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Muss ich bei Außenständen meines Ex-Hosters zahlen?

debusmann

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30. Nov. 2011
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Ich habe letzte Woche eine "letzte Zahlungsaufforderung" der nic.at erhalten, die ursprünglich an meinen Ex-Hoster gegangen ist, dieser zahlt aber nicht und ist nicht mehr erreichbar. Nun fordert die nic.at den offenen Betrag von mir ein, da ich Domain-inhaber bin. falls ich nicht zahle würde die Domain gelöscht und die Forderung bleibe bestehen heißt es in dem Schreiben.
Nun habe ich diese Domain aber schon im Dezember zu einem neuen Hoster transferiert. Sowohl bei diesem als auch bei dem alten Hoster habe ich immer ordungsgemäß bezahlt. Dass dieser seinerseits Rechnungen an die nic.at bezahlt hat liegt ja nicht in meinem Veranstwortungsbereich.
Muss ich wirklich für diese Forderungen gerade stehen, obwohl ich selbst ja für die Dienstleistung des alten Hosters ordnungsgemäß bezahlt habe? Und kann die nic.at die Domain löschen, obwohl diese nun bereits seit Monaten ordnungsgemäß von einer anderen Firma für mich gehostet wird?
Und eine "letzte Zahlungsaufforderung" als erstes Schreiben ist ja auch nett...
Kennt sich jemand mit solchen Dingen aus?
 
ein registrar bei der nic.at kann nicht so einfach eine rechnung von nic.at nicht zahlen.

Ich kann mir so einen Ablauf wie du es schliderst nicht genau nachvollziehen, sondern eher wahrscheinlich ist es so gelaufen:

1. du hast die rechnung von deinem registrar (reseller) erhalten.
2. du hast nicht sofort bezahlt bzw. nicht bis zum stichdatum (renew) begliechen.
3. er hat drauf hin die domain an die nic.at zurueckgegeben (Billingwithdraw)
4. Die Rechnung für das Renew wurde deshalb von der nic.at erstellt.
5. der Registrar muss nichts an nic.at zahlen, sondern du als Inhaber, da die Domain bei der nic.at liegt.
6. du hast die rechnung beim alten provider gezahlt weil dies günstiger ist als die rechnung von der nic.at
7. du hast die domain nach dem renew transferiert, da du einen noch günstigeren oder besseren provider gefunden hast.
8. du bekommst eine erinnerung oder mahnung etc. von der nic.at

stimmt es so?

wenn ja, zahle die rechnung an nic.at (weil sonst wird die domain tatsächlich gesperrt, und die rechnung wird nur teurer durch inkasso).
du kannst das geld vom alten registrar zurueckfordern. (oder ist er nur einen reseller?)
du kannst auch vielleicht probieren das geld vom neuen provider zu holen, zumindest die Domainrenew kosten. da du direkt an die nic.at gezahlt hast. schicke ihm die rechnung von nic.at bzw. bankbestätigung dass du direkt bei der nic.at eingezahlt hast.


und falls dein altregistrar wirklich die rechnung bei der nic.at nicht zahlen will/kann, würde mich interessieren wer dies ist/war. gerne auch per pm.
 
Leider JA. Das ist leider oft ein großes Problem. Gerade bei kleinen Hostern kann es schnell zu großen Problemen kommen.
Grundsätzlich hast Du ja (wenn auch über Deinen Hoster) mit der Vergabestelle einen Vertrag geschlossen. Der Hoster fungiert praktisch nur als Vermittler und hat Dir gegenüber zugesagt auch die Zahlungsabwicklung vorzunehmen. Das dieses jedoch nicht gem. Vertrag geschehen ist, ändert nichts an Deiner Verpflichtung gegenüber der Vergabestelle.
Der Betrag ist also zu bezahlen.

Natürlich bleibt es Dir vorbehalten, den Betrag (mit möglichem Schadensersatz) bei Deinem Hoster geltend zu machen. Sofern dieser dann noch zahlungsfähig ist.

Grundsätzlich sollte man sich aber immer einen potenten Hoster suchen. Kleine Anbieter sind immer mit Vorsicht zu genießen.


Gruß


Anna
 
@debusmann

Ruf doch einfach mal direkt bei nic.at an und erkläre ihnen deine Lage. Ich habe schon ein paar Mal dort angerufen und wurde immer freundlich beraten. Ich denke so lässt sich dein Problem schnell aus der Welt schaffen.
 
Die Registrierung einer .AT Domain bei einem Provider stellt grundsätzlich nur ein Vermittlungsgeschäft dar, bei dem der Provider gleichzeitig das Inkasso (also die Zahlungsbeitreibung) für die Registry NIC.at übernimmt. Zahlt der Provider, aus welchen Gründen auch immer, die Gebühr nich an NIC.at, haftet der Domaininhaber dafür und wird entsprechend von NIC.at zur Kasse gebeten, denn der Vertrag besteht zwischen NIC.at und Domaininhaber.

Wenn der Provider seiner Verpflichtung gegenüber NIC.at nicht nachkommt, muss sich die Registrierungsstelle selbst um die Eintreibung kümmern, und zwar dann zu den von ihnen festgelegten erhöhten Gebühren (ähnlich wie bei DENIC und dem Transit).

