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Masterstudium.info

Ruhrpotter

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Mit der Bitte um Bewertung der Domain.

Masterstudium.info

Alle anderen ctld sind vergeben aber meist Redirects auf Hochschulen, so dass mit einer Projektierung nicht zu rechnen ist.

Dementsprechend und je nach Projekt kann man diese später auch wg. Verwechslungsgefahr unterbinden (wenn diese besteht).

Treffer Google 0,4 Mio.
 
Mit der Bitte um Bewertung der Domain.

Masterstudium.info

Alle anderen ctld sind vergeben aber meist Redirects auf Hochschulen, so dass mit einer Projektierung nicht zu rechnen ist.

Dementsprechend und je nach Projekt kann man diese später auch wg. Verwechslungsgefahr unterbinden (wenn diese besteht).

Treffer Google 0,4 Mio.

Kannst du das mal (in Bezug auf diese Domain) erläutern? Rechtsgrundlage?
 
Wenn du z.B die Domain Blumenhändler.de hast und damit als erster ein Projekt realisierst welches bundesweit alle Blumenhändler auflistet und darstellst, kannst du wenn jeman anderes unter blumenhändler.com nach dir! das gleiche Theme behandelt diese Projektierung wg. Verwechslungsgefahr unterbinden.

Die Unterbindung ist natürlich an einen Gerichtsentscheid gekoppelt und mit entsprechenden RA Kosten verbunden.

Bezogen auf das Thema z.B die Darstellung aller bundesweiten Masterstudiengänge und Studienmöglichkeiten.
 
Wenn du z.B die Domain Blumenhändler.de hast und damit als erster ein Projekt realisierst welches bundesweit alle Blumenhändler auflistet und darstellst, kannst du wenn jeman anderes unter blumenhändler.com nach dir! das gleiche Theme behandelt diese Projektierung wg. Verwechslungsgefahr unterbinden.

Die Unterbindung ist natürlich an einen Gerichtsentscheid gekoppelt und mit entsprechenden RA Kosten verbunden.
Hast du dazu mal ein Beispielurteil parat?
 
Einen kleinen Einblick bietet Marken und Domains - Vorsicht bei Verwechslungsgefahr

Wobei es nicht nur Marken betrifft sondern auch Geschäftskennzeichnungen, als solche gilt eine Domain spätestens dann wenn unter dieser Geschäfte getätigt werden (auch Adsense und Co.).

Wie gesagt allerdings nur dann wenn man im gleichen Themenbereich mit geckungsgleichen Inhalten unterwegs ist, bei Keyworddomains als relativ häufig.
 
Der von dir angeführte Artikel scheint nicht der aktuellen Rechtsprechnung zu entsprechen.
Es genügt nämlich nicht, dass eine Verwechslungsgefahr besteht, ein Markenschutz ist in der Regel nämlich für Begriffe ausgeschlossen, denen die Unterscheidungskraft fehlt. Siehe § 8 Absatz 2 (1) MarkenG: § 8 MarkenG - Absolute Schutzhindernisse

Und überlicherweise bestehen Keyworddomains aus solchen nicht schutzfähigen Begriffen.
 
Du willst uns also erzählen, dass niemand auf eine Domain masterstudium.tüdelüt etwas zum Thema Masterstudium projektieren darf wenn vorher jemand anderes die masterstudium.info zu diesem Thema Projektiert hat?

Und weiter meinst Du tatsächlich, dass kein Blumenhändler die blumenhändler.com verwenden darf wenn vorher ein anderer Blumenhändler die blumenhändler.de projektiert hat?

:stupid:
 
Der zitierte Text ist in sich schlüssig. Was nicht gelungen ist, scheint mir dein Schluss zu sein, das auf generische Domains anwenden zu wollen. Genau das geht nämlich meines Wissens nicht. Allein deshalb nicht, weil keine ausreichende Unetrscheidungskraftoder eine eindeutige, sich abgrenzende Kennzeichnung durch ein generisches Wort möglich ist. Die zitierten Fälle sind pauschal zudem nicht zu bewerten, ohne den Inhalt der Domains zu kennen.

Zum Thema Masterstudium kann ich nur sagen, dass es Gerichte oder Rechtsanwälte evtl. anders sehen, aber ich glaube fest, dass hier keine Möglichkeit besteht, sich gegenseitig in die Suppe zu spucken. Ebensowenig wie bei anderen einfachen generischen Keyworddomains. bei Zusammensetzungen mag das im Einzelfall wiederum anders aussehen.
 
Hi,

erstmal danke für die Antworten.

Nein man kann das nicht zwingend sagen, es ist eine Einzelfallentscheidung.

Ich persönlich musste jedoch schon mal eine Projektierung einstampfen, da ich nicht der 1. war, dabei ging es auch nicht im Marken und Patentrechte.

Klar ist beide Webseiten müssen sich in exakt der selben Branchen und gleichen Dienstleistungen / Inhalten bewegen.

In Bezug auf die genannte .info, ist es so dass nicht mit einer Projektierung der anderen zu rechnen ist.
 
mach dich doch erstmal richtig im Thema schlau.
Was du schreibst ist schlichtweg falsch, und mit etwas Arbeit kannst du das auch selbst herausfinden.
Wenn du da was "einstampfen" musstest, würde ich die Wahl des Anwalts dringend gründlich überlegen.

grüsse,
engel
 
Wenn du z.B die Domain Blumenhändler.de hast und damit als erster ein Projekt realisierst welches bundesweit alle Blumenhändler auflistet und darstellst, kannst du wenn jeman anderes unter blumenhändler.com nach dir! das gleiche Theme behandelt diese Projektierung wg. Verwechslungsgefahr unterbinden.

Mit Verlaub, das ist kompletter Unsinn!

Es gibt hier schon einige Threads zum Thema - einfach mal suchen und gründlich einlesen.

Ciao
Forsaken
 
Hi,

danke nochmals für die Hinweise.

In meinem Fall war es eine Domain aus nicht Schutzfähigen begriffen die aber in Kombination eine Marke bildeten auf die bereit DPMA Anmeldungen liefen. Domain gerne via Pm aber nicht hier.

Aber um mal zum Kern zu des Threads zu kommen wie schätze ihr den reinen Domainwert ein.
 
Vergessen wir das doch mal, dass war mein Fehler da hätte ich wenn dann einen eigenen Thread zu eröffnen müssen.

Hier sollte es daher nur um die Preisvorstellung / bzw. Bewertung des Werts gehen.

Domain hat übrigens bereits PR4, woher keine Ahnung sind nur minimal Backlinks vorhanden, hat Tante G wohl wieder gewürfelt.
 

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