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Namejet - keine Rechnung?

zenit1

New member
Registriert
08. Sep. 2008
Beiträge
1.072
Reaktionspunkte
1
Hallo,

habe über Namejet ein paar Domains gekauft, leider gibt es nirgendwo eine Rechnung darüber, zumindest habe ich keine gefunden, auch nicht über ein Ticket an den NJ-Support, wer kann helfen?


DANKE und viele Grüße schonmal

HP
 
Hallo,

bis jetzt war es bei mir noch nie ein Problem bei Namejet eine Rechnung zu bekommen.
Es geht aber tatsächlich nur über ein Ticket.

Versuche es einfach nochmal. Ich habe noch nie länger als 24 Stunden warten müssen.

Gib die Domain und die Order Nummer an und das sollte überhaupt kein Problem sein.

Viele Grüße
Ralf
 
Danke Dir, Ralf!

Habe nochmals ein Ticket gesendet, mal schauen.


Viele Grüße

HP

Hallo,

bis jetzt war es bei mir noch nie ein Problem bei Namejet eine Rechnung zu bekommen.
Es geht aber tatsächlich nur über ein Ticket.

Versuche es einfach nochmal. Ich habe noch nie länger als 24 Stunden warten müssen.

Gib die Domain und die Order Nummer an und das sollte überhaupt kein Problem sein.

Viele Grüße
Ralf
 
Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater reicht bei mir der Finanz- und Orderbericht von Namejet aus. Diesen drucke ich jeden Monat für die Abrechnung aus...fertig.

Viele Grüße
Jens
 
Hallo Jens,

das sieht unser Steuerberater anders, hat uns einen Einlauf verpasst ;o)...


Viele Grüße

HP


Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater reicht bei mir der Finanz- und Orderbericht von Namejet aus. Diesen drucke ich jeden Monat für die Abrechnung aus...fertig.

Viele Grüße
Jens
 
Hallo Jens,

das sieht unser Steuerberater anders, hat uns einen Einlauf verpasst ;o)...


Viele Grüße

HP

Hallo,

das ist auch bei uns (GmbH) anders. Ohne Beleg keine Zahlung. Schwieriges Unterfangen, wenn dann solche Kandidaten wie Namejet keine Rechnung ausstellen.

Gruß
Karsten
 
Jens hat doch einen Beleg. Und da ja keine USt. gezogen wird, sollte es auch kein Problem sein, wenn der Beleg nicht mit allen aus Deutschland normalen Details versehen ist.

Viele Grüße

August

PS: Natürlich nur meine Meinung, aber mein Stb hat das auch nicht beanstandet.
 
Hallo,

unser STB ist ein ganz 100-Prozentiger, was sich bei Prüfungen zum Vorteil auswirkt.
Auflistung ist nicht gleich Rechnung, auch von USA.

Habe nochmals NJ kontaktiert, evtl. gab es ein Mißverständnis zwischen "Bill" und "Invoice"... mal schauen.


Viele Grüße und danke für Euer Feedback!

HP

Jens hat doch einen Beleg. Und da ja keine USt. gezogen wird, sollte es auch kein Problem sein, wenn der Beleg nicht mit allen aus Deutschland normalen Details versehen ist.

Viele Grüße

August

PS: Natürlich nur meine Meinung, aber mein Stb hat das auch nicht beanstandet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

noch zur "Auflösung" unsere Problems:

über den Support-Kontakt per Ticket habe ich eine Rechnung erhalten. Auf meine Nachfrage, ob ich zukünftig denn immer den Support kontaktieren müsste für eine Rechnung, hieß es "ja".

Ist zwar für beide Seiten umständlich, aber so gibt es die Rechnung, die auch unser Finanzamt zufrieden(er) stimmt.


Viele Grüße

HP
 
Oh Gott, das wäre mir aber viel zu aufwendig bei Dutzenden Snapps im Monat, gut, dass meine Variante ausreicht.
Und Du meinst doch nicht, dass im Umkehrschluss mein STB kein 100%iger ist? Das werde ich ihm von Dir ausrichten :-).
Mit meiner Variante hatte ich in den vergangenen neun Jahren nie Probleme.

Gruss Jens
vermögensberater.eu
 
Hier gehts ja nicht um Umsatzsteuervorabzug. In USA gehten halt andere Gesetze. Die Zahlung gilt als Beleg und fertig.

Ich mache viel Geschäft mit den USA und bislang war das in keiner Prüfung (wir werden in D jedes Jahr geprüft) ein Problem.
 
Hallo,

ich persönlich fänds auch schöner das in vereinfachter Form zu haben, aber wie gesagt, da ist unser Stb. sehr pingelig, vielleicht mehr als das FA. Aber lieber so, als andersherum ;-).

@Jens: Ich korrigiere mich... unser Stb. ist ein 150-Prozentiger, Deiner ganz bestimmt noch ein 143,8-Prozentiger. Also beide "hochprozentig" :-).


Viele Grüße

HP


Hier gehts ja nicht um Umsatzsteuervorabzug. In USA gehten halt andere Gesetze. Die Zahlung gilt als Beleg und fertig.

Ich mache viel Geschäft mit den USA und bislang war das in keiner Prüfung (wir werden in D jedes Jahr geprüft) ein Problem.
 
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