Wie soll ich das nachweisen?
Mein Kunde ist Deutscher und hat Büros in Deutschland und im Ausland, Hauptsitz im Ausland.
Von wo aus er bezahlt, kann ich nicht beeinflussen.
Es ist doch auch völlig Wurscht für mich ob ich MwSt berechne und diese dann an das Finanzamt weitergebe oder ob ich keine berechne und somit auch keine abgebe. Was für mich übrig bleibt ist immer der Nettobetrag. Nur für den Kunden ist es nicht egal wenn er sich in seinem Land die MwSt nicht wiederholen kann.
Oder sehe ich da was falsch?
Wettermann,
das ist doch ganz einfach: WENN Du eine "sonstige Dienstleistung" an eine Firma in einem Drittland verkaufst, dann fällt keine MwSt an, Du musst also keine berechnen, eintreiben, abführen.
Wenn Du eine Domain an eine Firma (oder Privatperson) in DE vertickst, dann bist Du verpflichtet MwSt zu berechnen, einzutreiben und abzuführen.
Wenn der Käufer eine PRIVATPERSON in DE ist, dann verbleibt die MwSt beim Staat, und ist für Euch beiden "verloren".
Wenn Du keine Firmenanschrift des Käufers im Ausland hast, und die Überweisung dann sogar noch aus DE kommt, dann denkt sich das Finanzamt: "Da hat jemand versucht sein Brutto zum Netto zu erklären, und behumst mich um die MwSt". In solchen Fällen wird das Finanzamt fuchsteufelswild. Das ist nämlich dann MwSt-Betrug. Völlig wurscht ob du es als "durchlaufenden Posten" siehst oder nicht. Und bei VK an Privat ist es ja eben KEIN durchlaufender Posten, sondern der Staat behält es!
Es ist doch auch völlig Wurscht für mich ob ich MwSt berechne und diese dann an das Finanzamt weitergebe oder ob ich keine berechne und somit auch keine abgebe. Was für mich übrig bleibt ist immer der Nettobetrag.
Woher weiss denn der Staat, was der "Netto"-Betrag ist? Du postest im Forum: "Verkaufe silvie.eu für 500,- Euros inkl. MwSt", ein Privatman schlägt zu (Silvies Geburtstagsgeschenk) und ihr einigt Euch drauf, dass es bei 500,- netto=brutto bleibt, und der Privatman eben eine Firma aus dem Ausland ist. Dann wird nämlich Dein "Brutto" (500,-) plötzlich zum Netto, weilches Du komplett behälst. Würdest Du aber MwSt ausweisen, würdest Du ja 420 plus 80 MwSt berechnen, und hättest nur 420,- Euros.
Wenn Du dem Finanzamt eine Firma und Adresse aus dem Ausland zeigen kannst, und das Geld aus dem Ausland kommt, und Du eine Rechnungskopie über den VK angefertigt hast, dann ist alles Paletti. Wenn Du aber rumstammelst "Öhh, der hat mir gar net gesagt wo er genau sitzt, ne Rechnung wollte der auch nicht" und das Geld dann noch aus DE kommt, dann siehts DUNKEL aus.
AlexS