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marlenedietrich(dot)de / Zeugen gesucht!

mach2

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Hallo,

gibt es jemanden, der sich daran erinnern kann, von wem die Domain marlenedietrich(dot)de bis zum Juni 2006 registriert war?

Weshalb ich frage? Die Domain wurde höchstwahrscheinlich genau deshalb gelöscht, damit Münchner Rechtsanwälte was zum abmahnen haben. Das BGH-Urteil im Fall kinski-klaus.de scheint an denen völlig vorbei gegangen zu sein.

Damit es keine datenschutzrechtlichen Probleme gibt, würde es mir reichen, wenn der Nachname des Domaininhabers abgekürzt ist, so wie man es aus Zeitungsberichten kennt.

Für eure Hilfe wäre ich euch äußerst dankbar. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße
Lutz
 
Zuletzt bearbeitet:
Hol halt bei der Denic die Whois History.

habe ich schon versucht. Da bekomme ich nur die Daten ab August 2006. Die davor sind laut Denic "datenschutzrechtlich sensibel". Das ist natürlich nur ein billiger Vorwand, da man Ärger mit den Abmahnern befürchtet.
 
Nö, welchen Ärger soll die Denic von Abmahnern bekommen. Du hast anscheinend nur nicht ausreichend deutlich gemacht wieso die Daten dich angehen. Die Frage ist wieso Du es haben willst? Falls es darum geht das eine kKanzlei immer Regstrierer einer Domain an der Sie kein Recht haben abzumahnen ist das doch ne super Geschichte. Da ist jeder von denen mal dran.
 
ich war inhaber von 7.august 2005 bis 24.Juli 2006.

man sollte aber bedenken, dass rechteinhaber nicht verpflichtet sind, die herausgklagte domain auch zu registrieren. es steht ihnen frei die domain immer wieder abzumahnen, oder nicht?

solche faelle gibts mehrere...
zb ibas-datenrettung.de wurde schon mehrmals abgemahnt, geloescht, registriert und wieder abgemahnt....zurecht.
oder ist das illegal? immerhin haben die rechteinhaber das recht, mit der domain zu tun und zu lassen was sie wollen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, allerdings ist unter Berücksichtigung des BGH-Urteils im Fall Kinski-Klaus.de davon auszugehen das die Schutzrechte bereits 2001 erloschen sind. Dies ist auch der Unterschied zum Beispiel ibas-datenrettung.de, da das Unternehmen weiterhin besteht (ibas.com) und bei der Registrierung der Domain deren Rechte verletzt werden. Warum die die Domain nicht selbst registrieren sei mal dahingestellt, könnte mir aber vorstellen das größere internationale Firmen einfach kein Interesse haben tausende länderspezifische Domains a la microsoft-softwareproduktionsfirma zu registrieren und bei Rechtsverletzungen dann lieber einfach abmahnen.

Gruß
Chris
 
man sollte aber bedenken, dass rechteinhaber nicht verpflichtet sind, die herausgklagte domain auch zu registrieren.

Verpflichtet sind sie dazu in der Tat nicht.

es steht ihnen frei die domain immer wieder abzumahnen, oder nicht?

Hier würde sich doch die Frage aufwerfen, wo seitens des Rechteinhabers ein nachvollziehbares Interesse an der Vermeidung von Rechtsverletzungen erkennbar sein soll, wenn anstelle der Eigenregistrierung Serienabmahnungen veranlasst werden. Wer so deutlich zeigt, dass eine Jahresgebühr von 5 €,- es ihm nicht wert ist, wirksam Rechtsverletzungen zu unterbinden, sondern stattdessen Serienabmahnungen versendet, der tut das doch in rechtsmissbräuchlicher Weise.

Gruß Lutz
 
Hier würde sich doch die Frage aufwerfen, wo seitens des Rechteinhabers ein nachvollziehbares Interesse an der Vermeidung von Rechtsverletzungen erkennbar sein soll, wenn anstelle der Eigenregistrierung Serienabmahnungen veranlasst werden. Wer so deutlich zeigt, dass eine Jahresgebühr von 5 €,- es ihm nicht wert ist, wirksam Rechtsverletzungen zu unterbinden, sondern stattdessen Serienabmahnungen versendet, der tut das doch in rechtsmissbräuchlicher Weise.

