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Nachname.eu-Anträge

Yesod

New member
Registriert
17. Aug. 2004
Beiträge
173
Hallo zusammen,

hat sich von euch schon jemand bei einem Anwalt die entsprechenden Nachweise für die Registrierung von nachname.eu besorgt?

Wenn ja, würde mich interessieren, was ihr gezahlt habt und wie so etwas aussehen muss.

Viele Grüsse,

Yesod
 
Hallo

Warum brauchst du dazu einen Anwalt ?
Was soll der machen dir bestätigen welchen Nachnamen du hast ?

Die Kopie vom Personalausweis oder Reisepass gebügt vollkommen
 
Hallo Freakfer,

da muss ich Dich enttäuschen, die Aussage ist definitiv falsch! Nur allein mit der Ausweiskopie wirst Du in der Sunrise2 Deine Nachnamendomain definitiv nicht bekommen! Ich kann Dir nur empfehlen, Dir die Vergaberichtlinien anzusehen.

Bei united-domains steht dazu folgendes:

Persönlicher Nachname
Anmeldeberechtigt Z.B. www.schmidt.eu, www.mayer.eu

Nachweis-Dokumente:
1. Eidesstattliche Erklärung einer zuständigen Behörde,
eines Rechtsanwalts oder Rechtsvertreters,
aus der u.a. hervorgeht, dass der Familienname
durch das Gesetz des EU-Mitgliedsstaats des Antragstellers
geschützt ist sowie

2.zusätzlich ein amtliches Ausweisdokument.

Wichtig : Die Vorlage einer Kopie eines amtlichen Ausweisesdokumentes allein genügt NICHT als Nachweis.

Bei 1und1 steht es etwas ausführlicher:

Abschnitt 17 Familiennamen
1. Wenn ein Antragsteller ein früheres Recht auf einen Namen auf Basis seines Familiennamens geltend macht, sofern dieser im Mitgliedstaat, in dem dieser ansässig ist, geschützt ist, muss der Typ „Andere“ als früheres Recht im Antrag ausgewählt und der Nachweis eines solchen früheren Rechts gemäß Abschnitt 12(1) bzw. (2) dieses Dokuments nachgewiesen werden.

In Abschnitt 12 steht dann:

Abschnitt 12 Nachweise – Allgemeine wesentliche Voraussetzungen
1. Sofern laut Abschnitt 13 bis 18 der vorliegenden Sunriseregeln nicht etwas anderes festgelegt wird, hat der Antragsteller einen Nachweis zu erbringen, der folgende Elemente enthält:
(i) eine eidesstattliche und von einer zuständigen Behörde, einem
Rechtsanwalt oder berufsmäßiger Vertreter unterzeichnete Erklärung,
die bestätigt, dass die Art des vom Antragsteller geltend gemachten
früheren Rechts nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats
geschützt ist, einschließlich
a. Verweisen auf die entsprechenden relevanten rechtlichen
Bestimmungen, wissenschaftlichen Arbeiten und
Gerichtsentscheidungen und
b. die für einen solchen Schutz erforderlichen Bedingungen;

und

(ii) einen Beweis, dass der vollständige Name, für den ein früheres Recht
geltend gemacht wird, alle in solchen Gesetzen, einschließlich
wissenschaftlicher Arbeiten und Gerichtsentscheidungen, festgelegten
Bedingungen erfüllt, und dass ein solcher Name durch das
entsprechende, geltend gemachte frühere Recht geschützt ist.

2. Es ist jedenfalls ausreichend, eine Kopie eines entsprechenden
rechtskräftigen Gerichtsurteils oder eines Schiedsgerichtsbeschlusses einer in mindestens einem der Mitgliedstaaten zuständigen offiziellen alternativen Streitbeilegungsbehörde vorzulegen und anzuführen, dass der Antragsteller über einen Schutz des gesamten Namens, für den ein früheres Recht geltend gemacht wird, verfügt.


Das heisst man muss eine beglaubigte Ausweiskopie hinsenden (bekommt man auf jedem Einwohnermeldeamt) und zusätzlich anhand einer Eidesstattlichen Erklärung eines z.B. Anwaltes nachweisen, dass in Deutschland das Namensrecht als bevorzugtes Recht herrscht und dieses mit Gesetzestexten und Urteilen belegen.

Viele Grüsse,

Yesod

Freakfer schrieb:
Hallo

Warum brauchst du dazu einen Anwalt ?
Was soll der machen dir bestätigen welchen Nachnamen du hast ?

Die Kopie vom Personalausweis oder Reisepass gebügt vollkommen
 
Freakfer schrieb:
Warum brauchst du dazu einen Anwalt ?
Was soll der machen dir bestätigen welchen Nachnamen du hast ?
Die Kopie vom Personalausweis oder Reisepass gebügt vollkommen

Nein, reicht nicht aus.


Yesod schrieb:
hat sich von euch schon jemand bei einem Anwalt die entsprechenden Nachweise für die Registrierung von nachname.eu besorgt?
Wenn ja, würde mich interessieren, was ihr gezahlt habt und wie so etwas aussehen muss.

Zwischen 80-100 EUR über eine auf Domains spezialisierte Kanzlei. Wobei der Nachweis natürlich erst "in Auftrag" gegeben werden sollte, wenn man auch eine entsprechende Position bei der Anmeldung erreicht hat. Näheres kann ich gerne die Tage posten.
 
