Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Markenrechtsfrage generische KW

akropolis

New member
Registriert
06. März 2012
Beiträge
2.231
Reaktionspunkte
0
Hi

Mal eine rechtliche Frage.
Es gibt eine Firma die nennt sich "Land-Artikel" AG,
beide Begriffe auf englisch. (Also zb. "German-Food")
Die Domain haben sie als .com und .de registriert.
Wenn ich nun die Domain "LandArtikel".de registriere,
kann ich rechtliche Probleme bekommen?
Beide Begriffe sind nicht geschützt eingetragen, da sie eben
der Allgemeinheit gehören.
Aber wenn ich die Domain registriere ist es evtl. mit bösartiger
Absicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Domain die ich registrieren will würde ich eigentlich nicht öffentlich posten.

Gruß
Jens
 
Land-Artikel ist natürlich nur ein Platzhalter, zb. für German-Bikes
 
kommt davon wenn man richtig liest...
 
Es gibt eine Firma die nennt sich "Land-Artikel" AG,
beide Begriffe auf englisch. (Also zb. "German-Food")
Die Domain haben sie als .com und .de registriert.
Wenn ich nun die Domain "LandArtikel".de registriere,
kann ich rechtliche Probleme bekommen?

wenn es eine kapitalgesellschaft ist, bzw im handelsregister eingetragen, dann besteht hier meiner einschätzung nach bereits ein namensrecht.
 
danke.

ein hr eintrag besteht ("Land Artikel Marketing AG")

dann wohl eher finger weg.

andererseits gibts zb. unter "swiss watch" diverse eingetragene firmen.
aber swisswatch.tld oder swiss-watch.tld liegen zu lassen bräuchte ziemliche überwindung (als beispiel)
 
Ist schwer zu beantworten und es kommt auch auf die Verwendung.

z.B.

Deutsche Bank , sind beides generische Wörter jedoch würde ich keine Domain mit dem Begriff registrieren.
Wobei die Frage offen bleibt was passiert wenn ich unter solcher Adresse Pflanzen-Samen anbiete ?!

anders z.B.
Deutsche Autos (imho) diese kann man registrieren da es einfach zu allgemein ist.

Gruß,
Uniq
 
Zurück
Oben