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markenrecht mit subdomains

sunny

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26. Jan. 2002
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hallo,

mal ´ne dumme Frage.

Ich habe eine domain  park.de  ( ist also nur ein Beispiel ) und verkaufe Parkbänke.
Nun mache ich mir eine subdomain: Kauf.park.de, markt.park.de, t-online.park.de, Vogel.park.de



Wie ist denn da die Rechtslage?  Muss man da mit Abmahnungen rechnen ?


sunny
 
na , solange du nicht south.park machst :-)

das thema gabs schon mal. ich hoffe ich erinner mich richtig.

auch wenn die subdomain einer marke entspricht , kanns ärger geben !
muss nich , aber kann . würde also von t-online.park oder daimler.park die finger lassen !
 
Die Rechtsprechung hat es bereits mehrfach entschieden:

Auch durch Subdomains oder Bezeichnungen von Ordnern können Kennzeichen- und Namensrechte Dritter verletzt werden.

Es hängt vom Einzelfall ab:

Beispiel 1: Die Familie Zumpfenrieder hat ihren Ursprung im Niederbayerischen, ihre Angehörigen sind aber über ganz Deutschland verteilt. Auf dem alljährlich in Landshut stattfindenden Familientreffen hat man sich darauf geeinigt, dass die einzelnen Stämme sich auf durch Subdomains unterscheidbaren Webseiten präsentieren:

www.landshut.zumpfenrieder.de
www.dresden.zumpfenrieder.de
www.wiesbaden.zumpfenrieder.de
usw.

Die Stadt Wiesbaden mahnt nun den als Domaininhaber eingetragenen Anton Zumpfenrieder ab und beruft sich auf ihr Namensrecht aus § 12 BGB.

Zu Unrecht, denn dem durchschnittlichen Nutzer ist klar, dass unter der URL www.wiesbaden.zumpfenrieder.de kaum die Stadt Wiesbaden zu erreichen sein wird.


Beispiel 2:

Antin Zumpfenrieder, der auch Inhaber der Domain www.information.de ist, registriert auch gleich die Subdomain www.wiesbaden.information.de.

Hier erwartet der Verkehr ein Informationsangebot der Stadt Wiesbaden. Eine Namensverletzung liegt daher vor.


Noch etwas: Bekannte oder gar berühmte Marken sollten NIE in einer Subdomain auftauchen, da hier vielfältige Verletzungstatbestände in Betracht kommen, sogar ohne dass es einer Verwechslungsgefahr bedarf.
 
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