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MxxxMonitor Kaufanfrage - Was ist davon zu halten?

Desverger

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09. Juni 2004
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Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ich registrierte Mitte 2008 ein englisches Keyword (generisch, rein beschreibend), welches auch kommerziell von vielen Unternehmen weltweit genutzt wird, unter einer ccTLD.

Ende 2009 schrieb mir ein Provider, dass ihm diese Domain damals verloren ging, weil sie unabsichtlich nicht verlängert wurde und nun sein Kunde, ein grosses weltweit agierendes Unternehmen, die Domain zurück will. Der Provider sollte also die Domain zurückholen und schrieb mir, ob es einen Weg gäbe, dass ich dem Unternehmen "deren" Domain zurück gebe. Ich schrieb zurück, dass ich ihm nicht weiterhelfen kann. Der Provider schrieb mir daraufhin zurück, dass er seinen Anwalt wegen Markenrechtsverletzung einschaltet, sowie das grosse Unternehmen darüber informiert, dass ich "deren" Domain nicht zurückgebe.
Er schrieb dann noch, dass er gewillt ist etwas Geld zu bezahlen, aber wenn ich nicht kooperiere dann müsse er eben den Rechtsweg bestreiten.

Nach dieser Nötigungshandlung habe ich unter der Domain eine Website mit einem anderen Themenbereich wie das grosse Unternehmen aufgesetzt.

Anfang 2010 bekam ich dann ein (Standard-)Schreiben in englisch einer Anwaltskanzlei im Auftrag des grossen Unternehmens. Das Schreiben der Anwaltskanzlei kam aus dem europäischen Land, in dem das "grosse Unternehmen" seinen Stammsitz hat. Mit dem Hinweis auf die Marke "keyword.com" des Unternehmens sollte ich die Domain übertragen. Ich schrieb auf deutsch zurück, dass ich die Abmahnung mangels Vollmacht zurückweise. Das Unternehmen hat auch eine Niederlassung in Deutschland, aber mit denen habe ich noch keinen Kontakt gehabt. Rechtlich sehe ich mich in Deutschland auf der sicheren Seite, deswegen denke ich auch, dass gegen mich in Deutschland nicht vorgegangen wird.

Nun bekam ich per Email eine Anfrage, ob ich Interesse hätte die Domain zu verkaufen.
Die Kaufanfrage stammt von einem (anonymen) Ableger von MxxxMonitor.

MxxxMonitor ist ein Registrar aus den USA, der sich selbst als der Marktführer im Bereich Markenschutz bezeichnet und viele namhafte Unternehmen als Kunden hat.

Hat jemand schon Erfahrungen mit denen gemacht?
Auf welche Aktionen von MxxxMonitor muss ich mich jetzt einstellen?
Leiten die rechtliche Schritte ein, wenn denen der Preis vom Domaininhaber zu hoch ist?

Insbesondere habe ich die Befürchtung, dass die evtl. nur einen Beleg dafür haben wollen, dass ich die Domain verkaufen möchte und dann ein Disputeverfahren in dem Land der ccTLD zu eröffnen.
Beim Disputeverfahren dieses Landes zählt es nicht, ob die Domain generisch ist und so verlieren die allermeisten Domaininhaber die Verfahren und ihre Domains.

Tschau
Desverger
 
Nach dieser Nötigungshandlung habe ich unter der Domain eine Website mit einem anderen Themenbereich wie das grosse Unternehmen aufgesetzt.

Frage: hast Du jetzt in dem generisch passenden Themenumfeld eine Seite aufgebaut, oder ist es umgekehrt, dass dieses Unternehmen den Namen auch für generisch passende Produkte nutzt?
 
Frage: hast Du jetzt in dem generisch passenden Themenumfeld eine Seite aufgebaut, oder ist es umgekehrt, dass dieses Unternehmen den Namen auch für generisch passende Produkte nutzt?

Beides. Der Begriff ist für mehrere Themenbereiche generisch. Ich habe eine Website mit einem anderen generisch passenden Thema wie das Unternehmen erstellt. Das Unternehmen benutzt den Begriff auch generisch aber in einem anderen Themenbereich. Achja und "keyword.com" ist auch deren Brand und Unternehmensname.
 
