O
omc
Guest
hallo liebe cd'ler
habe eine frage bezüglich der deutschen rechtsprechung.
beim dpma besteht ein markeneintrag: wortmarke: meier musicbox
gehe ich richtig in der annahme, dass ich mit musicbox.de nichts zu befürchten hätte?
PS: die domain ist nicht die musicbox, aber das beispiel lässt sich so 1:1 anwenden.
ich weiss, keine rechtberatung... mich interessiert nur eure meinung ;-)
grüsse ric
habe eine frage bezüglich der deutschen rechtsprechung.
beim dpma besteht ein markeneintrag: wortmarke: meier musicbox
gehe ich richtig in der annahme, dass ich mit musicbox.de nichts zu befürchten hätte?
PS: die domain ist nicht die musicbox, aber das beispiel lässt sich so 1:1 anwenden.
ich weiss, keine rechtberatung... mich interessiert nur eure meinung ;-)
grüsse ric