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Nachnamen Domains

Janh163

Member
Registriert
05. Sep. 2013
Beiträge
180
Hallo liebe Leute,

hab mal eine Frage die für viele hier bestimmt klar ist, für mich jedoch nicht.

Wenn ich eine Domain kaufen will oder besitze wie z.B schmidt.de, aber selber als Inhaber, oder Käufer gar nicht Schmidt heisse sondern Müller, kann es da rechtlich Probleme geben?

Also kann eine Domain, wie Schmidt.de auf mich laufen wenn ich Müller heisse ?

Danke für Eure Hilfe

Gruß
Jan
 
Hallo liebe Leute,

hab mal eine Frage die für viele hier bestimmt klar ist, für mich jedoch nicht.

Wenn ich eine Domain kaufen will oder besitze wie z.B schmidt.de, aber selber als Inhaber, oder Käufer gar nicht Schmidt heisse sondern Müller, kann es da rechtlich Probleme geben?

Also kann eine Domain, wie Schmidt.de auf mich laufen wenn ich Müller heisse ?

Danke für Eure Hilfe

Gruß
Jan

Nur wenn Du eine solche Domain treuhänderisch für einen Namensrechteinhaber hältst. Siehe Grundke.de
Pressemitteilung Nr.*21/07 vom*9.2.2007

Alternativ könntest Du Rechte aus einem Firmennamen oder einer Marke besitzen, aber je nach Fall solltest Du Dich da anwaltlich beraten lassen bevor Du zu große Risiken eingehst.

Übersicht
Domainnamensrecht

Grüsse


123meins
 
Vielen Dank 123Meins,

in meinem Fall stellt es sich folgendermaßen da.

Die Domain ist auf der einen Seite ein gängiger deutscher Nachname, auf der anderen Seite aber auch eine Kombination aus 2 englischen Wörtern (was sie für mich interessant macht)

Als sehr gutes Beispiel dient sellin*de

Zum einen ein Nachname, zum anderen aber auch eine Kombination der Wörter "sell+in".

oder ein anderer Fall der Name besteht aus zwei deutschen Wörtern.

Nehmen wir an die Domain heisst bergauf*de und Bergauf wäre ein geläufiger Nachnahme.

Ich möchte diese Domain kaufen weil gerade die Zusammensetzung der Wörter für mich interessant ist, ich aber nicht Bergauf mit Nachnamen heisse.

Vielen Dank für die Unterstützung
Gruß
Jan
 
Meinem derzeitigem Wissenstand zufolge könnte ein Herr Bergauf dir durchaus Probleme bereiten, wenn er seinen Anspruch auf die Domain aufgrund seines Namensrechts geltend machen will.

Dies könnte sogar so weit gehen, dass dir die Nutzung der Domain gerichtlich untersagt werden kann.

Auch kann der Namensrechtbesitzer einen Dispute-Eintrag bei der Denic beantragen, sodass dieser als neuer Domaininhaber eingetragen werden müsste, wenn du die Domain (zum Verkauf o.ä.) kündigst.

Theoretisch könnte dein Kauf somit wertlos werden.

Hast du vorsorglich mal eine Markenrecherche für den Domainnamen durchgeführt?

VG Dennis
 
Die Registrierung einer Domain, die sowohl einen bürgerlichen Namen als auch einen generischen Begriff darstellt, ist kein Verstoß gegen das Namensrecht nach §12 BGB. Vorausetzung ist, dass die Nennung der Domain nicht automatisch eine ausschließliche Assoziation zum Namen auslöst. Google mal "Urteil Sonntag.de".
LG
Thomas
 
Die Registrierung einer Domain, die sowohl einen bürgerlichen Namen als auch einen generischen Begriff darstellt, ist kein Verstoß gegen das Namensrecht nach §12 BGB. Vorausetzung ist, dass die Nennung der Domain nicht automatisch eine ausschließliche Assoziation zum Namen auslöst. Google mal "Urteil Sonntag.de".
LG
Thomas

Vielen Dank für den Beitrag

Beste Grüße
 

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