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Markenrecht

Pharmaxe

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19. Nov. 2017
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Hey Leute!

Also angenommen ich habe Insider Informationen von einem Unternehmen, welches bald starten würde. Dürfte ich mir, dann den ihren Markenname als Domainname regestrieren? Oder müste ich dann mit rechtlichen Folgen rechnen?

Gruß Pharmaxe
 
Hey Leute!

Also angenommen ich habe Insider Informationen von einem Unternehmen, welches bald starten würde. Dürfte ich mir, dann den ihren Markenname als Domainname regestrieren? Oder müste ich dann mit rechtlichen Folgen rechnen?

Gruß Pharmaxe

Also wenn Du jetzt eine Domain für eine Wortmarke, die bereits im DPMA erfolgreich angemeldet wurde, nachträglich registrierst dann hast Du schlechte Karten.
Du hast dann nicht das "ältere Recht", sprich Du warst nicht bereits Inhaber der Domain vor der Markenanmeldung.

Gruß Jens
 
@Jens

Okay danke dir.

Man hört aber allerdings immer mal davon das Domains von großen Firmen vergessen wurden zu verlängern und sich diese somit jemand anderes geschnappt hat. Meist wurden die Domains dann für viel Geld wieder zurück gekauft. Aber wie ist das den da möglich, den rein rechtlich betrachtet müsste derjenige der sich die Domain geschnappt hat doch in dem Falle die Domain gratis zurück schicken bzw. sogar rechtlich belangt werden. Oder? :s:
 
Mach am besten einfach etwas was nicht rechtlich zweifelhaft ist. Viel glück!
 
@Jens

Okay danke dir.

Man hört aber allerdings immer mal davon das Domains von großen Firmen vergessen wurden zu verlängern und sich diese somit jemand anderes geschnappt hat. Meist wurden die Domains dann für viel Geld wieder zurück gekauft. Aber wie ist das den da möglich, den rein rechtlich betrachtet müsste derjenige der sich die Domain geschnappt hat doch in dem Falle die Domain gratis zurück schicken bzw. sogar rechtlich belangt werden. Oder? :s:

Wenns eine Generische Domain ist und keine Marke ist, kein Problem.
 
Hey Leute!

Also angenommen ich habe Insider Informationen von einem Unternehmen, welches bald starten würde. Dürfte ich mir, dann den ihren Markenname als Domainname regestrieren? Oder müste ich dann mit rechtlichen Folgen rechnen?

Gruß Pharmaxe

nein!!!!!!
 
Auch bei einer generischen Domain und ohne Marke in Deutschland kann es zu Problemen kommen. z.B. Werktitelschutz

wenn die WDVZ davon berührt sind, können in der Tat Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, erst recht, wenn das Kennzeichen Verkehrsdurchsetzung erlangt hat.

Ich würde generell davon abraten, genutzte Werktitel gemäss § 5 Abs. 3 MarkenG nachträglich als Domainnamen zu registrieren, auch nicht unter einer exotischen nTLD, wenn deren Nutzung alleine darauf abzielt, vom Bekanntheitsgrad der nicht registrierten Marke zu profitieren.
 
Ich würde generell davon abraten, genutzte Werktitel gemäss § 5 Abs. 3 MarkenG nachträglich als Domainnamen zu registrieren, auch nicht unter einer exotischen nTLD, wenn deren Nutzung alleine darauf abzielt, vom Bekanntheitsgrad der nicht registrierten Marke zu profitieren.

Sehe ich auch so. Auch gibt es die Möglichkeit, dass man mit einer ausländischen Marke eine neue deutsche Marke rückwirkend mit der Priorität der ausländischen Marke anmeldet.

z.B.
01.10.2017 Anmeldung einer US-Marke oder WIPO-Marke
01.11.2017 Anmeldung einer Domain von einem Domaingrabber da keine deutsche Marke angemeldet wurde
01.12.2017 Anmeldung einer deutschen Marke mit der Priorität der US-Marke oder WIPO-Marke d.h. das Anmeldedatum ist der 1.10.2017
 
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