Gruß Lutz


Ja, dieser Argumentation kann ich folgen. Und Du suchst jetzt alle bisher Abgemahnten zu dieser Domain?
Wie ich sehe, ist die Domain derzeit auf die abmahnende Firma registriert.
Wie bist du also darauf gekommen, dass die Domain schon mehrmals abgemahnt wurde?
Aus meiner Sicht ist die Abmahnung sowieso unberechtigt, laut dem BGH-Urteil zu kinski-klaus.de, das fuer meine Abmahnung leider zu spaet kam, haben die Erben kein Namensrecht mehr.
(http://www.jurpc.de/rechtspr/20070003.htm) Hiermit wird auch das fruehere BGH Urteil (bgh grur 2000. 709 - marlene dietrich) ueberrult.
Die Marke, die in der Abmahnung angefuehrt wird, DPMA AZ 30064710, aehnelt sehr stark den Marken die fuer die .eu Sunrise verwendet wurden.
 
Ja, dieser Argumentation kann ich folgen. Und Du suchst jetzt alle bisher Abgemahnten zu dieser Domain?
Wie ich sehe, ist die Domain derzeit auf die abmahnende Firma registriert.
Wie bist du also darauf gekommen, dass die Domain schon mehrmals abgemahnt wurde?
Aus meiner Sicht ist die Abmahnung sowieso unberechtigt, laut dem BGH-Urteil zu kinski-klaus.de, das fuer meine Abmahnung leider zu spaet kam, haben die Erben kein Namensrecht mehr.
(http://www.jurpc.de/rechtspr/20070003.htm) Hiermit wird auch das fruehere BGH Urteil (bgh grur 2000. 709 - marlene dietrich) ueberrult.
Die Marke, die in der Abmahnung angefuehrt wird, DPMA AZ 30064710, aehnelt sehr stark den Marken die fuer die .eu Sunrise verwendet wurden.

So ist es, ich suche möglichst viele Abgemahnte. Am 04.08.2006 wurde ich selbst abgemahnt und hatte die Domain sofort am gleichen Tag gelöscht. Die Hinterhaltswortmarke (Az. 30064710) mit den fiesen Leerzeichen :Crunk: zwischen den Buchstaben hatte ich beim Markencheck vor der Registrierung natürlich auch übersehen, zumal die Wortmarke in der Abmahnung in normaler Schreibweise, also mit nur einem Leerzeichen zwischen Vor- und Nachname wiedergegeben ist.

Eine Unterlassungserklärung hatte ich aus verschiedenen Gründen nicht abgegeben und dachte noch bis vor kurzem, die Sache hätte sich erledigt. Schließlich war die Domain vom 09.08.2006 bis zum 05.02.2007 noch von einer Firma aus Hof registriert und kommerziell verwendet worden. Da dachte ich, ich sei aus der Schusslinie.

Weit gefehlt, die Marlene Dietrich Collection GmbH aus München meint nun seit 06.02.2007, nachdem sie am 05.02.2007 per Dispute selbst Domaininhaberin geworden ist, mich auf Unterlassung der Benutzung und des Benutzen Lassens der Domain verklagen zu müssen. Der Klageschrift ist nichts anderes zu entnehmen, als dass ich zum Zeitpunkt der Klage immer noch Domaininhaber sei. Mit keinem Wort wird darin erwähnt, dass die Klägerin selbst Domaininahberin ist und dass davor ein halbes Jahr lang die Firma aus Hof Domaininhaberin war. Mehr will ich jetzt nicht dazu sagen. Ich schick dir mal eine PN.

Gruß Lutz
 
S
Eine Unterlassungserklärung hatte ich aus verschiedenen Gründen nicht abgegeben
...
Weit gefehlt, die Marlene Dietrich Collection GmbH aus München meint nun ...mich auf Unterlassung der Benutzung und des Benutzen Lassens der Domain verklagen zu müssen. Der Klageschrift ist nichts anderes zu entnehmen, als dass ich zum Zeitpunkt der Klage immer noch Domaininhaber sei.

Such Dir einen guten Anwalt. Meine Erfahrung ist, dass wenn Du keine Unterlassungserklaerung abgegeben hast, und die andere Seite meint, Du haettest deren Rechte verletzt, diese sehr wohl Dich auf Unterlassung der Benutzung der Domain verklagen koennen, obwohl Du diese nicht besitzt. Es besteht ja theoretisch eine Wiederholungsgefahr, dass Du diese Domain wieder registrieren koenntest.
Deinen Anwalt brauchst Du, um Dein Recht zu verteidigen und ggf. nachzuweisen, dass diese kein besseres Recht als Du haben. Ansonsten ist der Versuch einer Klage meiner Erfahrung nach bei vielen Kanzleien nicht selten, wenn keine Unterlassungserklaerung abgegeben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Es besteht ja theoretisch eine Wiederholungsgefahr, dass Du diese Domain wieder registrieren koenntest...

allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Klägerin die Domain wieder freigibt. Ansonsten ist es nicht möglich, die Domain ein zweites mal zu registrieren, sowohl theoretisch wie auch praktisch nicht.

