Seit diesem Jahr gelten neue Mindestumsätze für die Steuerpflicht bei Umsätzen in der Schweiz. Bisher hat das die meisten Domainer wohl weniger tangiert, da man mit einer Handvoll Verkäufen in die Schweiz nicht an die Grenze zur Steuerpflicht gekommen ist.
Nun bezieht sich dieselbe Grenze von 100.000 SFR (derzeit ca. 85.000 EUR) allerdings auf den weltweiten Firmenumsatz, und nichtmehr nur den Umsatz in der Schweiz. Somit wird das vermutlich nun die meisten Kollegen tangieren. Denn jetzt ist man ab dem ersten EUR Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig.
Quelle:
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer.../mehrwertsteuerpflicht-in-der-schweiz/3889168
Dort heißt es auch, man müsse als steuerpflichtiger:
- einen Fiskalvertreter bestellen,
- eine Sicherheitsleistung erbringen (Bankbürgschaft bei einer in der Schweiz ansässigen Bank oder durch Bareinzahlung auf das Konto der Schweizerischen Steuerverwaltung) und
- in der Regel vierteljährlich Steuerabrechnungen einreichen.
Reicht hier nicht ein deutscher Fiskalvertreter und auch eine deutsche Bank mit einer Niederlassung in der Schweiz? Hat jemand Erfahrung?
EDIT: Gilt diese Änderung tatsächlich auch für sonstige Leistungen? In einem anderen Artikel steht was von Befreiung von der neuen Pflicht für
"Unternehmen, die Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip erbringen (dies gilt nicht für Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger)"
Quelle: https://www.handelskammerjournal.ch...er-auslaendische-unternehmen-ab-2018-2019-1-2
Nun bezieht sich dieselbe Grenze von 100.000 SFR (derzeit ca. 85.000 EUR) allerdings auf den weltweiten Firmenumsatz, und nichtmehr nur den Umsatz in der Schweiz. Somit wird das vermutlich nun die meisten Kollegen tangieren. Denn jetzt ist man ab dem ersten EUR Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig.
Quelle:
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer.../mehrwertsteuerpflicht-in-der-schweiz/3889168
Dort heißt es auch, man müsse als steuerpflichtiger:
- einen Fiskalvertreter bestellen,
- eine Sicherheitsleistung erbringen (Bankbürgschaft bei einer in der Schweiz ansässigen Bank oder durch Bareinzahlung auf das Konto der Schweizerischen Steuerverwaltung) und
- in der Regel vierteljährlich Steuerabrechnungen einreichen.
Reicht hier nicht ein deutscher Fiskalvertreter und auch eine deutsche Bank mit einer Niederlassung in der Schweiz? Hat jemand Erfahrung?
EDIT: Gilt diese Änderung tatsächlich auch für sonstige Leistungen? In einem anderen Artikel steht was von Befreiung von der neuen Pflicht für
"Unternehmen, die Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip erbringen (dies gilt nicht für Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger)"
Quelle: https://www.handelskammerjournal.ch...er-auslaendische-unternehmen-ab-2018-2019-1-2
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