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Neu hier und gleich ne Abmahnung im Anmarsch

Tolaris

New member
Registriert
17. Aug. 2002
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Hallo

Ich bin neu hier und was das Domainrecht betrifft, so hab ich keinen blassen. Ich habe mir vor kurzem die Domain www.yyyyyyy.zz registriert (yyyyyyyy.zz zum Schutze dritter mal verschleiert) Jedenfalls verbirgt sich hinter zzz kein gewöhnlicher ländercode wie .de.net oder org. ist eher was exotisches ;-)

Nun will eine Firma, die www.zzyyyyyyy.de registriert hat und wohl auch zzyyyyyyy als Marke angeneldet hat, dass ich meine Domain www.yyyyyyy.zz übertrage und droht mit Abmahnung.

yyyyyyy ist allerdings ein allgemeinbeschreibender Begriff und zz halt der Ländercode.

Was meint ihr dazu? Kann ich gleich aufgeben, oder gibt es Zweifel ob das Domainecht sich nicht nur auf den Domainnamen, sondern auch den Ländercode einbezieht, sowie auf Kombinationen zwischen den beiden bezieht ??

Ich würde die Domain gerne behalten denn es ist ein wirklich ein Top name.

Sorry wegen dem yyyyyyy.zz - ich möchte mich erstmal noch nicht dazu äussern, bitte habt verständnis.

Danke für eure Hilfe
Schönes Wochenende

Tolaris
 
Hi Tolaris,

willkommen im Domtreff.

>>> Nun will eine Firma, die www.zzyyyyyyy.de registriert hat und wohl auch zzyyyyyyy als Marke angeneldet hat

Hat sie oder hat sie nicht? Recherchiere, damit Du weist woher der Wind weht.

Online recherchieren kannst Du unter:
http://ecommerce.wipo.int/domains/
WiPO - Trademarks und Domainnamen

www.ipdl.jpo.go.jp/homepg_e.ipdl
Japan Patent Office.

www.uspto.gov/web/menu/tm.html
United States Patent and Trademark Office.

www.markenblatt.de/
Kommerzielle Markendatenbank.

http://strategis.ic.gc.ca/cgi-bin/sc_consu/trade-marks/search_e.pl
CIPO (kanadische Markendatenbank).

http://tess.uspto.gov/
TESS (US amerikanische Markendatenbank).

http://ipdl.wipo.int/
Unveröffentlichte Daten der Wipo Gazette of international Marks.

www.epoline.org/epoline/Epoline?language=DE&page=home&b=NS
Europäisches Patentregister.

www.domainguard.de
Markenrecherche national und international!
Die schnelle und professionelle Markenrecherche von domainguard.de kann vor dem Verlust Ihrer Domains und teuren Abmahnungen bewahren. Stellen Sie so rechtzeitig fest, ob Sie Markenrechte verletzen - nicht nur für Business-Kunden immer wichtiger.

www.ipr-village.com/index_ipr.html
EM- und IR-Marken, Ähnlichkeitsrecherche in DEMASWEB  
ipr-Village: schneller, sicherer und internationaler Dokumentenlieferdienst

www.nameprotect.com
Kostenlose Markenrecherche (englisch)!

www.oami.eu.int/search/trademark/la/de_tm_search.cfm    
Kostenlose Markenrecherche!
 
www.internetworld.de/sixcms/detail.php?id=6518    
Kostenlose Markenrecherche!

www.genios.de

www.dpma.de
Der Zugriff auf die einzelnen Datenbanken ist werktags (Montag bis Freitag) zwischen 7.30 und 18.00 Uhr gewährleistet.
Ausnahme im File GSM: Kein Zugriff jeden 1. Montag eines Monats (wenn Arbeitstag) von 7.00 bis 12.00 Uhr.
Hinweis: Die Markendatenbank ist werktäglich von 20.00 bis 24.00 Uhr nicht erreichbar.

Und letztendlich gibt´s auch noch
www.marken-recht.de/forum/index.html
Forum für deutsches, europäisches und internationales Markenrecht.

Ich denke, irgendwo wird Dir schon geholfen werden.

Viel Glück!!!

Grüsse
Kinski
 
SuperLinski deine Kings ;D

Ja, echt super Kinski, deine Links. Auf so eine Sammlung habe ich schon 515 mal gewartet, jetzt isse da. Ich bin sicher, dass sich unsere Rechtsexperten nicht lumpen lassen, denn sie hat - mit Verlaub - etwas Überwältigendes. :-[


Mein Standardcheck ist bei http://www.markenplatz.de/index.php

Ich vermute es handelt sich um einen Werkschutz/Titelschutz?

@ Tolaris: Wenn Du mir die genaue Domain per interner Mail (PM) schickst, kann ich beim Surfen drauf achten.

Alles Gute!
 
Danke für Eure Tipps mit den Links.

Soviel ich weiss hat die Firma die Marke zz yyyyxxxxxx angemeldet. Und die Domain www.zzyyyyyyy.de gehört auch ihr.

Ich werde das mal durch den http://www.domainguard.de/ schicken.

Wie das mit der Rechtsprechung scheint, so wurden bisher die Ländercodes ausser acht gelassen, denn von vorherein werden geht es da nur um die domainnamen (www.domainname. ---)

Ich bin leider nur armer Student ohne Rechtsschutz - hab gehört eine erste Rechtsberatung kostet um die 150 Euro.
 
