lostLobster
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- 16. Dez. 2005
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Hallo,
seit Anfang des Jahres gelten neue Regelungen bei Lieferungen an Abnehmer mit UID im Gemeinschaftsgebiet. Die Übergangsfrist endet jetzt im März.
Zumindest für Warenlieferungen muß ab April eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift vom Käufer + andere Daten vorliegen, damit es später keine Probleme mit dem USt.-freien Verkauf gibt. Die Finanzbehörden wollen hierfür Vordrucke zur Verfügung stellen.
Ich vermute einfach mal, für USt.-freie Domain-Verkäufe sollte man zu Sicherheit ab sofort analog verfahren.
Gruß
Carsten
seit Anfang des Jahres gelten neue Regelungen bei Lieferungen an Abnehmer mit UID im Gemeinschaftsgebiet. Die Übergangsfrist endet jetzt im März.
Zumindest für Warenlieferungen muß ab April eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift vom Käufer + andere Daten vorliegen, damit es später keine Probleme mit dem USt.-freien Verkauf gibt. Die Finanzbehörden wollen hierfür Vordrucke zur Verfügung stellen.
Ich vermute einfach mal, für USt.-freie Domain-Verkäufe sollte man zu Sicherheit ab sofort analog verfahren.
Gruß
Carsten
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