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Markenrecht verletzt?

SvenHH

Active member
Registriert
18. März 2004
Beiträge
4.079
Reaktionspunkte
2
Hallo Forum,

ich brauche mal eine rechtliche Einschätzung folgenden Sachverhalts:


Ich habe die Domain Computerberatung.de (Domainname ist leicht verändert, ist aber ähnlich, also zusammengesetzt aus 2 generischen Begriffen) gereggt.

Nun liegt folgender Markeneintrag vor: NAME Die Computerberatung

Kann ich rechtlich Probleme bekommen, bzw. hat das Unternehmen einen Anspruch auf meine Domain.

Danke für eure Hilfe!

Sven
 
Hallo Sven,

erst einmal: Ja, "Die Computerberatung"
und "Computerberatung" sind rechtlich
gesehen das selbe, da dem Artikel in
Verbindung mit einem Substantiv wohl
immer jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Die Frage, ob die Marke "Computerberatung"
einen Anspruch auf die Domain "computer-
beratung.de" ergibt lässt sich allerdings
nicht so einfach beantworten, da hier
mehrere Faktoren zu berücksichtigen sind:
-wird die Domain geschäftlich genutzt, wenn
ja schon vor der Markenanmeldung?
-wird die Domain nur rein privat genutzt?
-wird die Domain zwar geschäftlich und
auch erst nach der Markenanmeldung, aber
in einem ganz anderen Bereich genutzt?
-wird die Domain gar nicht genutzt aber
zum Verkauf angeboten?
-wurde die Domain vor der Marke registriert,
aber niemals genutzt?
-wenn ältere Marke und selbes Geschäftsfeld:
handels es sich um einen beschreibenden
Begriff bei "Computerberatung" und wurde
auch nur eine Wort-/Bildmarke geschützt?
Aber merke: das Zusammensetzen zweier
beschreibender Angaben kann - aber muss
nicht - dazu führen, dass das Resultat
ebenfalls rein beschreibend ist.
-...

Du siehst, es handelt sich hier um eine Einzel-
fall-Frage, die sich nicht so pauschal beant-
worten lässt.

Gruß
Sebastian
 
Moin Sebastian,

eine Kleinigkeit, die auch auch fast übersehen habe:
Der Markeneintrag lautet anscheinend nicht "Die Computerberatung", sondern
hat das Format " FIRMA Die Computerberatung".
Also wohl so etwas wie "Compitent Die Computerberatung" oder so.
Ich denke, dass in so einem Fall die Marke in Bezug auf computerberatung.de
noch etwas schwächer einzustufen ist.
Um (zwangsweise) beim Beispiel zu bleiben ist computerberatung.de imo generisch
genug um z.B. gegen einen Markeneintrag "Compitent Die Computerberatung" zu bestehen.
Eine Garantie gibt es natürlich nicht und ich würde auch nicht gerade dem Markeninhaber
die Domain zum Kauf anbieten. ;)
BTW ist computerberatung.de eine schöne Domain. Falls die tatsächliche Domain
von ähnlicher Qualität ist, lohnt es sich imo auf jeden Fall, die Sache zu prüfen,
bevor die Domain (evtl. voreilig) abgegeben wird.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
computerkauf.de
 
Hi,

1. Sunblind und ich haben das Thema geklärt.

2. Danke an Sebastian und flatman. Habe euch eine PN geschickt mit dem eigentlichen Domainnamen.

Sehe ich es richtig, dass ich eigentlich nichts zubefürchten habe, solange ich die Domain nicht geschäftlich nutze?
Oder ist sie unbedenklich?

Sven
 
Moin,

um noch mal auf Svens Anliegen zurückgekommen:
Habe den Domainnamen ja mittlerweile zwangsweise ;) gelesen und ihn auch
per PN bekommen.
Die tatsächliche Domain ist imo leider etwas weniger generisch, als computerberatung.de,
was durch die Anzahl der Google Treffer unterstrichen wird. Ich denke, auch,
dass die Qualität der Domain keine großen Risiken und keinen all zu großen
Aufwand rechtfertigen. Meine (persönliche) Einschätzung der Sachlage bleibt aber
im Großen und Ganzen gleich.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Also Sven, UNBEDENKLICH ist die Domain mit Gewissheit nicht,
aber meiner Meinung nach hast Du, solange Du die Domain nicht
nutzt, nichts zu befürchten.

Ein Problem kann in einem solchen Fall allerdings immer folgendes
werden:

Warum hast Du die Domain registriert? Natürlich möchtest Du sie
schnellstmöglich gewinnbringend veräußern. Was ist nun wenn
gerade die Partei, welche den Markenschutz ihr eigen nennt,
unter anderer Adresse einen Ankauf startet (über Deine WHOIS-Daten
z.B.)? Du wirst natürlich ein Angebot unterbreiten, was ja
selbstverständlich ist. Und genau dies ist auch als gewerbliche Nutzung
zu bezeichnen und somit im Zweifelsfalle ein Grund zur Abmahnung.

Gruß
 
Hallo Sven,

ich habe deine PM erhalten, dein Ausgangs-
beitrag war etwas missverständlich formuliert,
es geht nicht um den Markennamen "Der Häusle-
bauer"
sondern um "Tuxibu Der Häuslebauer".

Eine solche Marke wird nicht durch beschreibende
Bestandteile mitgeprägt, da diesen jegliche Unter-
scheidungskraft fehlt. Vielmehr wäre "Tuxibu" und
"Tuxibu Der Häuslebauer" für Hausbau das selbe,
nicht jedoch "Tuxibu Der Häuslebauer" und "Häusle-
bauer"
. Aus diesem Grund würde ich deine Domain
"häuslebauer.de" zu den generischen Domain-Namen
zählen und sehe von Seiten dieser Marke keine Probleme
für dich.

Gruß
Sebastian
 
Ich habe mittlerweile aufgegeben nach Beispielen zu beurteilen,bisher ist es am Ende immer ein ganz anderer Fall gewesen, ;-)

Am besten man postet allgemein und nennt dann paralell die Domain/Begriff einem Mod oder Mitglied der Wahl.
 
Moin xxt,

willkommen bei Consultdomain. :)
Eröffne für komplett neue Sachverhalte
und Fragen bitte einen neuen Thread.
Das wird sonst zu unübersichtlich.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Ich wollte eigentlich keinen neuen Thread aufmachen, da das Thema hier ganz gut passt.
Es geht mir eigentlich nur um die Frage, eine Domain wie flughafen-hamburg.info (war letzte Woche noch frei) gegen ein Markenrecht verstösst oder nicht? Ich hatte mich nicht getraut diese zu registrieren.

Die Flughafengesellschaft heisst übrigens Flughafen-Hamburg GmbH.
 
Moin xxt,

ich wollte eigentlich schon, dass du für dein Anliegen einen neuen Thread aufmachst. ;)
Die ausführlichen Gründe:
- Wenn in diesem Thread über das Ausgangsthema von Sven weiterdiskutiert
wird, stören Postings mittendrin, die sich mit einem neuen Fall beschäftigen
und machen den Thread sehr unübersichtlich.
- Dein Thema mag ähnlich sein. Da jede Domain einzigartig ist, bedarf jeder Fall
aber einer separaten Betrachtung. Rechtliche Überlegungen zu einer Domain
sind daher niemals 100%ig auf eine andere Domain übertragbar.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
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