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Mitteilung einer Beschwerde und der Einleitung des Beschwerdeverfahrens

soundbites

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Registriert
29. Jan. 2004
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1.403
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Hallo Leute - habe o.g. Beschwerde erhalten:

Sie werden hiermit davon unterrichtet, dass gegen den Beschwerdegegner (genannt in der beigefügten Beschwerde) ein Beschwerdeverfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) eingeleitet wurde.

Was genau ist zu machen? Bitte um Tipps.

Schöne Grüße
soundbites
 
Hallo,

soweit mir bekannt ist, betrifft ein Beschwerdeverfahren eine bestimmte Domain.

Um welche Domain handelt es sich denn?
Ist sie nur registriert oder auch projektiert?
 
p*O*L*I*Z*E*I*B*E*R*I*C*H*T als kom ;-)

Grüße
soundbites
 
Hallo soundbites,

das hört sich nicht gut an. Schau doch mal auf G++gle nach "udrp verfahren" nach.

Habe die Einträge kurz überflogen.

Grund der Einleitung des Verfahrens meiner Meinung nach wird sein, das du kein
Recht hast, eine Domain von staatlichen Stellen registrieren/ besitzen darfst.

Folgende Bereiche wie Einrichtungen von Finanzministerium, Wirtschaftsministerium oder Polizei, Zoll oder .... würde ich nicht anlangen.
 
Also ich sehe die Chancen nicht so gering zu gewinnen.Die haben sicher keine Marke dafür. Wenn das eine ausländische Firma ist, dann bestehe auf das Recht, dass Du auf Deutsch einreichst. Um die Kosten so gering wie möglich zu lassen, schreibe der WIPO selbst ein paar Zeilen, dass Du die Domain im guten Glauben als Domainhändler registriert hast da es ein beschreibender B egriff ist. Verlange auch eine Überprüfung auf "Reverse Domain Hijacking".

Mache ein paar Ausdrucke von Google wo überall "Polizeibericht" steht und führe auch Wikipedia an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeibericht

Schreibe, dass es 3,5Mio Suchergebnisse gibt und es wohl Millionen von Polizeiberichten gibt und jeder Polizeibericht eine spezielle History hat.

https://www.google.de/search?source....0...1c.1.64.psy-ab..6.8.850....0.gsAA8LmiKTw

Schreibe auch etwas über die Pressefreiheit.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit

usw.

Einen 3er Panel würde ich für diese Domain nicht nehmen wenn der Kläger nur einen 1er Panel beantragt hast da Du dann die Zusatzkosten bezahlen musst.

Also "keep cool".
 
p*O*L*I*Z*E*I*B*E*R*I*C*H*T als kom ;-)
Grüße
soundbites

Die Frage ist doch auch, ob es sich lohnt, für diese Domain zu "kämpfen". Also welche Erträge Du glaubst, mit der Domain zu generieren.
Es könnte Sinn machen, ohne jede Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Domain zu verzichten.

Mincemeat

www.11.de
 
ich sehe keinen Grund warum die Domain an einen Beschwerdegegner übertragen werden sollte.
Worüber beklagt man sich genau?
Wichtig ist es dass du auf jeden Fall auf die Beschwerde antwortest, denn wenn du ohne Kampf die Domain aufgibst ist es öffentlich.
Und das nächste mal wenn jemand eine Domain von dir will recherchiert er und sieht dass du dich nicht wehrst.
 
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