Adomino
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Neu bei domain-recht.de:
UDRP – Mögliche Reform des Streitbeilegungsverfahrens gefährdet Domainer
Was meint Ihr ?
Immerhin hat der Domaininhaber seit je her bei einem WIPO-Verfahren das Recht auf die Verfahrenssprache und kann, wenn er das Verfahren verliert, eine Feststellungsklage in dem Land einreichen in dem er wohnt. Und dort gilt dann nicht das "WIPO-Recht" sondern das nationale Recht. d.h. so schnell wird man die Domain nicht verlieren, da der Transfer der Domain dann erst stattfindet, wenn man das nationale Verfahren rechtskräftig verloren hat.
Zum Glück betrifft das nicht .de und .at, aber es betrifft auch .ch Domains.
Wenn der Kläger nur einen 1er WIPO Panel hat, muss man den 3er WIPO Panel selbst bezahlen. Das kostet auch nicht gerade wenig, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit auf ein fairers Verfahren.
UDRP – Mögliche Reform des Streitbeilegungsverfahrens gefährdet Domainer
Was meint Ihr ?
Immerhin hat der Domaininhaber seit je her bei einem WIPO-Verfahren das Recht auf die Verfahrenssprache und kann, wenn er das Verfahren verliert, eine Feststellungsklage in dem Land einreichen in dem er wohnt. Und dort gilt dann nicht das "WIPO-Recht" sondern das nationale Recht. d.h. so schnell wird man die Domain nicht verlieren, da der Transfer der Domain dann erst stattfindet, wenn man das nationale Verfahren rechtskräftig verloren hat.
Zum Glück betrifft das nicht .de und .at, aber es betrifft auch .ch Domains.
Wenn der Kläger nur einen 1er WIPO Panel hat, muss man den 3er WIPO Panel selbst bezahlen. Das kostet auch nicht gerade wenig, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit auf ein fairers Verfahren.