Eine Kontaktaufnahme mit NIC.at ist immer ratsam, denn dann bekommt man unter anderem folgende Möglichkeit angeboten:
Gerne biete ich Ihnen hier eine Lösung an, die für Sie, hoffentlich, in Ordnung ist. Es besteht die Möglichkeit, dass wir die Rechnung an einen neuen Provider ausstellen. Wenn dies gemacht werden soll müssen folgende Dinge gemacht werden:

1. bitte suchen Sie sich einen neuen Provider, der die Domain transferiert.

2. fragen Sie diesen bitte ob er die Gebühr von nic.at zum Registrar-Preis übernehmen würde

3. wenn er dies macht, soll er bitte den Transfer einleiten und eine E-Mail an nic.at schicken, worin er bestätigt, dass er die Domain zum Registrar-Preis übernimmt.

4. Sie als Domaininhaber müssen den Transfer bei nic.at bestätigen. Dies können Sie entweder mit einem Bestätigungscode tun, der an die E-Mailadresse geschickt wird, die beim Domaininhaber hinterlegt ist, oder mit einem Faxformular, zu finden unter nic.at: Faxbestätigungen.

Nachdem die Domain transferiert wurde und wir die E-Mail von dem Registrar erhalten haben können wir die Rechnung auf den Registrar neu ausstellen.
 
folgende Möglichkeit

Zumindest bei inwx.de habe ich das schon ein paar mal ohne großes Hin und Her gemacht. Einfach Domain dorthin gezogen, bezahlt, fertig :)

Das geht auch ohne mit der nic.at gesprochen zu haben.

Viele Grüße

August
 
Zumindest bei inwx.de habe ich das schon ein paar mal ohne großes Hin und Her gemacht. Einfach Domain dorthin gezogen, bezahlt, fertig :)

Da wäre ich sehr vorsichtig.

Wenn die Domain aus irgendeinem Grund vom Registrar bei nic.at zum Stichtag gekündigt wurde und dann zwischen Kündigungsaussprache und Stichtag umgezogen wird, kann es bei manchem Registrar durchaus sein, dass der Umzug nicht automatisch die Kündigung zurück nimmt.

In dem Fall hat man die Domain zwar umgezogen, verliert sie aber dennoch zum Stichtag.

Unabhängig von irgendeiner Bezahlung sollte man daher bei .at-Domain-Ümzügen immer klären ob eine Kündigung ausgesprochen wurde.

Ich hatter erst kürzlich selber Probleme als ich eine .at-Domain gekauft habe und der Inhaber vor dem Transfer die Domain zum Stichtag gekündigt hatte. Nur durch Zufall habe ich das überhaupt mitbekommen und bei nic.at die Kündigung rückgängig gemacht.

Hier gibt es offenbar große Unterschiede bei den Registraren und den technischen Möglichkeiten der Reseller und eigener bots.
 
Ich habe letzte Woche eine "letzte Zahlungsaufforderung" der nic.at erhalten, die ursprünglich an meinen Ex-Hoster gegangen ist, dieser zahlt aber nicht und ist nicht mehr erreichbar.

Mein Tip: Domains nicht "irgendwo" bestellen und bezahlen, sondern bei den Vertragspartnern des Registry Operators: Den akkreditierten Registraren!

Jede TLD wird von einem Registry Operator betrieben. Bei der ccTLD ".at" ist das die Nic AT (nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m. b. H.). Diese registriert auf Wunsch direkt selbst (zu Mondpreisen) Deine Domains auf Ihren Nameservern, oder aber Du kannst dies einen der akkreditierten Registrare erledigen lassen.

Jetzt gibt es aber Dritte ("Hoster", "Provider" und wie sie sich nicht alle schimpfen) die sich da nachschalten, von Kunden Registrierungsaufträge und -entgelte entgegennehmen, und versprechen das Geschäft beim Registrar für Dich zu erledigen. Kann es sein, dass Du bei so einem bist? Findest Du Deinen Vertragspartner in dieser Registrarliste der Nic AT wieder? Wenn Dein Geschäftspartner nicht in der Liste steht, dann hast Du jemanden der keinerlei Vertragsbeziehung mit der Nic AT hat damit beauftragt die Domainregistrierung bei einem der akkreditieten Registrare zu erledigen, er hat dabei offensichtlich die Zahlung nicht an den dazwischengeschalteten Registrar weitergeleitet, das Geld ist verloren. Theoretisch könntest Du jetzt gegen den Vertragspartner juristisch vorgehen, es ist aber wohl klar, dass bei einem "Verlust" von einer handvoll Euro der Rechtsweg de Fakto versperrt ist: Aufwand und Erlös stehen in keinster Relation. Dagegen wäre eine Anzeige bei der Polizei angebracht, damit der Bösebub das nicht im Zuge gewerbmässigen Betruges anderen antut.


Wenn es um Domains, Webspace, Mobilfunk- und Internetanschlüsse, und so weiter geht: Immer zum Originalanbieter, nie zu Resellern. Gibt erfahrungssgemäß mehr als öfters Stress der im Verlust von Domains, Daten oder Telefonnummern endet.

AlexS
 
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