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Mehrwertsteuerfrage Auslandsverkauf

Wettermann

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Registriert
24. Mai 2008
Beiträge
3.721
Käufer sitzt außerhalb der EU.
Muss ich auf meiner Rechnung die Mehrwertsteuer ausweisen oder nicht?

Ich meine ja, Käufer meint nein und begründet dieses mit einem virtuellen Gut.
Er meint bei Domains sei das anders als wenn er einen Tisch kaufen würde.
 
In diesem Fall kann keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Ergo muss die Rechnungsstellung rein netto erfolgen.

Gruß monte
 
Jep beim Domaiverkauf ins Drittland (Land ausserhalb der EU) keine MwSt weil sonstige Leistung und daher wird der Ort der Leistung zum Käufer verschoben, also ins Ausland, daher keine MwSt.

AlexS
 
Vielen Dank Euch beiden.

Ist es ausreichend, dass die Auslands-Adresse ganz normal oben drauf steht oder muss ich noch irgendeinen besonderen Hinweistext auf der Rechnung hinzufügen?
 
Es ist genau so, als wenn Du mir eine Rechnung schreibst. Die Adresse muss stimmen und Deine Steuernummer muss enthalten sein.

Gruß monte
 
Vielen Dank Euch beiden.

Ist es ausreichend, dass die Auslands-Adresse ganz normal oben drauf steht oder muss ich noch irgendeinen besonderen Hinweistext auf der Rechnung hinzufügen?

Du musst natürlich nachweisen können, dass Du TATSÄCHLICH ins Ausland verkauft hast, und NICHT an Privat in DE! Sonst würde ja jeder sagen: "Der saß im Ausland", und die MwSt wegdrücken (die bei VK an Privat innerhalb der EU ja an den Staat geht, und kein durchlaufender Posten ist). Die Überweisung kann z.B. ein Anhaltspunkt sein, denn sie käme ja aus dem Ausland.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie soll ich das nachweisen?
Mein Kunde ist Deutscher und hat Büros in Deutschland und im Ausland, Hauptsitz im Ausland.
Von wo aus er bezahlt, kann ich nicht beeinflussen.

Es ist doch auch völlig Wurscht für mich ob ich MwSt berechne und diese dann an das Finanzamt weitergebe oder ob ich keine berechne und somit auch keine abgebe. Was für mich übrig bleibt ist immer der Nettobetrag. Nur für den Kunden ist es nicht egal wenn er sich in seinem Land die MwSt nicht wiederholen kann.

Oder sehe ich da was falsch?
 
Wie soll ich das nachweisen?
Mein Kunde ist Deutscher und hat Büros in Deutschland und im Ausland, Hauptsitz im Ausland.
Von wo aus er bezahlt, kann ich nicht beeinflussen.

Es ist doch auch völlig Wurscht für mich ob ich MwSt berechne und diese dann an das Finanzamt weitergebe oder ob ich keine berechne und somit auch keine abgebe. Was für mich übrig bleibt ist immer der Nettobetrag. Nur für den Kunden ist es nicht egal wenn er sich in seinem Land die MwSt nicht wiederholen kann.

Oder sehe ich da was falsch?

Wettermann,

das ist doch ganz einfach: WENN Du eine "sonstige Dienstleistung" an eine Firma in einem Drittland verkaufst, dann fällt keine MwSt an, Du musst also keine berechnen, eintreiben, abführen.

Wenn Du eine Domain an eine Firma (oder Privatperson) in DE vertickst, dann bist Du verpflichtet MwSt zu berechnen, einzutreiben und abzuführen.

Wenn der Käufer eine PRIVATPERSON in DE ist, dann verbleibt die MwSt beim Staat, und ist für Euch beiden "verloren".

