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MÖÖÖP! Sie bekommen eine Geldstrafe von 1 Credit wegen Verstoßes gegen das verbale Mo

Arithmos

Erfahrener Benutzer
Registriert
06. Sep. 2007
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3.929
Im Jahr 2032:

Automat: MÖÖÖP. Sie bekommen eine Geldstrafe von 1 Credit wegen eines Verstoßes gegen das verbale Moralitätsstatut."
Phoenix: "Was? Fick Dich ins Knie!"
Automat: "MÖÖÖP. Ihr wiederholter Verstoß gegen das verbale Moralitätsstatut hat mich veranlasst, das San Angeles Police Department zu verständigen. Bleiben Sie bis zu Ihrer Maßregelung an Ort und Stelle!"
1993 ein Lacher in "Demolition Man".

Obwohl erst 2010 gibt es seit Donnerstag das passende Gesetz:

heise online - Bundestag verabschiedet Gesetz zum schärferen Kampf gegen Hass im Netz

Länder wie die USA, die dem Europarat angeschlossen sind, hatten von Anfang an gegen das Zusatzprotokoll votiert. Sie warnten vor zu weitgehenden Eingriffen in die Meinungsfreiheit.
...
Die Grünen fürchteten [hingegen], dass diese Formulierungen zu kurz greifen.
Also besser keine Blondinen-Witze mehr zum Besten geben und auch keine Anspielungen auf irgendwas in Wort, Ton oder Bild. Könnte längere Gratismahlzeiten nach sich ziehen. Denn in der Realität ist es mit "1 Credit" natürlich nicht getan:

Bei entsprechenden Delikten drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
In diesem Sinne:

Sanfte Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mir den Gesetzesentwurf nun nicht durchgelesen, aber hier dran:
Die Initiative des Staatenbunds sieht allgemein eine Kriminalisierung "rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen" vor, die über Computer und Systeme wie das Internet begangen werden.
kann ich erstmal nichts schlechtes sehen (auch wenn man meinen sollte, dass solche Dinge durch die bisherigen Gesetzte bereits gedeckt gewesen seien...)
 
Ich hab mir den Gesetzesentwurf nun nicht durchgelesen, aber hier dran: kann ich erstmal nichts schlechtes sehen (auch wenn man meinen sollte, dass solche Dinge durch die bisherigen Gesetzte bereits gedeckt gewesen seien...)

Bislang durfte man sich im Internet noch straflos in Wort, Ton oder Bild darüber lustig machen, dass ein Minister zu weit "gerollt" ist. Oder sich darüber aufregen, dass die Grünen "einen Türken" als Parteivorsitzenden haben oder einen Moslem oder Berlin einen schwulen Bürgermeister. Zukünftig könnte das u.U. empfindliche Strafen nach sich ziehen. Es ist also zukünftig keine Frage der "political correctness" mehr, solche Dinge zu äußern oder nicht, sondern ein krimineller Akt.
Ginge es nach den Grünen, würden zukünftig vermutlich auch Anspielungen auf PMS oder die Verortung der Frau an den Herd bestraft.

Der Staat gibt vor, was wir sagen dürfen, weil er gerne kontrollieren würde, was wir denken. Aber dieser Schuß wird imho irgendwann nach hinten los gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also besser keine Blondinen-Witze mehr zum Besten geben

Dies kann ich nur unterstreichen. Nach meinen Kenntnisstand werden diese Witze seit Sommer 2007 als entwicklungsbeeinträchtigend angesehen.
Die Praxis sieht aktuell so aus.
"Leider sind die Witze in dieser Spalte von 6 Uhr bis 22 Uhr, als Beitrag zum Jugendschutz, deaktiviert. Ab 22 Uhr sind sie dann freigeschaltet."
Quelle witzdestages.net


 
Zuletzt bearbeitet:
So'n quatsch, du durftest vorher niemanden auf rassistische Art und Weise beleidigen und darfst es jetzt auch nicht, egal ob "scheiß Türke" oder "Judensau". Und das ist gut so. Hier werden nur einige Richtlinien auch auf europäischer Ebene regelt.

Deine Gedanken sind noch immer (bis auf weiteres) frei...

Man vergisst schnell: in 10 Jahren wird es niemanden mehr geben, der die NS-Zeit (bewusst) miterlebt hat. Nur noch unsere Generation bleibt, die das Thema seit ihrer Schulzeit nicht mehr hören kann und stattdessen meint "man wird ja wohl noch mal sagen dürfen...".
 
So'n quatsch, du durftest vorher niemanden auf rassistische Art und Weise beleidigen und darfst es jetzt auch nicht, egal ob "scheiß Türke" oder "Judensau". Und das ist gut so. Hier werden nur einige Richtlinien auch auf europäischer Ebene regelt.

