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moebel.de = Marke für Handel mit Möbeln im Internet

lostLobster

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...was hat die denn geritten? :hmmmm:

Zitat Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr:
Das BPatG (Beschl. v. 25.03.2014 - Az.: 29 W (pat) 39/11) hat entschieden, dass der Begriff "moebel.de" als Marke für Möbelverkauf via E-Commerce eintragungsfähig ist.

Was so wohl nicht ganz korrekt ist, vgl. Harry unterhalb bzw. Beschluss des Patentgerichtes:
http://juris.bundespatentgericht.de...atg&Art=en&Datum=2006&Sort=3&Seite=0&nr=25899
 
Zuletzt bearbeitet:
...was hat die denn geritten? :hmmmm:

Das BPatG (Beschl. v. 25.03.2014 - Az.: 29 W (pat) 39/11) hat entschieden, dass der Begriff "moebel.de" als Marke für Möbelverkauf via E-Commerce eintragungsfähig ist.

finde das recht gefährlich, hab mir das Urteil nicht durchgelesen. Es könnte aber auf verschiedene andere Domains abfärben.
 
...was hat die denn geritten? :hmmmm:

Das BPatG (Beschl. v. 25.03.2014 - Az.: 29 W (pat) 39/11) hat entschieden, dass der Begriff "moebel.de" als Marke für Möbelverkauf via E-Commerce eintragungsfähig ist.

Hier der Text:

Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke “moebel.de” ausreichend Unterscheidungskraft für eine Eintragung besitzt - allerdings nur für die zuletzt noch angemeldeten Waren/Dienstleistungen “Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Erze, Honigwaben und Malz; vorgenannte Dienstleistungen auch über e-commerce”. Für weitere zunächst beantragte Waren wie z.B. Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Farben, Kerzen, Herde, Zierbrunnen u.v.m. nahm die Anmelderin im Beschwerdeverfahren die Anmeldung zurück, da eine Unterscheidungskraft des Zeichens, welches nach den Ausführungen des DPMA vom Verkehr als Internetdomain für Möbel und Einrichtung aufgefasst würde, wohl nicht gegeben sei.

BPatG: “moebel.de” ist als Wortmarke eintragungsfähig - aber nicht für Einrichtungsgegenstände | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Harry
 
Na ich bin wirklich gespannt, ob moebel.de dann in den nächsten 5 Jahren für „Erze”, „Honigwaben” oder „Malz” genutzt wird.
Und ob die auf Ihrer Möbelwebseite kackfrech behaupten, es würde sich für den Verkauf von Möbel. um eine eingetragene Marke handeln.

Na ja, ist ja im Prinzip nichts neues was hier passiert ist. Im Ergebnis für den Markeninhaber eine völlig sinnlose Aktion.

Es gab zudem schonmal eine Wortmarke moebel.de Die wurde dann wegen Verfall gelöscht.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/399459774/DE

Grüsse

123meins
 
finde das recht gefährlich, hab mir das Urteil nicht durchgelesen. Es könnte aber auf verschiedene andere Domains abfärben.

Wie soll sich diese Entscheidung auf andere Domains abfärben? Z.B. Lastminute*de/com hat sich schon längst als Marke eintragen lassen - ""lastminute.de", "lastminute.com", "lastminute" und die Farbe [ ] sind geschützte Marken, die der Last Minute Network Limited und/oder ihren Konzerngesellschaften gehören." Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo es irgendwelche Konsequenzen für andere Firmen, welche auch das Wort "lastminute" im Domainnamen und nicht nur verwenden, hatte.

Ich glaube, dass die Markeneintragung eher eine Imagesache für die "moebel.de Einrichten & Wohnen AG" ist.

LG,
Cumaru
 
eine Markenreform ist längst überfällig, wo zukünftig Gattungsbegriffe in keiner Waren - und Dienstleistungsklasse mehr eintragungsfähig sind, Ausnahmen von der Regel können dann nur gewährt werden, wenn der Markenanmelder zweifelsfrei eine sehr hohe Verkehrsgeltung des jeweiligen, schützenswerten Gattungsbegriffs nachweisen kann, was bei sehr bekannten Claims mit umgangssprachlichen Redewendungen diverser Konzerne bereits möglich ist.

mir scheint, dass durch diese Markenanmeldewut etwas anderes bezweckt werden soll, wo es weniger um ein gewerbliches Schutzrecht geht, sondern vielmehr per Markenurkunde ein Druckmittel gegen unliebsame Mitbewerber aus der Reserve gezogen werden kann;-)

Ergänzung: laut Link https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090231656/DE ist erst eine Anmeldung eingegangen, eine Genehmigung in den Dienstleistungsklassen 35 und 38 signalisiert für Mitbewerber m.E. ein generelles Verbot via Internet den Gattungsbegriff zu verwenden, es sei denn, es geht nur um die Marke "moebel.de", wo meines Wissens frühere Urteile vorliegen, wo die Domainendung keine Unterscheidungskraft begründet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut dem Volltext der Entscheidung
( Beschluss des 29. Senats (Marken) vom 25.3.2014 - 29 W (pat) 39/11  - )

ist im gerichtlichen Verfahren nur noch eine Eintragung für Erze usw. beantragt worden, nicht mehr für Möbel (Seiten 8 unten und 9 oben).

Auf Seite 11 unten ist dann für Erze usw. eine mangelnde Unterscheidungskraft abgelehnt worden, gerade weil diese Waren nach Recherchen des Senats nicht zusammen mit Möbeln angeboten werden.

Ein "Abfärben" auf andere Gattungsdomains sehe ich aufgrund dieser Entscheidung nicht.

Die Interpretation in dem Newsletter ist allerdings geeignet, Aufregung zu verursachen.
 
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