Das Landgericht D'Dorf urteilte (27.03.2002):
Die Verwendung von html-Metatags, die keinen sachlichen Bezug zu den auf der Webseite angebotenen Inhalten aufweisen, verstößt gegen §§ 1, 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Also liebe Shopbetreiber, immer schön drauf achten ... ;D
(P.S. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)
MfG,
Ruediger
Die Verwendung von html-Metatags, die keinen sachlichen Bezug zu den auf der Webseite angebotenen Inhalten aufweisen, verstößt gegen §§ 1, 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Also liebe Shopbetreiber, immer schön drauf achten ... ;D
(P.S. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)
MfG,
Ruediger