Wenn Du keine Firmenanschrift des Käufers im Ausland hast, und die Überweisung dann sogar noch aus DE kommt, dann denkt sich das Finanzamt: "Da hat jemand versucht sein Brutto zum Netto zu erklären, und behumst mich um die MwSt". In solchen Fällen wird das Finanzamt fuchsteufelswild. Das ist nämlich dann MwSt-Betrug. Völlig wurscht ob du es als "durchlaufenden Posten" siehst oder nicht. Und bei VK an Privat ist es ja eben KEIN durchlaufender Posten, sondern der Staat behält es!

Es ist doch auch völlig Wurscht für mich ob ich MwSt berechne und diese dann an das Finanzamt weitergebe oder ob ich keine berechne und somit auch keine abgebe. Was für mich übrig bleibt ist immer der Nettobetrag.

Woher weiss denn der Staat, was der "Netto"-Betrag ist? Du postest im Forum: "Verkaufe silvie.eu für 500,- Euros inkl. MwSt", ein Privatman schlägt zu (Silvies Geburtstagsgeschenk) und ihr einigt Euch drauf, dass es bei 500,- netto=brutto bleibt, und der Privatman eben eine Firma aus dem Ausland ist. Dann wird nämlich Dein "Brutto" (500,-) plötzlich zum Netto, weilches Du komplett behälst. Würdest Du aber MwSt ausweisen, würdest Du ja 420 plus 80 MwSt berechnen, und hättest nur 420,- Euros.

Wenn Du dem Finanzamt eine Firma und Adresse aus dem Ausland zeigen kannst, und das Geld aus dem Ausland kommt, und Du eine Rechnungskopie über den VK angefertigt hast, dann ist alles Paletti. Wenn Du aber rumstammelst "Öhh, der hat mir gar net gesagt wo er genau sitzt, ne Rechnung wollte der auch nicht" und das Geld dann noch aus DE kommt, dann siehts DUNKEL aus.

AlexS
 
Wettermann,

das ist doch ganz einfach: WENN Du eine "sonstige Dienstleistung" an eine Firma in einem Drittland verkaufst, dann fällt keine MwSt an, Du musst also keine berechnen, eintreiben, abführen.

FALSCH: Siehe meine Zodiak GmbH, Sitz in der CH (nicht EU), verkauft aber Waren in DE aus DE und ist damit bei FA Konstanz USt pflichtig. Dazu habe ich zwei USt-IDs... eine in DE, eine in der CH. Diese Firma wird USt technisch wie eine deutsche Firma behandelt, auch ohne Sitz in der EU.

Dazu ein Zitat meines Treuhänders: Die Besteuerung richtet sich in aller Regel nicht nach dem Sitz der beteiligten Unternehmer, sondern knüpft ausschliesslich an den Umsatz, bzw. dessen Ort an. Liegt der Ort des Umsatzes in Deutschland, dann unterliegt der Umsatz auch der deutschen USt-Besteuerung, völlig unabhängig davon, wie die beteiligten Unternehmer sitzen. Somit kommt der Ortsbestimmung die grösste Wichtigkeit zu. Dieser Ort ist grds. dort, wo dem Abnehmer die Verfügungsmacht an dem Liefergegenstand verschafft wird.

---------------

Ich schliesse daraus.... Pauschal wie Du das gesagt hast Alex, ist es falsch. Siehe mein Bsp. mit Warenfluss, wo ich als Schweizer Firma Waren in DE von DE nach DE vertickere. Da hätte der Zoll ja sonst keine Chance USt zu erheben, da ich nichts Materielles über die Grenze sende.

Im Falle Wettermann wirst Du recht haben, wenn die Rechnung der Firma nicht aus der EU kommt, und der Transfercode auch dorthin geschickt wird, (Verfügungsmacht am Liefergegenstand - die Domain ist dann im nicht EU Land) dann sollte die Rechnung ohne USt ausgestellt werden, sofern der Käufer nicht wie ich in DE USt Pflichtig ist (und wie gesagt, das hat nichts mit EU oder nicht EU zu tun).

PS: Das ist keine Rechtberatung, sondern Ric's Meinung.

Cheers.
 
Du verkomplizierst das etwas.

