Kinski
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Mehr Schutz vor 0190-Nummern
Bundesregierung will Verbraucherrechte stärken / Neue Pflichten
Berlin. (dpa) Die Bundesregierung will die Verbraucherrechte stärken. Wer ohne Bestellung Waren zugesandt bekommt, unverlangt mit Werbung überschüttet wird oder bei der Anwahl von 0190er Nummern eine überteuerte Telefonrechnung erhält, soll sich künftig besser wehren können. Das Bundeskabinett und der Rechtsausschuss des Bundestages billigten die entsprechenden Änderungen.
Die vom Kabinett auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Müller beschlossene Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung legt den Anbietern von 0190er Nummern neue Pflichten auf. Nach der neuen Vorschrift, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, müssen alle Anbieter, die solche Nummern an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten, können vom weiteren Angebot ausgesperrt werden.
Das Wirtschaftsministerium wies darauf hin, dass Telefonkunden die Zahlung unberechtigter Forderungen verweigern können. Die Anbieter müssen künftig Namen und ladungsfähige Anschrift ausweisen. Der rechnungsstellende Diensteanbieter (zum Beispiel Telekom) darf umstrittene Forderungen anderer Anbieter künftig nicht mehr einziehen. Als Einwand gilt auch die reine Nichtzahlung. Mit einer Änderung des Unterlassungsklagegesetzes erhalten Bürger und Unternehmen, denen unverlangt Waren oder sonstige Dienstleistungen zugesandt werden, einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunikations-, Tele- oder Mediendiensteanbieter.
Quelle: Wiesbadener Kurier vom 06.06.2002
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Bundesregierung will Verbraucherrechte stärken / Neue Pflichten
Berlin. (dpa) Die Bundesregierung will die Verbraucherrechte stärken. Wer ohne Bestellung Waren zugesandt bekommt, unverlangt mit Werbung überschüttet wird oder bei der Anwahl von 0190er Nummern eine überteuerte Telefonrechnung erhält, soll sich künftig besser wehren können. Das Bundeskabinett und der Rechtsausschuss des Bundestages billigten die entsprechenden Änderungen.
Die vom Kabinett auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Müller beschlossene Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung legt den Anbietern von 0190er Nummern neue Pflichten auf. Nach der neuen Vorschrift, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, müssen alle Anbieter, die solche Nummern an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten, können vom weiteren Angebot ausgesperrt werden.
Das Wirtschaftsministerium wies darauf hin, dass Telefonkunden die Zahlung unberechtigter Forderungen verweigern können. Die Anbieter müssen künftig Namen und ladungsfähige Anschrift ausweisen. Der rechnungsstellende Diensteanbieter (zum Beispiel Telekom) darf umstrittene Forderungen anderer Anbieter künftig nicht mehr einziehen. Als Einwand gilt auch die reine Nichtzahlung. Mit einer Änderung des Unterlassungsklagegesetzes erhalten Bürger und Unternehmen, denen unverlangt Waren oder sonstige Dienstleistungen zugesandt werden, einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunikations-, Tele- oder Mediendiensteanbieter.
Quelle: Wiesbadener Kurier vom 06.06.2002
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