Ok dann reichts eben nicht aber hab mich damit auch nicht beschäftigt , jedenfalls ist das dann wieder ein weiterer Schritt von Eurid der meines Erachtens unnötig aufgepusht wird

Gruß
 
Freakfer schrieb:
Ok dann reichts eben nicht aber hab mich damit auch nicht beschäftigt , jedenfalls ist das dann wieder ein weiterer Schritt von Eurid der meines Erachtens unnötig aufgepusht wird

Gruß


Ich finde es ganz gut! Erhöht die Chancen die Domain zu bekommen, weil der ein oder andere abgeschreckt wird, bzw. durch Formfehler den Rang verliert ;-)

Viele Grüsse,

Yesod
 
Bendox schrieb:
Die 100 Euro halte ich für Abzocke meines erachtens.
Ob .eu sich durchsetzen wird steht noch in den


Es geht übrigens um Registrierungen in der Sunrise2 mit Namensrechten. Nur da ist es notwendig die Nachweise zu erbringen. In der Landrush später ist dies nicht mehr notwendig.

Viele Grüsse,

Yesod
 
Bendox schrieb:
Die 100 Euro halte ich für Abzocke meines erachtens.

Ja, ich auch :Unsure: . Aber bei häufig vorkommenden Familiennamen (bzw. ansich generell) sollte man es wohl eher als Investition sehen, da man wohl in der Landrush nicht mehr an den Namen kommt. Ob und wann sich die .eu dann noch durchsetzt, steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt.
 
Moin,

habe gerade mit der Kanzlei "Schlüter Graf & Partner" aus Koenigswall 26, 44137 Dortmund geredet.
Nehmen für die eidestaatliche Erklärung 26 Euro zzgl. MwSt.

Personalausweiß, Geburtsurkunde muss mitgebracht werden.
Werde da nächste Woche das machen.


MFG Tobi
 
Freakfer schrieb:
Hallo

Warum brauchst du dazu einen Anwalt ?
Was soll der machen dir bestätigen welchen Nachnamen du hast ?

Die Kopie vom Personalausweis oder Reisepass genügt vollkommen
Greife diesen Thread mal kurz auf, also bei mir hat eine Kopie des Personalausweises völlig genügt, heute kam nun endlich nach genau 5(!) Monaten die Bestätigung von Eurid:


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: [email protected] [mailto:[email protected]]
Betreff: Ihr Antrag für einen .eu Domänennamen ist angenommen worden!


Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag für den Domänennamen xxxxxxxx angenommen worden ist.
..."

Viele Grüße
Jens
 
@Jens:
Dann hast du 40€ gegenüber mir gespart :D

Hatte eidesstattliche Erklärung für ca. 40€ machen lassen + den ganzen Kram bei UD für die Sunrise2 = ca. 100€ für meinen Nachnamen.eu

Die Bestätigung traf bei mir auch vor ca. 3 Wochen ein - nächste Woche müsste die ADR-Zeit abgelaufen sein und dann ist sie online.

Wie siehts bei dir mit Konkurrenen aus!? Gab es noch mehr Bewerber auf die Nachname.eu ?? Bei mir gab es 2 weitere Konkurrenten (Firmen) in der SunriseII, doch ich war schneller...

MfG Andreas
 
Ich hatte Glück und hab meinen Nachnamen ohne Antrag bekommen. Jetzt hab ich zur .de auch die .eu! :D

Grüsse
Kinski
 
vampsoftchef schrieb:
Wie siehts bei dir mit Konkurrenen aus!? Gab es noch mehr Bewerber auf die Nachname.eu ??
Nein, mein Nachname ist wohl zu exotisch, obwohl es einige "Namensvetter" in Germany gibt *grins*
Zu der .de, .com, .net, .info, .biz gesellt sich nun also auch die .eu :-)

Gruss Jens
jens.net
jens.info
 
Hallo zusammen,

ich hab auch am Freitag nen positiven Bescheid bekommen. ADR läuft bis Mitte August, wird aber kein Prob geben denke ich, da es keine anderen Mitbewerber gab (obwohl mein Nachname nicht sooo selten ist).

Viele Grüsse,

Yesod
 
Ich habe meinen Nachnamen ohne Rechteanmeldung während der normalen Registrierungsphase geholt. Diese Domain hatte ich dann vor einer anderen, zu der ich Namensrechte angemeldet hatte - ohne Worte :)
 
webplanet schrieb:
Greife diesen Thread mal kurz auf, also bei mir hat eine Kopie des Personalausweises völlig genügt, heute kam nun endlich nach genau 5(!) Monaten die Bestätigung von Eurid:


Hallo Jens,

erstmal Gratulation (ist wohl deine beste Domain ;-)

Was hast Du genau an EURid gesendet - wirklich nur das Deckblatt und eine Kopie deines Personalausweisen? War noch irgendein Schreiben von Dir dabei?

Liebe Grüße
Sebastian
 
Hab Gott sei dank auch meinen Nachnamen erhalten! Alles ohne Probleme, hab nun auch mein kleines privates Paket.

Gruß
Jörg
Reisener.de
Reisener.eu usw
 

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