Bislang war solches maximal eine "Beleidigung", fortan in den von Dir genannten Fällen jedoch u.U. eine "Verhetzung". Ersteres ist mit Geldstrafe bzw. Freihheitsstrafe bis zu maximal 1 Jahr, letzteres hingegen mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren strafbewehrt. Also quasi eine Verfünffachung der Strafandrohung.

Man vergisst schnell: in 10 Jahren wird es niemanden mehr geben, der die NS-Zeit (bewusst) miterlebt hat. Nur noch unsere Generation bleibt, die das Thema seit ihrer Schulzeit nicht mehr hören kann und stattdessen meint "man wird ja wohl noch mal sagen dürfen...".
Verstehe ich jetzt nicht, was Du damit sagen willst.
Früher war man als Kritiker eben "unarisch" oder "undeutsch", heute nennt sich das "uneuropäisch".
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber der Aufreger ist m.E. völlig sinnlos und unbegründet. Liest man sich nämlich den alten und den neuen §130 Strafgesetzbuch durch, wird man feststellen, dass sich soviel nicht geändert hat:

NEU:

„(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentli- chen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf- fordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jah- ren bestraft.
---------------------------------------------------


ALT:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
---------------------------------------------------

Blondinenwitze, um das Beispiel mal aufzugreifen, wären dann vom alten Paragraphen wg. "Teile der Bevölkerung" bereits erfasst gewesen. Ich bin kein Jurist und kenne ich nicht alles, ich habe aber noch nie was davon gehört, dass jemand wegen Blondinenwitzen o.ä. angeklagt wurde.

Was dies alles mit "Computerkriminalisierung" bzw. dem Internet zu tun hat, verstehe ich aber ohnehin nicht, da sich hier durch die Änderung nach meiner juristisch-laienhaften Meinung in dieser Hinsicht nichts geändert hat.
 
Sorry, aber der Aufreger ist m.E. völlig sinnlos und unbegründet. Liest man sich nämlich den alten und den neuen §130 Strafgesetzbuch durch, wird man feststellen, dass sich soviel nicht geändert hat:

NEU:

oder gegen einen Einzelnen

Das ist der springende Punkt. Was bisher eben maximal eine Beleidigung gegenüber einem Einzelnen (z.B Politiker) war, kann fortan ggf. als "Verhetzung" geahndet werden, sofern die Beleidigung nicht nur Körperteile oder Tierbezeichnungen, sondern auch z.B. die "Religion, Nation oder Rasse" des Angesprochenen enhält.

Da muss man ja aufpassen, dass man nicht das Merkmal an sich schon als Beleidigung begreift. "Du Jude!", "Du Türke"!

Außerdem dachte ich, dass die "Rassenlehre" als überholt gilt. Interessant, sie nun wieder in Gesetzesform gegossen zu sehen. Muss doch gleich mal googlen, welcher Rasse ich denn wohl angehöre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe ich jetzt nicht, was Du damit sagen willst.

Ich meine damit nur, dass wir, die Nachkriegsgeneration, einen halbwegs sensiblen Umgang mit Diskriminierung von Minderheiten von unseren Eltern und Großeltern mitbekommen haben und es daher gerne mal als völlig selbstverständlich ansehen. Das ist es aber nicht unbedingt, weil es bald niemanden mehr gibt, der die damaligen Konsequenzen der Diskriminierung am eigenen Leib miterlebt hat.

Das ist der springende Punkt. Was bisher eben maximal eine Beleidigung gegenüber einem Einzelnen (z.B Politiker) war, kann fortan ggf. als "Verhetzung" geahndet werden,
Finde ich völlig richtig.

Außerdem dachte ich, dass die "Rassenlehre" als überholt gilt. Interessant, sie nun wieder in Gesetzesform gegossen zu sehen.
Da gebe ich dir Recht, das hat mich auch sehr gewundert.
 
Finde ich völlig richtig.

Ungarn übernimmt am 1. Januar die EU-Ratspräsidentschaft. Das ist ein gutes Zeichen für all diejenigen, die derartige Gesetze begrüßen:

Man muss zwar schweizer Zeitungen aufschlagen, da die ungarischen Vorgänge hierzulande totgeschwiegen werden, aber dann mag man seinen Augen nicht trauen. Oder auch diesbezüglich Beifall klatschen?

«Ungarns Regierung schafft die Demokratie ab» - News Ausland: Europa - bazonline.ch
Ungarn verankert Macht der Medienbehörde in Verfassung - Wirtschaft - Aargauer Zeitung

Heute in Ungarn. Nächstes Jahr in ganz Europa?

:party:
 
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