Kunde sagt mir, er ist eine Firma im Ausland.

Selbstverständlich trägt meine Rechnung eine vollständige Adresse, nämliche jene, die der Käufer auf seiner Geschäftsdomain im Impressum verwendet. Und die stammt aus dem nicht-EU-Ausland.

Für mich reicht das, um davon auszugehen, dass das korrekt ist.
 
FALSCH: Siehe meine Zodiak GmbH, Sitz in der CH (nicht EU), verkauft aber Waren in DE aus DE und ist damit bei FA Konstanz USt pflichtig.

Na ja klaro, dann hast Du ja auch eine Niederlassung in DE begründet, und das Finanzamt interessiert es nicht ob Du "nur" eine Niederlassung bist, oder den Hauptsitz in DE hast.


AlexS
 
Na ja klaro, dann hast Du ja auch eine Niederlassung in DE begründet, und das Finanzamt interessiert es nicht ob Du "nur" eine Niederlassung bist, oder den Hauptsitz in DE hast.


AlexS

Nein, ich habe keine Niederlassung in DE. Es handelt sich bei mir in besagtem Fall umsatzsteuertechnisch um ein Reihengeschäft, und wenn man dann mal USt pflichtig ist, dann für alles... aber egal. Wollte nur sagen, dass es nicht in jedem Fall so ist. (Erklärung: Kunde A [sitzt in deutschland] kauft bei mir B [sitz in der ch] online ein. in dem augenblick kaufe ich B bei Lieferant C [sitzt in deutschland] ein und liefere an A [ohne Grenzübertritt des Produktes]. Das erklärt das Reihengeschäft und auch warum das Gesetz so ist.... sonst könnte ich die DE USt zu einfach umgehen).

@Wettermann: Du kannst auch davon ausgehen, weil ich würde die USt von Dir verrechnet vordern, weil ich diese auch wieder abziehen kann. Es wird schon korrekt sein in Deinem Fall. Aber wie Alex sagt: es ist doch ganz einfach.... so ist es eben nicht.

Ric
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Falle Wettermann wirst Du recht haben, wenn die Rechnung der Firma nicht aus der EU kommt, und der Transfercode auch dorthin geschickt wird,

habe den Beitrag jetzt erst gsehen.
Es ist andersrum wie in Deinem Zitat. Ich bin in der EU und ich stelle die Rechnung und Rechnung und Transfercode werde ich nach außerhalb der EU senden.

Rechnung ist nun raus und zwar ohne MwSt. Hoffentlich ist das nun richtig. So einfach scheint das Thema ja nicht zu sein.
 
Nein, ich habe keine Niederlassung in DE. Es handelt sich bei mir in besagtem Fall umsatzsteuertechnisch um ein Reihengeschäft, und wenn man dann mal USt pflichtig ist, dann für alles... aber egal. Wollte nur sagen, dass es nicht in jedem Fall so ist. (Erklärung: Kunde A [sitzt in deutschland] kauft bei mir B [sitz in der ch] online ein. in dem augenblick kaufe ich B bei Lieferant C [sitzt in deutschland] ein und liefere an A [ohne Grenzübertritt des Produktes]. Das erklärt das Reihengeschäft und auch warum das Gesetz so ist.... sonst könnte ich die DE USt zu einfach umgehen). @Wettermann: Du kannst auch davon ausgehen, weil ich würde die USt von Dir verrechnet vordern, weil ich diese auch wieder abziehen kann. Es wird schon korrekt sein in Deinem Fall. Aber wie Alex sagt: es ist doch ganz einfach.... so ist es eben nicht. Ric

Ric, sorry aber:

Was haben denn Reihengeschäfte (bei denen es um Waren und nicht um sonstige Dienstleistungen geht, und wo die Ware DE nie verlässt) mit Wettermanns Fall zu tun? Logisch ist das ein anderer Steuerfall, das hat doch niemand bezweifelt. Aber hier diskutieren wir doch Wettermanns Konstellation, und das ist "Geschäft in DE leistet sonstige Dienstleistung in ein Drittland". Und das ist sehr wohl einfach.