...Ansonsten ist der Versuch einer Klage meiner Erfahrung nach bei vielen Kanzleien nicht selten, wenn keine Unterlassungserklaerung abgegeben wird.

Dazu würden mich konkret Fälle und Gerichtsurteile interessieren, wohlgemerkt mit der Voraussetzung, dass der Beklagte die Benutzung der vom Kläger bereits registrierten Domain zu unterlassen hat.
 
allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Klägerin die Domain wieder freigibt. Ansonsten ist es nicht möglich, die Domain ein zweites mal zu registrieren, sowohl theoretisch wie auch praktisch nicht.

Du hast mit Deiner Voraussetzung recht. Aber das interessiert hier nicht.

Du hast nach Meinung des Gegner etwas unrichtiges getan. Da Du es bereits getan hast, wird von deren Seite die Gefahr gesehen, dass Du es vielleicht irgendwann nochmal machen koenntest.
Also musst Du denen mit einer Unterlassungserklaerung erklaeren, dass du dies in Zukunft nicht mehr tun wirst.
Die andere Partei hat (sofern vorher tatsaechlich eine Verletzung derer Rechte vorlag) einen Anspruch auf diese Unterlassungserklaerung !

Du reitest Dich hier in etwas hinein, was ziemlich teuer werden kann, wenn Du keinen guten Rechtsanwalt aufsuchst. Der wird auch meiner Vermutung nach kaum vor Gericht den gegnerischen Anwaelten Boesartigkeit unterstellen, sondern versuchen, dich mit moeglichst geringem Schaden da herauszuholen.
 
Du hast mit Deiner Voraussetzung recht. Aber das interessiert hier nicht.

Du hast nach Meinung des Gegner etwas unrichtiges getan. Da Du es bereits getan hast, wird von deren Seite die Gefahr gesehen, dass Du es vielleicht irgendwann nochmal machen koenntest.
Also musst Du denen mit einer Unterlassungserklaerung erklaeren, dass du dies in Zukunft nicht mehr tun wirst.
Die andere Partei hat (sofern vorher tatsaechlich eine Verletzung derer Rechte vorlag) einen Anspruch auf diese Unterlassungserklaerung !

Ja was glaubst du denn, weshalb ich wohl keine Unterlassungserklärung abgegeben habe?

Du reitest Dich hier in etwas hinein, was ziemlich teuer werden kann, wenn Du keinen guten Rechtsanwalt aufsuchst. Der wird auch meiner Vermutung nach kaum vor Gericht den gegnerischen Anwaelten Boesartigkeit unterstellen, sondern versuchen, dich mit moeglichst geringem Schaden da herauszuholen.

"Boesartigkeit unterstellen" hat gewiss niemand vor. Vielleicht macht aber das Verhalten des Gegners Unterstellungen überflüssig. Genau deshalb recherchiere ich etwas in der Vergangenheit der Domain. Und da bin ich doch schon einen ganzen Schritt weitergekommen.

Jetzt wäre noch interessant, wer vor Timm die Domain hatte und wie es damals zur Löschung kam.
 
Vielleicht macht aber das Verhalten des Gegners Unterstellungen überflüssig. Genau deshalb recherchiere ich etwas in der Vergangenheit der Domain. Und da bin ich doch schon einen ganzen Schritt weitergekommen.
Jetzt wäre noch interessant, wer vor Timm die Domain hatte und wie es damals zur Löschung kam.

Stimmt, Du bist ja auf der Suche nach wie Du selbst schreibst "Serienabmahnungen" fuer diese Domain. Ab dem 7.8.05 scheinen keine vorzuliegen. Was vorher war, ist bisher ungeklaert.
Aber die Sache ist spannend. Halte uns auf dem Laufenden.

Andi

PS: Warum Du nicht vom Denic ueber einen Rechtsanwalt die komplette History anforderst, erschliesst sich mir nicht so ganz.
 
Hi,

marlenedietrich*de war die erste und einzige Domain für die ich abgemahnt worden bin ( bis auf noch eine für die Ich aber nur ermahnt und nicht abgemahnt worden bin, bis ich sie abgegeben hatte), das müsste so 1999 oder 2000 gewesen sein, falls jemand die Abmahnung braucht und mit der Sache noch zu tun hat, kann er mich über NICIT kontaktieren.

Gruss
Daniel
 
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