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musicbox.de - ein bsp.

O

omc

Guest
hallo liebe cd'ler

habe eine frage bezüglich der deutschen rechtsprechung.

beim dpma besteht ein markeneintrag: wortmarke: meier musicbox

gehe ich richtig in der annahme, dass ich mit musicbox.de nichts zu befürchten hätte?

PS: die domain ist nicht die musicbox, aber das beispiel lässt sich so 1:1 anwenden.

ich weiss, keine rechtberatung... mich interessiert nur eure meinung ;-)

grüsse ric
 
Hallo ric,

ich denk mal, die Frage ist doch wohl eher, ob in diesem Fall "musicbox" ein geschützter Begriff wäre à la "walkman" o.ä.
Ansonsten sehe ich da kein Problem, denn dann könntest du dir ja auch nicht "eichhörnchen.de" registrieren, wenn Herr Meier unter dem Namen eine Marke wie "Meier eichhörnchen" angemeldet hätte.
Kommt also wohl sehr auf den tatsächlichen Begriff an, den das betrifft!

Meine bescheidene Laienmeinung :Wink:

Gruß
dephazz
 
Na ric,

Du brauchst nichts zu befürchten.

Es zählt der GESAMTE Markeneintrag, nicht nur ein Teil davon.
Wenn der Teil zudem beschreibend ist, brauchst Du eh keine Panik haben.

Greetz
 
Unbedenklich wie ich meine. Diese Marke dürfte die Zusammensetzung
schützen, nicht den enthaltenen Allgemeinbegriff. Wäre ja schlimmm...
(*mit Schaudern an die Webspace- und Explorer-Schweinerei erinner*)
 
Hütet Euch vor pauschalen Angaben. Durch die Art der Benutzung kann es beispielsweise passieren, dass der Bestandteil Musicbox den Gesamteindruck der Marke prägt. Das kann der Fall sein, wenn es sich um eine Wort-Bild-Marke handelt, bei der der Bestandteil Musicbox extrem hervorgehoben wird, so dass die Marke regelmäßig hierauf reduziert wird. Eine Verwechslungsgefahr kann auch bestehen, wenn es eine Markenserie Meier, Müller, Schulze, Becker etc Musicbox gibt. Dann besteht die Gefahr, dass die Markenserie mit ihrem Stammbestandteil in Alleinstellung gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Gruß aus Mainz
 
ok... damit ich andere was davon haben.

exakt ging es um: gamebox.de

der markeneintrag lautet auf: ROTOTRON GAMEBOX
(511) Leitklasse LK 09
(510) Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV Mittels Münzen oder Jetons betätigbare Spielgeräte sowie Teile dieser Waren.


sollte meiner meinung nach keine probleme geben können, auch wenn der markeneintrag schon länger besteht als die domain. (geplant ist eine gamebox - game online shop)

danke für die zahlreichen meinungen
grüsse ric
 
Hallo ootech,

die Marke ist bereits seit 8 Tagen
gelöscht, aus der Marke selbst al-
so schon daher keine Probleme für
eine zukünftige Domainhaltung
oder -nutzung... :)

Gruß
Sebastian
 
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