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Nachnamens-Domain

Guest

Gesperrt
Registriert
14. Juni 2004
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Hallo zusammen!

Habe den Weg hierher über DP gefunden, aber dort ernsthaft Rat zu suchen lohnt sich echt nicht mehr.

Folgendes Problem: Ich habe vor einer Weile einen ziemlich geläufigen deutschen Nachnamen als .de-Domain registriert. Die Domain sollte ein Geschenk für einen Bekannten werden, ich selber heiße nicht so!
Inzwischen haben wir uns auf gut deutsch "verkracht" und ich sitze nun auf auf einer Namens-Domain, an der ich eigentlich kein "berechtigtes Interesse" habe. Muß ich sie jetzt freigeben, kann ich sie versteigern bzw. verkaufen, oder kann ich sie halten, bis der erste Interessent kommt, und wie sollte ich mich ihm gegenüber verhalten?
Konkret: Käme jemand und verlangte mit dem Argument, daß er so heißt, die Herausgabe, wie wäre meine Position?
Ich will keine Geldschneiderei betreiben; ich hab bloß nichts zu verschenken, will aber auch nicht unnötig draufzahlen.

Für jeden Tip und Hinweis wäre ich sehr dankbar!

    Grüße
    Kirstin
 
Hallo Kistin,

...dumm gelaufen. Bevor Du die Domain einfach aufgibst, wäre zu prüfen, wie der Name lautet.
Es besteht die Möglichkeit, je nach Domainname, eine virtuelle Organisation zu gründen, oder als Betreiber eines Linkverzeichnisses aufzutreten.
Dies wäre z.B. im Fall Müller ein sicher ertragreiches Geschäft.

Wenn Du den Domain-Namen nicht öffentlich publizieren möchtest, bitte ein kurzes E-Mail an Thomas (engel) [email protected] oder an mich [email protected].

Ohne den konkreten Namen kann ich Dir leider keine adäquate Antwort schreiben.

Liebe Grüße
Matthias
 
Kompliment, unser Moderator für Onlinerecht, Kompetent wie immer.

Danke Otto
 
namensschutz

aus dem bürgerlichen gesetzbuch §12 kann in prosa abgeleitet werden, daß nur die kombination aus vor- und nachnamen schutz genießt, außer, es handelt sich auch hier um einen berühmten namen, der seine geltung im verkehr erworben hat.

solltest du also nicht gerade heino.de oder maffay.de registriert haben, würde ich eventuellen streitigkeiten gelassen entgegensehen, da hier wahrscheinlich das sogenannte freihaltebedürfnis obenanstehen dürfte.

ich werde an dieser stelle allerdings hoffentlich spät. freitag einen dementsprechenden aktuellen kommentar der dt. rechtsprechung nachreichen.

mit dem gründen einer organisation oder ähnlichem arbeitsaufwand würde ich definitiv warten, da so etwas meist mehr kostet als es uU einbringt, und sei es nur arbeit, gedankliche konstrukte etc.

wenn du die domain eigentlich verschenken wolltest und jetzt selber keine verwendung dafür hast, dann zeig dich doch entweder generös und verschenke sie trotzdem oder close sie.

man muß sich immer fragen, was man mit einer best. domain eigentlich erreichen will, vor allem dann, wenn sie strittig sein könnte und wie gesagt uU mehr ärger als nutzen bringen kann.

möglicherweise kannst du ja mit diesem geschenk eine alte freundschaft wieder lohnenswert kitten, denn für einen entfernten bekannten wirst du ja wohl keine domains auf eigene verantwortung registriert haben.

otto
 
Hi Kirstin,

sollte es sich um einen geläufigen Nachnamen handeln wie Mayer, Müller oder ähnliches würde ich versuchen die E-Mail-Adressen Vorname@Nachname gegen Gebühren zu vermieten.

Solltest die Domain Vorname Bindestrich Nachname lauten ist diese sicherlich nichts wert und ich würde Sie einfach wieder löschen, nach Ende des Vertragsjahres kann sie dann wieder jeder registrieren und du ersparst dir möglichen Ärger.

Viel Glück!!!!!
 
Hallo!

Danke für Eure Antworten!

Ganz so geläufig, um unter ihm allein einen lohnenden Dienst zu starten, ist der Name nicht.

Ich glaube, Otto hat es mit dem Wort `generös´ getroffen: Bald ist Weihnachten, und wie der Zufall so spielt, bekam ich gestern eine nette Mail von jemandem mit eben diesem Namen, der auch "mal sein Auge drauf geworfen hatte"...
Übertragung zum Selbstkostenpreis läuft schon :D

Merry Xmas

Kirstin
 
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