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Anfahrtsskizzen aus Stadtplänen dürfen nicht ohne Zustimmung des Verlages, der das Kartenmaterial herausgibt, in den eigenen Internetauftritt eingebaut werden. Stadtpläne sind urheberrechtlich geschützt. Es kommt nicht darauf an, ob eventuell ein Copyright-Vermerk angebracht ist. Dies hat erst kürzlich das Oberlandesgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil vom 28.04.2006 (5 U 199/05) wieder festgestellt. Da die Landkarten-Verlage zunehmend dazu übergeben, Urheberverstöße aktiv zu verfolgen, ist es unbedingt ratsam, die notwendige Einwilligung zur Platzierung eines Stadtplanausschnittes in das Internet einzuholen.