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Namensdomain missbräuchlich registriert

Manna

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01. Okt. 2011
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Hallo liebe Community,

euer Rat ist mal wieder gefragt, es geht um folgendes:

Ein Freund der hier nicht genannt werden will trägen den Familiennamen X, nun wollte er seinen Familiennamen unter .com Domain registrieren. Nur leider wurde diese schon von einem anderen registriert, der keinerlei Rechte hat die Domain zu registrieren, weil es sich um kein generisches Wort sondern um Familiennamen in Österreich handelt.
Der derzeitige Domaininhaber ist vermutlich koreanischer Staatsbürger, soviel lässt der Name dessen und Adresse vermuten laut Whois.

Nun hat der Freund X schon einen Whois-Complaint bei der ICANN gemacht, Folge war dass sie den Status der Domain auf "ClientHold" gesetzt haben. Passiert ist seitdem nichts mehr, die Domain kann zwar nicht vom unrechtmäßigen Inhaber genutzt werden, aber natürlich sollte die Domain auch dem rechtmäßigen Eigentümer übergeben werden.

Registrar ist bizcn.com deren Reseller die cnobin.com ist, Sitz des Unternehmens ist Honkong.

Welche Schritte kann man gehen, damit eine schnelle und effiziente Übergabe erfolgt an den Namensinhaber ?

LG
Manna
 
Schonmal versucht die Sache mit Geld zu lösen? Das geht meistens am schnellsten.
 
Ich nenne meine nächstes Kind Pizza oder so und stelle dann den Antrag... :-). sorry für OT!
 
Passiert ist seitdem nichts mehr, die Domain kann zwar nicht vom unrechtmäßigen Inhaber genutzt werden, aber natürlich sollte die Domain auch dem rechtmäßigen Eigentümer übergeben werden.


=> Das ist halt die Frage ob es unrechtmäßig ist, er kann die Domain auch für einen Namensinhaber treuhändisch halten.

=> "Rechtmäßiger Eigentümer" bin ich meines Erachtens auch von so einigen Domains ;)

=> Ein rechtlicher Schritt kann hier sehr kostenaufwendig und langwierig sein, gerade weil Ausland usw..

=> Ich würde hier verhandeln und probieren zu kaufen, je nach Preisvorstellung lässt sich sagen ob ggf. rechtliche Schritte Sinn machen
 
Nur leider wurde diese schon von einem anderen registriert, der keinerlei Rechte hat die Domain zu registrieren, weil es sich um kein generisches Wort sondern um Familiennamen in Österreich handelt.

ja - natürlich :D

Für Ratschläge fehlt hier noch die nicht ganz unwichtige Info, welcher Art der Name ist. Allgemein wie "Schulz" oder ein ganz spezieller, den nur wenige tragen?

Ansonsten wuerde ich wie Alex und Jan vorschlagen mal eine Kaufanfrage zu starten.
 
hatte den Fall kürzlich auch in der Familie:

mein Papa ist gestorben und weil dann seine Domain versehentlich nicht mehr bezahlt wurde, hat der Registrar sie gesperrt und später freigegeben.

als ich sie wieder registrieren wollte, war eben diese Domain www . job-familienname . de irgendwo in China registriert ... man beachte die Domainzusammenstellung ...

Denic Disput läuft noch ...
 
Danke für die bisherigen hilfreichen Antworten:

Es handelt sich um den Familiennamen "Wallisch", der sowohl in Österreich als auch in Deutschland, Schweiz von einigen bekannten Personen getragen wurde und wird, den mein Freund trägt.
Handelt es sich hier um einen gängigen Familiennamen per juristischer Definition oder nicht ?
Die Kontaktaufname per Mail ist bisher erfolglos verlaufen, die dahinterstehende Website ist auch schon lange nicht mehr aktualisiert worden. wie es scheint.

Welche rechtlichen Schritte neben WIPO-Verfahren kann man gehen da die Domain auf "clientDeleteProhibited" und "clientHold " steht, das heißt ja dass die Domain nicht eigenhändig vom Kunden gelöscht werden kann und zum anderen dass der "Client" seinen Registrar kontaktieren muss weil es Dinge zu klären gibt vereinfacht gesagt. Richtig ?

Mein Freund ist bereit Geld aufzubringen, aber ein WIPO-Verfahren einzuleiten scheint uns verhältnismäßig zu teuer, wenn man Kosten und Aufwand betrachtet im Verhältnis zum Nutzen, da er die Website privat nutzen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, das wird wohl nur von wenig Erfolg gekrönt sein oder viel Geld auf dem Rechtsweg verschlingen. Im Prinzip könnte da viel reininterpretiert werden, wenn auch nur mit viel Phantasie: z.B. zur Verwendung als "Wallis-CH" als Seite über den Schweizer Kanton, oder als Vorname/Spitzname "Walli" mit Genitiv, also "Walli's CH - Mein Lieblingsland die Schweiz". Oder eben schlicht und ergreifend: Die Domain ist Treuhänderisch für einen echten "Wallisch" registriert.

Im Prinzip wäre anfragen und kaufen die wohl einfachste Variante. Wenn Du aber schon die rechtliche Keule geschwungen hast, wird der aktuelle Inhaber die Domain nicht mehr so einfach hergeben.
 
Ich denke, mit Geld an den Domaininhaber ist Dein Freund günstiger dran, als mit einem WIPO-Verfahren. Aber ich glaub nicht, dass die besagte Person aus Hongkong rechtlich gesehen im Unrecht liegt. Wie schon ein Vorredner sagte, kann die Person die Domain für jemand anderen Verwalten.

Trotzdem viel Glück bei eurer Misere! :)
 
Ich erinnere mich an den Fall mit "Nissan". Domain "nissan.com" wurde von einem Japaner namens "Nissan" registriert und alle Versuche des Unternehmens Nissan es zu erwerben, waren erfolglos. Dein Freund hat nicht so grosse Chancen, sie sind 50-50, weil es immer ein Risiko sein kann, auch andere Familien mit diesem Namen das Domain zu erwerben zu wollen.

Ich wünsche ihnen viel Erfolg!
Vlad
 
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