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Markenrecht

Lord Corwin

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20. Juni 2005
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Ich möchte meine Frage anhand eines Beispiels erläutern.

Es kann ja eine Marke für verschiedene Bereiche geschützt werden.
Als Beispiel wurde die Wortmarke "slr" ja von verschiedenen Firmen geschützt. Mercedes Benz nutzt diese, ein Produzent, ein Steuerberater, ein Anwalt usw. Weiterhin steht diese Buchstabenkombination ja auch für Spiegelreflexkamera.
Angenommen ich würde mir diese Domain mit einer beliebigen Endung registrieren, kann ich Ärger bekommen wenn es sich um das Thema Spiegelreflex handeln würde? Oder nur wenn ich einen geschützten Bereich damit bediene?
 
Das kommt auch noch auf weitere Faktoren an, wie bekannt ist die Wortmarke und wie bekannt ist die allgemeine Verwendung der "freien" Bezeichnung. In deinem genannten Beispiel hat die Abkürzung keine grosse Bekanntheit daher könnte es gut gehen, müsstest Dich aber trotzdem einstellen das die Domain verdeitigen musst. Es ist also sehr Riskant und man müsste die richtige Wortmarke kennen und sicherheitshalber einen Anwalt kontaktieren.
 
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