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Neue Abmahnungen

Aha! Datenschutzaudit ...

Das hört sich doch verdammt nach unerlaubter Rechtsberatung unter Verstoß gegen § 1 RBerG an. Ich glaube Roersch Strewe & Partner wird da einmal ausnahmsweise als Abmahnkanzlei tätig und setzt denen einen klitzekleinen Schuss vor den Bug. Was mein Ihr?
 
Das sieht mir ganz nach einer Serienabmahnung aus, die URL des besagten Verbraucherschutzvereins ??? lautet übrigens: http://www.webrobin.de
Angesichts dieser Praktiken ist der Name webrobin der reinste Hohn :(!
@Stefan: den Schuß vor den Bug unterstütze ich absolut ;)!
Gruß
Markus
 
@stefan auch ich unterstütze dies

wenn ich sowas lese bekomme ich nur nen Kackreiz. Es ist ja in Ordnung Newsletterinhaber darauf aufmerksam zu machen, aber gleich ne Abmahnung mit Kostenbescheid über 1.300,-DM? Die kleinen werden munter abgemahnt und bei den großen passiert erstmal garnichts. Da wird nur erstmal darauf aufmerksam gemacht.

Gruß, Jens
 
Hallo Zusammen

Ich kann solche Vorgehensweise auch in keiner Hinsicht für gut heissen. Falls ich irgendwo meinen Beitrag dazu leisten kann, dem Treiben einhalt zu gebieten, lasst es mich wissen.

Gruß
Visitline
 
Hab den Newsletter von newsletterberater.de abonniert, der hat auch eine Ausgabe diesem Thema gewidmet:

___________________________________________________

NewsletterBerater

Aktuelle Sondermeldung:
Abmahnungen gegen Newsletter!

Ein seit kurzem klageberechtigerter Verein aus Hannover mit
dem "schönen" Namen "Gesellschaft zum Schutz privater Daten
in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V."
schickt Newsletter-Herausgebern Abmahnungen (1200
DM Abmahngebühr) ins Haus! Grund: Es wird nach mehr
als nur der E-Mail-Adresse beim Abonnieren deren Newlsetter gefragt und
das sei ein Verstoß gegen §4 Teledienstdatenschutzgesetz
sowie §13 Medienstaatsvertrag!
Wir recherchieren zu diesem Thema.

Auf die Schnelle ein Tip: Schauen Sie unter
http://www.freedomforlinks.de/Pages/abmahnform.html
nach und tragen Sie sich ein, wenn Sie zu den betroffenen
gehören!

Was eine Abmahnung ist und wie man damit umgehen kann unter:
http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r61.html

Weitere Hintergründe unter
http://www.internetworld.de/sixcms/detail.php?template=detail_nachrichtenforum&id=15655!

Mehr dazu in der nächsten Ausgabe am 6.07.2001!

Wenn Sie schon eine Abmahung erhalten haben, lassen Sie
es uns kurz wissen!

Vielen Dank!
Ihr
NewsletterBerater

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"Webrobin" darf nicht mehr abmahnen!

Der umstrittene Verbraucherschutzverein GSDI darf vorerst keine Abmahnungen mehr an Newsletter-Betreiber und andere verschicken. Nach einem Einspruch beim Bundesverwaltungsamt steht der Verein nicht mehr auf der Liste der so genannten "qualifizierten Einrichtungen", die im Verbraucherinteresse Abmahnungen verschicken dürfen. Bis zur Entscheidung über den Einspruch ist GSDI vorläufig gesperrt. Die Folge für bereits Abgemahnte: Alle Fristen sind damit ausgesetzt. Innerhalb von wenigen Tagen hatte die neugegründete Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten (GSDI) mehr als 70 Betreiber von Newslettern abgemahnt. Ihnen war vorgeworfen worden, gegen Gesetze zu verstoßen, weil bei der Newsletteranmeldung nach mehr als nur der E-Mail-Adresse gefragt worden war. Mit den gleichlautenden Abmahnung kamen auch prompt die Anwaltsrechnungen über 1286,21 Mark. Anfang der Woche hatte die GSDI bereits nach massivem Druck der Netzgemeinde verkündet, die Anwaltskosten selbst zu übernehmen. Den Verzicht auf die Anwaltskosten begründete der GSDI-Vorstand in einem offenen Brief an das "Magazin gegen den Abmahnwahn im Internet", http://www.advograf.de, damit, dass man die Diskusssion wieder auf "eigentliche Vereinsanliegen, die gravierenden Datenschutzdefizite im Internet" lenken wolle.

Quelle: <e>Market

Gruß, Jens
 
Die sind nur auf ne schnelle Mark aus,um die Vereinskassa zu füttern.
Ihr solltet Klage erheben,damit ihnen das Abmahnrecht für immer entzogen wird.
Das ist ein weiteres schwarzes Schaf in der Herde,das ausgemustert werden sollte ;)
 
Hallo Stefan,
dem Verein dürfte die Aktivlegitimation zur Klageführung fehlen; wie mir noch aus dem Studium (Popularklage) bekannt, muss ein Verein
a) über 75 Mitglieder haben und
b) gemeinnützig sein
oder...(öffentlich geförderte Verbraucherschutzvereine, liegt hier aber nicht vor)

Bei deren Satzung
http://www.webrobin.de/verein/satzung/satzung.htm

liegt garantiert keine Gemeinnützigkeit vor.

Der Passus:
"§ 3 Zweck
(...)
4. Der Verein soll weiterhin die zum Schutz der Verbraucherinteressen gegebenen gesetzli-chen Rechte wahrnehmen; dieses geschieht erforderlichenfalls auch durch Einleitung gerichtlicher Maßnahmen."

mag vielleicht eintragungsfähig sein, eine Aktivlegitimation ergibt sich daraus keinesfalls.

Am Mittwoch werde ich mal diesbezüglich die Bibliothek durchforsten, inwieweit der Domainverein Rechte auf Unterlassung gegenüber diesem Verein geltend machen kann.
Mal sehen, ob wir da einen Anspruch auf "Satzungsänderung wegen Irreführung" oder Ähnlichem haben.

Viele Grüsse

Michael
http://www.domainverein.de
 
Am Mittwoch werde ich mal diesbezüglich die Bibliothek durchforsten, inwieweit der Domainverein Rechte auf Unterlassung gegenüber diesem Verein geltend machen kann.
Mal sehen, ob wir da einen Anspruch auf "Satzungsänderung wegen Irreführung" oder Ähnlichem haben
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Hattet Ihr schon direkten Kontakt oder ist das lediglich ein cleverer Weg den Domainverein bekannt zu machen und Mitglieder zu werben?

Axel
 
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