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metrosex.de - Paeffgen gewinnt gegen Metro

Quaderno

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12. Juni 2002
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Die Entscheidung liegt zwar schon etwas zurueck, ist aber durchaus noch eine Erwaehnung wert:

Erneut hat Udo Paeffgen ("welt-online.de") einen Angriff gegen beschreibende Domains vor dem BGH erfolgreich abgewehrt. Diesmal ging es um metrosex.de, metro-sex.de und metrosexuality.de, gegen deren Nutzung die Metro AG vorgehen wollte und bis zum beruechtigten hOLG Hamburg damit auch erfolgreich war. Der Bundesgerichtshof hat jedoch nun die Registrierung der Domains durch den bisherigen Inhaber aus verschiedenen Gruenden endgueltig fuer rechtmaessig erklaert.

Die wichtigste Aussage des ganzen Urteilstextes lautet meiner Meinung nach:

(...) Kann den beanstandeten Bezeichnungen aber in bestimmten Zusammenhängen eine beschreibende Bedeutung zukommen, dann lassen sich die Fragen des kennzeichenmäßigen Gebrauchs und auch der Verwechslungsgefahr nur an Hand konkreter Sachverhalte ausreichend beurteilen. Solche konkreten Sachverhalte hat die Klägerin nicht hinreichend dargetan. Auch der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang weiter angeführte Umstand, dass die Beklagte über verschiedene Unternehmensbereiche verfügt, besagt nichts darüber, ob eine Verwendung der beanstandeten Bezeichnungen in einem dieser Unternehmensbereiche kennzeichenmäßig oder beschreibend erfolgt. (...)

Das Urteil im Volltext

Danke Herr Paeffgen!
Gruss,
Holger
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Entscheidung liegt zwar schon etwas zurueck, ist aber durchaus noch eine Erwaehnung wert:

Erneut hat Udo Paeffgen ("welt-online.de") einen Angriff gegen beschreibende Domains vor dem BGH erfolgreich abgewehrt. Diesmal ging es um metrosex.de, metro-sex.de und metrosexuality.de, gegen deren Nutzung die Metro AG vorgehen wollte und bis zum beruechtigten hOLG Hamburg damit auch erfolgreich war. Der Bundesgerichtshof hat jedoch nun die Registrierung der Domains durch den bisherigen Inhaber aus verschiedenen Gruenden endgueltig fuer rechtmaessig erklaert.

Die wichtigste Aussage des ganzen Urteilstextes lautet meiner Meinung nach:



Das Urteil im Volltext

Danke Herr Paeffgen!
Gruss,
Holger

Ein Lob ausgerechnet von Dir, wo doch der Anwalt bekannt ist, der es erstritten hat. :stupid:

Grüsse

123meins
 
Vielen Dank, ich hab mich auch schon in der Vergangenheit mit dieser Domain beschäftigt.

Weiß man denn, wann sie zum ersten mal und von wem registriert wurde und könnte man mir das irgendwie mitteilen, bitte?

Gruß
sizzle
 
Ein Lob ausgerechnet von Dir, wo doch der Anwalt bekannt ist, der es erstritten hat. :stupid:

Grüsse

123meins

Hmm, was soll ich jetzt dazu sagen? Ich denke die Richter am BGH haben eine gute und nachvollziehbare Entscheidung in Bezug auf die (Nicht-)Monopolisierbarkeit beschreibender Begriffe getroffen. Inwieweit der Herr Hoeller daran Anteil hatte kann ich nicht beurteilen, aber selbst wenn es sein alleiniger Verdienst gewesen waere wird doch die Bedeutung des Urteils dadurch nicht geringer. Anders herum werden die negativen Aktivitaeten des gleichen Herrn als Geldeintreiber fuer obskure Abodienste durch so ein erstrittenes Urteil auch nicht weniger schlimm. Es hat einfach nichts miteinander zu tun...
Oder sehe ich da was falsch?
Gruss,
Holger
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil lässt zwar minimale Hoffnung für ähnlich gelagerte Fälle aufkommen, aber H&U hat in HH leider reichlich Einfluss und wird diesen speziell für Ihren Lieblingsklienten gerne geltend machen...
Fraglich, ob nicht bald für die reine Nennung des Namens (wie z.B. hier) abgemahnt wird... Vorstellbar ist alles...
Für alle Domain-Neulinge: Speziell bei dieser Klägerin vor dem Registrieren eine kompetente Rechtsauskunft einholen und mit Allem rechnen...
 
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