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Markenverletzung - Dürfen die sich alles leisten?

morepas

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Einer der Top 10 Global Player verletzt eine unserer (genutzten) beim dpma angemeldeten Marken. Was tun? Einfach hinnehmen?

Hat jemand schon mal Erfahrungen mit so etwas gemacht, jemand mit einen RA Tipp für mich? Gibt es nicht hier innerhalb der Community entsprechende Kompetenzen? Kennt wer vergleichbare Fälle (und deren Ausgang)?

Gruß Peter
 
Gegen einen Top10 Player würde ich auf jeden Fall nicht mit Tipps aus der Community vorgehen. :)
 
Gegen einen Top10 Player würde ich auf jeden Fall nicht mit Tipps aus der Community vorgehen. :)

Da hilft nach meiner Ansicht auch kaum ein "normaler Anwalt" sondern nur ein wirklicher Spezialist. z.B. Dr. Bahr, da sich Top-10 Player auch die "besten" Kanzleien und Anwälte leisten und nach meiner Erfahrung sogar im Doppelpack auftreten d.h. zusammen die Schriftsätze schreiben und zusammen in der mündlichen Verhandlung auftreten.

Das man z.B. auch gegen Google Erfolg haben kann, sieht man beim "GMAIL" Fall wo eine Person (Herr Giersch) gegen den großen Google gewonnen hat. Sebastian Eble von PREU BOHLIG & PARTNER hat damals Herrn Giersch vertreten. Am besten wäre es wohl, wenn Du den mal kontaktierst. Der kann wohl am ehesten sagen, wie die Erfolgschancen sind. Mir kommt der Sachverhalt aber ähnlich wie bei GMAIL vor.

http://www.preubohlig.de/deutsch/person.php?aktive_person=SEB
 
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Danke für euer Feedback. Für unseren RA scheint das Thema zu heiß? zu sein bzw. er hat nachdrücklich auf unüberschaubare Kosten hingewiesen und auf „weitere mögliche Gefahren“ hingewiesen. Ein erster Versuch eine mögliche Absicherung durch einen „Prozesskostenfinanzierer“ auszuloten, führte zu keinem positiven Ergebnis. Die Argumentation ist für mich allerdings nur sehr bedingt nachvollziehbar und hat kaum mit unserem Rechtsanspruch zu tun.

Ich werde mal Kontakt zu euren Empfehlungen aufnehmen.
 
Für unseren RA scheint das Thema zu heiß? zu sein bzw. er hat nachdrücklich auf unüberschaubare Kosten hingewiesen und auf „weitere mögliche Gefahren“ hingewiesen.

ein Gedanke:

sehr unangenehm wird es für kleinere Unternehmen dann werden, wenn ein finanzkräftiger Konzern versucht, mittels neuer IR Trademark die nationale Marke des kleineren Marktteilnehmers anzugreifen und sich dabei auf die besondere Verkehrsgeltung beruft, die der Konzern mittels aller verfügbaren Kommunikatioswege intensiv ausschöpft.

da wäre in der Tat ein versierter Anwalt gefragt, der einen Konzern in die Schranken weist, der einen kleineren Anbieter durch Markengrabbing aus dem Wettbewerb verdrängen will, somit wäre auch ein Missbrauch begründet.
 
Danke für euer Feedback. Für unseren RA scheint das Thema zu heiß? zu sein bzw. er hat nachdrücklich auf unüberschaubare Kosten hingewiesen und auf „weitere mögliche Gefahren“ hingewiesen. Ein erster Versuch eine mögliche Absicherung durch einen „Prozesskostenfinanzierer“ auszuloten, führte zu keinem positiven Ergebnis. Die Argumentation ist für mich allerdings nur sehr bedingt nachvollziehbar und hat kaum mit unserem Rechtsanspruch zu tun.

Ich werde mal Kontakt zu euren Empfehlungen aufnehmen.


