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Markenrecht, wer kann helfen?

Tea

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24. Nov. 2001
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Hallo,

mein Name ist Haufe. Ich habe für meine neue Firma nach einem passenden Namen gesucht. Die verschiedenen Geschäftsfelder werden hauptsächlich das Internet betreffen. Auf der Suche nach einem passenden Namen, fand ich Haufe-Media nicht schlecht.

Aus diesem Grund habe ich geprüft, ob ich irgendwelche Rechte verletzten würde. Insbesondere der namensgleichen Verlagsgruppe Haufe.

Meine Recherche hat ergeben, dass es keine entsprechende Marke gibt. Der Domain Name mit und ohne Bindestrich ist mit allen Länder Endungen verfügbar gewesen. Auch die entsprechende Vanity Nummer war frei. Bei Google habe ich auch gesucht kam aber nur auf circa 200 meist ausländische Suchergebnisse.

Zum Vergleich:
Haufe Verlag ca. 230.000,
Haufe Mediengruppe 200.000
Haufe-Fachmedia 95.000

Um ganz sicher zu gehen, habe ich einen Brief direkt an den Haufe Verlag gesendet udn mein Firmenlogo beigefügt. Auch hier gibt es keinerlei Verwechslungsmöglichkeit. Jetzt habe ich die Antwort erhalten, und der Verlag sieht eine Markenkollision.

Auszug aus dem Text:

"Wir haben Ihre Emailanfrage gerprüft und sind zu der Auffassung gekommen, dass die von Ihnen beabsichtigte Firmierung "Haufe-Media" uns in unseren Marken-und Namensrechten verletzen würde.

Die Haufe Mediengruppe ist bundesweit als innovative Fachverlagsgruppe bekannt. Neben dem althergebrachten Verlagsangebot bieten wir bereits seit Jahren Softwarelösungen und Fachinformationen Online (beginnend mit BTX) auch im Internet an. Der Name " Haufe" wird daher auch mit Internet basierten Mediendienstleistungen wahrgenommen. Die Bezeichnung" Haufe-Media" dürfte daher ganz überwiegend uns zugeordnet werden.

Ergänzend weise mir zudem daraufhin, dass eine unserer Tochtergesellschaften unter der Firmierung "Haufe-Fachmedia" am Wettbewerb teilnimmt. Es bedarf wohl keiner näheren Ausführung, dass hier in Anbetracht der fast identischen Firmierungen und aufgrund der ähnlichen Dienstleistungen eine erhebliche Verwechslungsgefahr besteht."
_____________________________



Ich persönlich keine Darstellung des Unternehmens nicht nachvollziehen, da das Logo optisch komplett anders aussieht. Außerdem kann ja meinen Nachnamen nicht ändern ;-) Meine Firma heißt anders wie das Tochterunternehmen des Haufeverlags. Es gibt keine eingetragene Marke und auch alle Domainänderung waren frei.

Mich interessiert eure Meinung.

Kann mir vielleicht jemand einen visierten aber noch bezahlbaren Anwalt nennen, der mir weiterhelfen kann.
 
Moin,

...erspare Dir das alles.
Mir fällt bei dem Namen "Haufe" genau dieser Verlag als 1. ein.

Darüber hinaus finde eine Firmenbezeichnung wie "Haufe-Media" nicht besonders prinkeln.

cu
Thomas
 
Vielen Dank für Deinen Tipp!

In der Regel wird aber immer empfohlen, dass der Firmenname den eigenen Namen enthalten soll und genau daran stören die sich ja.

Was fällt Dir zum Namen "Müller" ein. Genau, mir auch!

Hast Du evtl. eine Idee für einen anderen Namen? Drehe mich schon die ganze Zeit im Kreis. Es geht um Absatz von Produkten über das Internet, Email und um Textlinks)
 
Vielen Dank für Deinen Tipp!

In der Regel wird aber immer empfohlen, dass der Firmenname den eigenen Namen enthalten soll und genau daran stören die sich ja.

Was fällt Dir zum Namen "Müller" ein. Genau, mir auch!