Du musst zugeben jetzt ein wenig Äpfel mit Maschinenschrauben verglichen zu haben, oder?

;-)

Gruss aus Riga in das nichteuropäische, westliche Ausland,

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechnung ist nun raus und zwar ohne MwSt. Hoffentlich ist das nun richtig. So einfach scheint das Thema ja nicht zu sein.
Das ist so richtg - ohne jeden Zweifel.

Ich habe sowohl ein Unternehmen in D als auch eines in einem Drittland und kenne mich daher sehr gut aus.

Stephan
PS: Zu den Regeln innerhalb der EU die hier erwähnt wurden: Das seit seit Anfang 2011 auch alles sehr vereinfacht.
 
Es reicht doch wenn du eine DE xxxxxxx (Nr) hast - die braucht man wenn man ins Ausland verkaufen will. Am besten gleich alle beide Nr auf die Rechnung und fertig - Ust.-ID.-Nr und Steuer.-Nr , fertig. Gruß Hans

Nein, Du benötigst natürlich KEINE Europäische Umsatzsteuer ID (UID) um sonstige Leistungen ohne MwSt auszuweisen ins Drittland (ausserhalb der EU) zu liefern. Wir reden hier vom DRITTLAND, nicht vom europäischen Ausland.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Es reicht doch wenn du eine DE xxxxxxx (Nr) hast - die braucht man wenn man ins Ausland verkaufen will.
Wie Alex schon sagte, hier ging es ja nicht um EU, also spielt die Nummer keine Rolle.

Ich wollte trotzdem nochmal klarstellen, das auch in der EU nur die eigene oder die fremde UID nicht ausreicht. Man ist verpflichtet zu überprüfen, ob die Nummer des Geschäftspartners noch gültig ist (kann man online machen) und ob sie überhaupt seine ist (kann man nicht online machen, geht nur schriftlich).

Wenn man es innerhalb der EU anders macht und die Nummer ungültig, gefälscht oder gar von einem anderen Unternehmen ist, haftet man für die Umsatzsteuer. (Aus eigener Erfahrung.)

Stephan
 
Wenn man es innerhalb der EU anders macht und die Nummer ungültig, gefälscht oder gar von einem anderen Unternehmen ist, haftet man für die Umsatzsteuer. (Aus eigener Erfahrung.) Stephan



Es wird vermutlich nur jemand eine "UID" eines Dritten verwenden, wenn er selbst keine hat. Und es hat in der Regel nur derjenige keine, der Privatmann ist oder Kleinstunternehmer aber die MwSt vermeiden möchte.


Daher Tip: Zusätzlich zur Überprüfung der UID auf MIAS kann man diese ja auch noch googeln! Wenn jemand eine "geklaute" UID verwendet, muss er die ja zuvor irgendwo ermittelt haben, damit sie in MIAS korrekt authentifiziert wird. Vermutlich hat der Betrüger sie im Internet gefunden. Da kannst natürlich auch Du sie dann finden, denn jede UID ist ja einmalig und leicht für Google zu finden. Findet Google die UID und sie gehört jemandem anderen, dann ALARM! Findet man die UID nur auf der Website des Geschäftspartners: Entwarnung.

In MIAS sollte folgende Funktion enthalten sein: Der Inhaber einer UID kann im Zweifel einen Einmal-AuthCode erzeugen lassen, und sendet den an seinen Geschäftspartner. Wenn dieser die UID überprüft, und den zuständigen AuthCode mit angibt, listet das System den Namen des UID Inhabers. Der Code verfällt nach 7 Tagen. So bleibt die Anonymität des UID Inhabers im Generellen gewahrt, es sei denn er authorisiert die Offenlegung bei MIAS im Einzelfall (Einmal-AuthCode).

Aber vermutlich denke ich mal wieder zu kompliziert ;-)

AlexS
 
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