B brubel New member Registriert 09. Mai 2002 Beiträge 7 Reaktionspunkte 0 22. Mai 2002 #1 Quelle: http://www.vnunet.de/pc-pro/news_facts/detail.asp?ArticleID=3708 (PCPro)
R Ruediger New member Registriert 08. Nov. 2001 Beiträge 650 Reaktionspunkte 0 22. Mai 2002 #2 Der letzte Satz ist entscheident: > Entscheidend für den Behalt der Domain ist, dass der Domain-Name zugleich > der Eigenname des Beklagten ist. (bs/mk) > Ergo: keine 'Neue' Rechtsauslegung, aber sicherlich auch ein interessanter Punkt bei möglichen Auseinandersetzungen. siehe Bsp.: http://www.mcdonald.de Dort wird schon vor dem Betreten der Site gewarnt ... ;D
Der letzte Satz ist entscheident: > Entscheidend für den Behalt der Domain ist, dass der Domain-Name zugleich > der Eigenname des Beklagten ist. (bs/mk) > Ergo: keine 'Neue' Rechtsauslegung, aber sicherlich auch ein interessanter Punkt bei möglichen Auseinandersetzungen. siehe Bsp.: http://www.mcdonald.de Dort wird schon vor dem Betreten der Site gewarnt ... ;D