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Meinungsfreiheit hat unterschiedlichen Stellenwert

Ejan

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Meinungsfreiheit hat unterschiedlichen Stellenwert
26.10.2001

Ein neues Urteil des kanadischen Domain-Schiedsrichters eResolution macht nachdenklich. Es zeigt, dass der Meinungsfreiheit in der anglo-amerikanischen Rechtsvorstellung größere Geltung zukommt, als vor deutschen Gerichten.

http://www.eresolution.com/services/dnd/decisions/0942.htm


Es ging bei dem Rechtstreit um die Domains dorsetpolice.com und dorsetpolice.net. Die Polizei des britischen Dorset County hatte wegen der Benutzung des Namens durch einen ihrer Kritiker geklagt. Die Rechtshüter sahen ihre aus dem allgemeinen Recht hervorgehenden Markenrechte verletzt und behaupteten, der Domain-Inhaber habe kein legitimes Interesse an diesen Domains.

http://www.dorsetpolice.com/


Der Inhaber veröffentlicht auf der fraglichen Site - beziehungsweise unter der Umleitadresse vomit.cc ("kotzen") - harte Vorwürfe. Er wirft der Polizei vor, korrupt zu sein und rückt sie in die Nähe von Freimaurern. Konkret wird ihnen vorgeworfen, den Diebstahl seines Jeeps nicht verfolgt zu haben, weil der Täter ein Bruder eines der Beamten war. Diese Behauptungen sind nach Auffassung der Polizei Verleumdungen und durch nichts substantiiert.

Dennoch wies der von eResolution bestellte kalifornische Schiedsrichter die Klage der Polizei nun ab. Er ist der Auffassung, dass die von dem Inhaber veröffentlichten Inhalte, ja sogar schon die Domain alleine als Kritik zu verstehen sind. Da es sich bei der Polizei um eine von der Regierung ermächtigte Stelle handelt, hält er es für ein generelles und legitimes Anrecht der Bürger, eine "beschreibende Domain" für die Veröffentlichung ihrer Kritik an dieser Einrichtung zu verwenden.

Diese Einschätzung steht im Widerspruch zu der vom LG Hannover getroffenen Entscheidung in Sachen verteidigungsministerium.de. Die Parallelen sind dabei unverkennbar. In beiden Fällen handelte es sich um staatliche Stellen, die gegen den Domain-Inhaber klagten. In beiden Fällen wurden kritische Informationen veröffentlicht, denn unter verteidigungsministerium.de wurden Informationen zum Thema Wehrdienstverweigerung veröffentlicht. Doch das deutsche Gericht sah die Nutzung der beschreibenden Domain für nicht gerechtfertigt an.

http://www.intern.de/news/1591.html
http://www.intern.de/news/2108.html


Die deutsche Domain, auf die Rudolph Scharping und seine Mannen soviel Wert legten, wurde im übrigen mittlerweile transferiert, ist aber bis heute nicht konnektiert. Das Ministerium von "Bin Baden" (SPIEGEL) hat die Domain also nicht wirklich benötigt.

[Quelle: Intern.de]
 
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