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Namensrechte bei Städten

Domino

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Registriert
09. Apr. 2013
Beiträge
872
Mal eine kurze Frage zu den Namensrechten bei Städten. Welche Regel gilt? Wenn nicht bekannt, dann der der als erster kommt?
Kann ich mir einen Städtenamen reggen, welcher im Ausland ist?
Wieso läuft eigentlich Nizza.com in der Sedo Auktion?
 
Eine rechtlich sehr komplexe und noch nicht eindeutig geregelte Sache. Klar ist, dass man bei einer hamburg.de kein Recht an der Domain hat, bei einer newyork.de könnte die Sache schon anderes aussehen. Hängt nach meiner Ansicht nach ab, in welchem Land sich die Stadt befindet, welche TLD es ist und welche Sprache in dem Land gesprochen wird. Auch können Faktoren zusammen spielen ob es bereits verschiedene Firmen gibt, die diesen Städtenamen bereits als Firmennamen benutzen und/oder eine Marke eingetragen haben, ob der Städtenamen beschreibend ist, ggf. ob die Stadt bekannt ist etc.

Nach meiner Ansicht hat nach der aktuellen Rechtssprechung bei einer .com der Domaininhaber gute Karten die Domain zu behalten (barcelona.com, berlin.com), bei .info hängt es von verschiedenen Faktoren ab, bei .de ist die Sache derzeit leider noch komplexer.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Harry für deine Antwort.
Die ganze Namensrechtsache verwirrt mich einwenig. Es würde sich um einen Städtenamen im Ausland mit der dazugehörigen landspezifischen Domainendung handeln. Wobei ich gerade sehe, dass die Stadt bereits ihre Seite unter anderer Schreibweise hat.
Macht diese Tatsache einen Unterschied, im Falle des Falles?
 
Grundsätzlich würde ich sagen, als Deutscher in Deutschland keine deutschen Städte reggen - egal unter welcher Endung. Sonst Gefahr juristischer Seite.

Wenn Dein Sitz im außereuropäischen Ausland liegt, bist Du juristisch nicht angreifbar nach deutschen Recht - wenn es eine .de ist, kann aber die Domain weg sein.

Auch kommt es drauf an, ob der Ortsname zugleich ein generischer Begriff ist. Dann spielt es sicher eine Rolle, was von beidem bekannter ist. Hierzu mal nach welle.de suchen - da hat der Ort Welle verloren als er die Domain haben wollte.

Grundsätzlich gilt natürlich: Wo kein Kläger da kein Richter und nach diesem Grundsatz haben hier einige im Forum schon mal Namen Hamburger Stadtteile als Domain zum Verkauf angeboten.

Wenn allerdings das Interesse an der Domain so gering ist, dassdie Stadt nicht juristisch aktiv wird, dann dürfte es meistens auch sonst schwer werden einen zahlenden Interessenten zu finden.
Für mich folgere ich daraus, die Finger von solchen Domains zu lassen.

Man kann sich natürlich auch schriftlich bestätigen lassen, dass der Ort an der Domain kein Interesse hat und keine Einwände gegen eine Nutzung hat. Das macht beispielsweise der Gewerbeverein meines Wohnortes. Die nutzen den Ortsnamen als .com
 
Danke Harry für deine Antwort.
Die ganze Namensrechtsache verwirrt mich einwenig. Es würde sich um einen Städtenamen im Ausland mit der dazugehörigen landspezifischen Domainendung handeln. Wobei ich gerade sehe, dass die Stadt bereits ihre Seite unter anderer Schreibweise hat.
Macht diese Tatsache einen Unterschied, im Falle des Falles?

Die Sache ist leider sehr verwirrend und komplex und eine 100% Garantie kann Dir auch niemand geben (nicht einmal ein Anwalt). Wenn es in ca. 6-7 Jahren mein davos.de BGH-Urteil geben wird (die Klage habe ich nach wie vor aus zeitlichen Gründen nicht eingereicht !) wird es hoffentlich etwas mehr Klarheit geben. (zumindest was .de Domains und ausländische Städte/Gebiete betrifft)

Harry
 
Also ich hatte erst vor rund 3 Monaten Probleme mit einer Gemeinde.

Ich hatte eine Domain: Gemeindename.org gereggt, mir vorab sogar noch ein telefonisches O.K. seitens der Gemeinde geholt, bekam dann aber schriftlich die Aufforderung (keine Abmahnung, aber die Androhung einer kostenpflichtigen Abmahnung) die Verwendung der Domain zu unterlassen.

Nachdem ich dann meinen Telefonpartner nochmals angerufen (und zur Sau gemacht) habe, habe ich die Domain dann doch lieber aufgegeben.
 
Am besten so etwas immer vorab schriftlich geben lassen.

Harry
 
Grundsätzlich ist das Thema viel zu sehr einzellfallbezogen und mit vielen Ausnahmemöglichkeiten versehen. Wenn beispielsweise eine Gemeinde den gleichen Namen trägt wie eine Region, und die Region unter diesem Namen bekannter ist als die Gemeinde, kann es schon wieder erlaubt sein, unter solch Domain ein Projekt über die Region aufzuziehen.

Immer mit Ärger und Kosten rechnen bei sowas und mit einkalkulieren.
Wenn man bereit ist zu kämpfen und die Kosten zu tragen kann man sowas reggen.
Wem solch Streit weh tun würde, der sollte die Finger davon lassen.
 

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