Auch ein "netter Trick" von so großen Playern ist, dass man die fremde Marke wegen Nichtbenutzung anfechtet. Speziell wenn man viele Dienstleistungen in der Marke drinnen hat, kann hier der "große Player" das Verfahren kostenmäßig explodieren lassen. Problem ist, dass man selbst (!) die Beweislast bei so einen Verfahren hat d.h. Du musst beweisen, dass Du JEDE (!) Dienstleistung/Ware der Marke VOR der Klageeinreichung verwendet hast. Wenn Du das nicht kannst, wird die Marke gelöscht.
 
ein Gedanke:

sehr unangenehm wird es für kleinere Unternehmen dann werden, wenn ein finanzkräftiger Konzern versucht, mittels neuer IR Trademark die nationale Marke des kleineren Marktteilnehmers anzugreifen und sich dabei auf die besondere Verkehrsgeltung beruft, die der Konzern mittels aller verfügbaren Kommunikatioswege intensiv ausschöpft.

da wäre in der Tat ein versierter Anwalt gefragt, der einen Konzern in die Schranken weist, der einen kleineren Anbieter durch Markengrabbing aus dem Wettbewerb verdrängen will, somit wäre auch ein Missbrauch begründet.

Dafür braucht man gar keine IR oder Gemeinschaftsmarke. Das kann man auch mittels (Werk-)Titelschutz machen und mittels des Bekanntheitsschutzes die komplette Marke (alle Dienstleistungen) praktisch blockieren.
 
Der besagte Markenname wird seit ca. 15 Jahren nachweislich kontinuierlich genutzt. Die von dpma zugesprochenen Wortmarke haben wir allerdings zwischenzeitlich „auslaufen“ lassen und erst ca. drei Jahre später neu registriert.
 
Der besagte Markenname wird seit ca. 15 Jahren nachweislich kontinuierlich genutzt. Die von dpma zugesprochenen Wortmarke haben wir allerdings zwischenzeitlich „auslaufen“ lassen und erst ca. drei Jahre später neu registriert.

Zwischen "nutzen" und "nutzen" kann viel Unterschied sein. Es geht um eine "rechtserhaltende Nutzung" der Marke und außerdem inwieweit die große Firma auch die gleichen oder ähnliche Waren/Dienstleistungen verwendet. Ohne Details kann man hier gar nichts sagen. Kannst mir ja gerne mal ein PM schicken und dann kann ich Dir per PM meine Einschätzung dazu sagen. Ich kenne mich hier mittlerweile sehr gut aus.
 
Annahme: ein finanzkräftiger Konzern kommt auf den Geschmack der fremden Marke und greift diese Marke mit allen Mitteln an, davon ausgehend, dass der kleinere Wettbewerber von den finanziellen Möglichkeiten keine Chance hat, den Angriff auf seine prioritätsältere Marke durch die Instanzen abzuwehren?!

das sind schon mafiöse Methoden und sollte für solche Marken-Trittbrettfahrer nicht ohne Konsequenzen bleiben;-)
 
Hinzuweisen ist natürlich auch - bezugnehmend auf alle gegebenen Antworten hier,
dass diese natürlich KEINE Rechtsberatung darstellen (Die wir als nicht Anwälte ja nicht geben können und dürfen) sondern lediglich die eigene Meinung basierend auf persönlicher Erfahrungen
 
Hinzuweisen ist natürlich auch - bezugnehmend auf alle gegebenen Antworten hier, dass diese natürlich KEINE Rechtsberatung darstellen (Die wir als nicht Anwälte ja nicht geben können und dürfen) sondern lediglich die eigene Meinung basierend auf persönlicher Erfahrungen

Danke für den Hinweis. Darüber bin ich mir absolut im Klaren. Hinweise (gerne auch via PM) dienen lediglich meinem Meinungsbild und ggf. weiteren Gesprächen mit einem Fachanwalt ;)

LG Peter
 
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