Quaderno
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Die Entscheidung liegt zwar schon etwas zurueck, ist aber durchaus noch eine Erwaehnung wert:
Erneut hat Udo Paeffgen ("welt-online.de") einen Angriff gegen beschreibende Domains vor dem BGH erfolgreich abgewehrt. Diesmal ging es um metrosex.de, metro-sex.de und metrosexuality.de, gegen deren Nutzung die Metro AG vorgehen wollte und bis zum beruechtigten hOLG Hamburg damit auch erfolgreich war. Der Bundesgerichtshof hat jedoch nun die Registrierung der Domains durch den bisherigen Inhaber aus verschiedenen Gruenden endgueltig fuer rechtmaessig erklaert.
Die wichtigste Aussage des ganzen Urteilstextes lautet meiner Meinung nach:
Das Urteil im Volltext
Danke Herr Paeffgen!
Gruss,
Holger
Erneut hat Udo Paeffgen ("welt-online.de") einen Angriff gegen beschreibende Domains vor dem BGH erfolgreich abgewehrt. Diesmal ging es um metrosex.de, metro-sex.de und metrosexuality.de, gegen deren Nutzung die Metro AG vorgehen wollte und bis zum beruechtigten hOLG Hamburg damit auch erfolgreich war. Der Bundesgerichtshof hat jedoch nun die Registrierung der Domains durch den bisherigen Inhaber aus verschiedenen Gruenden endgueltig fuer rechtmaessig erklaert.
Die wichtigste Aussage des ganzen Urteilstextes lautet meiner Meinung nach:
(...) Kann den beanstandeten Bezeichnungen aber in bestimmten Zusammenhängen eine beschreibende Bedeutung zukommen, dann lassen sich die Fragen des kennzeichenmäßigen Gebrauchs und auch der Verwechslungsgefahr nur an Hand konkreter Sachverhalte ausreichend beurteilen. Solche konkreten Sachverhalte hat die Klägerin nicht hinreichend dargetan. Auch der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang weiter angeführte Umstand, dass die Beklagte über verschiedene Unternehmensbereiche verfügt, besagt nichts darüber, ob eine Verwendung der beanstandeten Bezeichnungen in einem dieser Unternehmensbereiche kennzeichenmäßig oder beschreibend erfolgt. (...)
Das Urteil im Volltext
Danke Herr Paeffgen!
Gruss,
Holger
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