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MxxxMonitor ist ein Registrar aus den USA, der sich selbst als der Marktführer im Bereich Markenschutz bezeichnet und viele namhafte Unternehmen als Kunden hat.

Hat jemand schon Erfahrungen mit denen gemacht?
Auf welche Aktionen von MxxxMonitor muss ich mich jetzt einstellen?
Leiten die rechtliche Schritte ein, wenn denen der Preis vom Domaininhaber zu hoch ist?

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Nun,

in solchen Fällen empfehle ich überhaupt gar nicht selbst zu agieren, sondern jemandem mit internationaler Erfahrung auf dem Gebiet "Weltkonzerne / Internationale Anwaltsfirmen" vor zu schicken. Am besten natürlich jemanden, der gute Beziehungen zu den Top Firmen wie MXXX Monitor hat.

Ansonsten: AUF GAR KEINEN FALL einen "Preis" benennen, schon gar nicht schriftlich! Wenn mündlich, dann voher fragen: "Is there anyone in our call other then you and me? Is there anyone in the room with you or is anyone else able to hear this conversation? Do you or your company record this conversation?". Anwälte lügen immer nur passiv, nie aktiv! Ich arbeite seit Jahren aktiv mit einigen der weltbesten Top Anwälte auf dem Gebiet Domains zusammen, ich weiss wie die ticken.

Was kann "drohen"? WIPO! Google nach WIPO UDRP.

Ansonsten immer die Gegenseite mit Angeboten kommen lassen, und nie selbst "Preise" nennen. Immer Escrow-Services nutzen, z.B. escrow.com. KEINE Verträge zeichnen, ist bei escrow.com nicht nötig. Idealerweise jemand mit einer Offshore Firma zwischenschalten.

Kannst mir gerne eine eMail an [email protected] senden, ich bin ab Sonntag auf dem ICANN Meeting in Cartagena (Kolumbien), und treffe dort wie bei jedem ICANN Meeting auf einen mir persönlich bekannten Key-Anwalt von MXXX Monitor. Solche Fälle können sich ruck zuck bei einem Bierchen am Abend klären. :shakehands:

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe auch gerade mit denen zu tun.
Auf Anfrage, ob ich verkaufen möchte, antwortete ich: eigentlich net (aus ähnlichen Überlegungen wie bei dir)...
Habe mir dann "interessehalber" ein Erstgebot von ihnen geben lassen, ist auch prompt gekommen...
Zudem sind das Menschen wie du und ich...da muss man keine Angst vor haben...oder nen großes Heckmeck veranstalten...

grüsse,
engel
 
Danke für eure Ausführungen.

Warum sollte man denn kein Kaufvertrag zeichnen (nachdem die Gegenseite als erstes unterschrieben hat)? Wollen die so einen Vertrag nur haben, um im Wipo Verfahren nen Beleg zu haben?

So eine Scherzboldkanzlei wollte von mir mal die Unterzeichnung einer umfassenden Unterlassungserklärung, damit ich denen eine generische Domain für 1000 Euro verkaufen kann.
Ich sollte mich verpflichten den generischen Begriff in Zukunft nicht mehr in Domainnamen als auch auf meinen Webseiten zu verwenden...
Natürlich habe ich nicht unterzeichnet.

@ engel
Wenn es sich um eine .de Domain handeln würde, hätte ich da auch keine Probleme zu verhandeln.
Nur weiss ich wie es bei diesen Disputeverfahren bei anderen Endungen zu geht. Da wird dem Domaininhaber jede Kleinigkeit sofort als bad faith ausgelegt und die Domain ist weg.
 
@ engel
Wenn es sich um eine .de Domain handeln würde, hätte ich da auch keine Probleme zu verhandeln.
Nur weiss ich wie es bei diesen Disputeverfahren bei anderen Endungen zu geht. Da wird dem Domaininhaber jede Kleinigkeit sofort als bad faith ausgelegt und die Domain ist weg.
bei mir geht es auch um eine .com...

grüsse,
engel
 
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