomains auf Markeneinträge beim DPMA überprüfe kann niemand von mir verlangen.
 
nö, aber du bist keineswegs auf der sicheren Seite wenn Du die Domain VOR dem "Antrag auf Eintragung der Marke" gereggt hast.

der für einen neuen leser sehr gefährlichen aussage wollte ich entgegenwirken;)

Da muss ich aus Eigeninteresse noch einmal nachhaken. Habe nämlich vor rd. acht Jahren eine Kunstwort-.de-Domain registriert und Jahre lang als Zubringer für eine Verlagsdomain benutzt. In der Zwischenzeit hat eine Schweizer Gesellschaft eine internationale Marke eingetragen, die meiner Domain ähnelt bzw. zusammen mit der .de-Endung sogar identisch ist.

Ich wollte eigentlich der Schweizer Gesellschaft, die nur die .ch-Endung hat, meine kürzere und schönere Domain zum Kauf anbieten. Nach dem bisher Gelesenen müsste ich aber Bedenken haben!? :hmmmm:

Gruß

SOE
 
Erst kam keine Antwort, jetzt kommen soviele das ich Dummchen das auch nicht mehr blicke, lol! Um es aber nochmal klarzustellen: Ich besitze diese Domain schon seit 2, wenn nicht sogar 3 Jahren, was ich anhand der Rechnungen von evanzo auch beweisen kann. Die Marke ist noch nicht sehr lange eingetragen, denn die Widerspruchsfrist läuft noch. Ich war also mit Sicherheit die erste, die sich diesen Namen hat einfallen lassen.

Was soll ich nun tun? Rechtlich ist es wohl, wie ich das hier lese, bedenklich. Aber da die Widerspruchsfrist ja noch läuft, könnte ich ja mit einem Widerspruch die Eintragung der Marke noch verhindern. Wäre das jetzt anzuraten oder nicht?

LG FYLCS
 
@ FYLCS

erstmal ruhe bewahren. Es ist noch nicht sicher das du abgemahnt wirst. Es kann sein das eventl. die Markeninhaber die Domains von dir abkaufen.
Wenn dir die Domain so wichtig ist, da versuch es mit dem widerspruch, aber der muss gut begründet sein ;)

Diese Aussagen von den Kollegen, wegen Domainregistrierung vor Markeneintrag sind zwar nachvollziehbar, aber sichert dir das nicht unbedingt die besseren Rechte. Es gibt da eine schöne Redewendung "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Es kann so oder so kommen :froown:

Mein rat an dich, wenn es dir den ärger nicht wert ist, dann die domain löschen, ansonsten abwarten was passiert :)


Grüße
hitman
 
Als Markeninhaber kann er aber auch ganz leicht einen Dispute für die Domain einreichen. Wahrscheinlich bemerkst du es als Domaininhaber noch nicht mal, erst wenn du die Domain verkauft hast und auf einen Dritten übertragen möchtest, fällt's dir wir Schuppen von den Augen...

Im MarkenG ist eigentlich genau geregelt, wie deine Domain auch ohne eingetragene Marke eine "schützbare Geschäftsbezeichnung" besitzen kann. Somit könntest du sogar einen Löschungsanspruch gegenüber der eingetragenen Marke haben.
Das würde ich aber von einem Fachanwalt klären lassen.

Die Zitat von hitman trifft es genau: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"... Je nach Laune des Richters kann es gut oder auch schlecht für dich ausgehen.
 
Manchmal bauen sich Konflikte auf, die eigentlich gar keine sind. Wie wäre es, wenn Du es einfach mit einem freundlichen Anruf bei dem neuen Markeninhaber versuchst, um das Thema zu klären? Hast Du denn das Gefühl Deine Domain hat einen größeren Wert und der Markeninhaber hat es auch darauf abgesehen?
 
So, habe jetzt ein Kaufangebot über 1000 Euro für die Domain. Ich denke eigentlich, dass sie mehr wert ist, aber da ich mir teure Anwälte nicht leisten kann, werde ich sie nun wohl für diesen Preis verticken. Wer der Käufer ist, ist bei Sedo ja nicht zu sehen, evtl. isses ja dieser Markeneintrager?

Vielen Dank auf jeden Fall mal für die nette Hilfe hier an alle!!!!!!!!

LG FYLCS
 
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