Hast Du evtl. eine Idee für einen anderen Namen? Drehe mich schon die ganze Zeit im Kreis. Es geht um Absatz von Produkten über das Internet, Email und um Textlinks)

Kommt Dir denn Dein Nachname bei Deinen Unternehmungen in irgendeiner Weise dabei zur Hilfe? Ich denke eher nicht. Nix gegen Deinen Namen - aber er Hilft Dir hier Null.

Mir gefällt ja schon mediahaufen.de besser als haufe-media.de :)
..oder ein-haufen-media.de ...

Es wird sich auf keinen Fall lohnen gegen Haufe anzustinken. Nicht einmal wenn Du Oberwasser hast.

cu
Thomas
 
suche dir einen Phantasienamen, das wird in jedem Falle günstiger.

a. hast du keinen Stress mit dem Verlag, denn den bekommst du auch ohne markenrechte, denn es gibt ja auch noch namensrechte und dagegen kannst du dich nicht stämmen

b. hast du bei einem Phantasienamen die Möglichkeit deiner eigenen Schöpfung, musst keine Domains die schon evtl. vorhanden sind kaufen und wirst auch nicht abgemahnt.

c. du wirst viel besser schlafen können. :Whistle:
 
d. du wirst von anderen auch nicht mit dem haufe-verlag verwechselt und kannst dich besser eigenständig posititonieren
 
In der Regel wird aber immer empfohlen, dass der Firmenname den eigenen Namen enthalten soll

Was für eine Regel ist das? Scheint mir aus den 50er- oder 60er-Jahren zu stammen...

Auch ich denke bei "Haufe" sofort an die genannte Medien- und Verlagsgruppe - bei "Haufe Media" erst recht.

Auch mein Rat: Phantasiename erfinden oder kaufen, und los geht's.
 
Vielen Dank für Eure zahlreichen Beiträge.

Ihr habt ja Recht!

Also werde ich meine mangelnde Phantasie oder eine Glaskugel befragen.

(Hilfe!!!)
 
In der Regel wird aber immer empfohlen, dass der Firmenname den eigenen Namen enthalten soll und genau daran stören die sich ja.
Wenn du eine Personengesellschaft anmeldest (also nicht GmbH), darfst du die Firma nur nach dir nennen beziehungsweise muss dein Name im Firmennamen vorkommen.

Gruß Udo
 
Würde auch klar abraten, gerade das Media klingt wie Medien und ist Rufausbeutung.
 
Wenn du eine Personengesellschaft anmeldest (also nicht GmbH), darfst du die Firma nur nach dir nennen beziehungsweise muss dein Name im Firmennamen vorkommen.
Wenn eine Personengesellschaft im Handelsregister eingetragen wird, ist es nicht mehr notwendig, dass der eigene Name in der Firmierung mit verwendet werden muss. Da kann man auch Phantasienamen mit dem entsprechenden Zusatz verwenden. (e. K. | oHG | KG ) Ansonsten gilt für Personengesellschaften: Vorname mit Nachname ist Muss.
 
Ja das ist heute nicht mehr notwendig, früher war allerdings nicht nur der Name in der Auswahl-sondern auch das Tätgkeitsfeld der Firme durfte im Namen beschrieben werden.
 
Wenn du eine Personengesellschaft anmeldest (also nicht GmbH), darfst du die Firma nur nach dir nennen beziehungsweise muss dein Name im Firmennamen vorkommen.

Das trifft nur auf die Einzelunternehmung zu, nicht auf alle Personengesellschaften. An Personengesellschaften gibt's auch noch die GbR, die oHG und die KG. Hier sind Phantasienamen zulässig, ggf. müssen jedoch stets die Inhaber ausgewiesen sein.
 
Hallo zusammen!

vielen Dank für Eure Tipps und Beiträge.

Ich habe mich deshalb entschlossen diesen zu folgen und einen anderen Namen zu nehmen, um keine Probleme zu bekommen.

Vielen Dank noch einmal für Eure Hilfe!

Der Tead kann gschlossen werden.
 
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