Unternehmerisches Risiko wird vom Rechtschutz nicht übernommen. Vermutlich muss Mickey Mouse auch nicht in jedem Land als Marke eingetragen sein um einen weltweiten Titel - oder Markenschutz zu geniessen.

Andererseite, "quelle.TV, Otto.TV" warum nicht?

Hauptstadt: Funafuti
Fläche: 26 Quadratkilometer
Einwohnerzahl: 10000

... also ob die bei Quelle ´n Video von Otto bestellen?

Ich kann mir nicht vorstellen, das deren Recht so weit geht. Bei internationalen Topleveldomains (TLDs) wie com, info, etc. ist das aber was anderes.

::)
 
Na wie auch immer, danke für Eure Hilfe.

Der vermeindliche Kläger hat offensichtlich zu hoch gepokert, was die Eindeutigkeit der eingetragenen Marke betrifft  ::)

Mittlerweile hat er mich nochmal angeschrieben und praktisch darum gebettelt  ;D

ICh denke es wäre cool sie ihm zu überlassen.
 
Hallo,

>>... also ob die bei Quelle ´n Video von Otto bestellen?
Ich kann mir nicht vorstellen, das deren Recht so weit geht.
Bei internationalen Topleveldomains (TLDs) wie com, info, etc. ist
das aber was anderes.<<

Meine persöhnliche Meinung:

Auch 'Quelle' ist ein Allgemeinbegriff. Sollte die Marke 'quelle' einen 'überragenden
Bekanntheitsgrad' in DE haben, dann liefert dies noch lange keine
Monopolberechtigung zu diesem Begriff - insbesondere dann nicht, wenn
es sich um eine gTLD oder ccTLD eines Landes ausserhalb DE handelt.
Die reine Registration einer 'quelle.cc' z.B., sei es durch einen Deutschen
oder deutschsprachigen Amazonenindianer in Brasilien stellt in sich
erst mal IMHO überhaupt keine 'Verletzung' irgendeiner 'Markenklasse irgendwo'
dar - erst wenn die Adresse auf ein Projekt führt, welches nachweislich
an der Klasse der Marke schmarotzt ist eine Verletzung zu erwägen.
Internet darf im Sinne von Allgemeinbegriffen nie und nimmer eine billige,
alte Markenprostituierte werden, welche durch gewisse 'Rechtssprechungspimps'
ihre 'Kundschaft' gesichert bekommt. Zuzüglich:
Die DPMA oder USPTO sollte zur Prüfung aufgefordert werden, ob
z.B. der Tatbestand einer Art Sperrmarke ist gegeben, wenn der Anmelder
die Absicht hat, andere am Gebrauch dieses Allgemeinbegriff in oder abseits
der Markenklasse zu hindern und den Marktzutritt unter dieser Bezeichnung
zu erschweren. Dies dürfte u.U. schon dann erwägt werden, wenn
zahlreiche Abmahnungen ohne klare Verletzung der Markenklasse
des Allgemeinbegriffes vorliegen. Ein pauschales Monopolsbegehren
des Markeninhabers in Bezug auf einen Allgemeinbegriff sollte
geprüft werden und auch die Gefahr eines Bumerang für den Markeninhaber
enthalten => der Markeninhaber des Allgemeinbegriff hat u.U.
bewiesen, dass seine Markenanmeldung dadurch untauglich geworden ist.
Ich verstehe es kaum im Sinne des Urheber des Markeng, dass der Menschheit
'das Wort aus dem Munde' mit einer Marke genommen werden kann:
'Quelle' ist erst mal 'eine Quelle' und nicht gleich irgendein Versandhaus
in DE - zumindest habe ich das in der Schule gelernt und mein neustes
D/E Webster Wörterbuch hier bestätigt das auch. Internet ist erst mal eine
kostbare Quelle für Information: es geht nicht an, dass sich jeder
deutschsprachige Mensch weltweit unter jeder TLD ein paar Turnschuhe
oder Suppenlöffel von irgendeinem Versandhaus 'Quelle' in DE aufschwätzen
lassen soll oder muss!

Wie gesagt: nur meine Meinung!

Freundlichen Gruss

John
 
Bei "Quelle" kommt es sicherlich darauf an, was auf die Website getan wird. Eine Suchmaschine oder Linkliste wird sicherlich kein Problem geben, wenn ein Shop mit Klamotten aufgezogen wird, evtl. auch noch in der Unternehmensfarbe Blau, wird es sicherlich Probleme geben. Eine Verwechslungsgefahr ist dann schon eher der Fall.

Gruß
Falke
 
Hallo Falke,

>>Bei "Quelle" kommt es sicherlich darauf an, was auf die Website getan wird.

http://www.netlaw.de/urteile/lgm_10.htm

Eher aus der 'Steinzeit' - heute vermute ich, dass Quelle in DE
nicht so leicht überall durchkommen würde.

http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2001/d2001-1036.html

Beim UDRP ist es IMHO natürlich 'sinnvoll' als Klagender sich einen 'freundlichen Arbiter'
auszusuchen. Ross Carson war meiner Meinung nach geradezu die ideale
Wahl für den Konzern. ;-)
Zudem hat sich der Beklagte offenbar nicht formell gemeldet, sondern sich
offenbar informell beschwert, dass 'quelle' ein französicher Begriff ist
(was natürlich auch stimmt).
Nebenher:
http://www.icannwatch.org/article.php?sid=856

Ich kann die Anwesenheit jeglichen Projektes bei diesen beiden Entscheidungen
nicht ersehen.

Freundlichen Gruss

John
 
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