lostLobster
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...was hat die denn geritten? :hmmmm:
Zitat Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr:
Das BPatG (Beschl. v. 25.03.2014 - Az.: 29 W (pat) 39/11) hat entschieden, dass der Begriff "moebel.de" als Marke für Möbelverkauf via E-Commerce eintragungsfähig ist.
Was so wohl nicht ganz korrekt ist, vgl. Harry unterhalb bzw. Beschluss des Patentgerichtes:
http://juris.bundespatentgericht.de...atg&Art=en&Datum=2006&Sort=3&Seite=0&nr=25899
Zitat Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr:
Das BPatG (Beschl. v. 25.03.2014 - Az.: 29 W (pat) 39/11) hat entschieden, dass der Begriff "moebel.de" als Marke für Möbelverkauf via E-Commerce eintragungsfähig ist.
Was so wohl nicht ganz korrekt ist, vgl. Harry unterhalb bzw. Beschluss des Patentgerichtes:
http://juris.bundespatentgericht.de...atg&Art=en&Datum=2006&Sort=3&Seite=0&nr=25899
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