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Newbiefrage: Nachname.de gedeckt durch Namensrecht?

geneticus

New member
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09. Aug. 2006
Beiträge
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Hallo zusammen,
ich bin ein Newbie in der Domaincommunity und habe (vielleicht daher und trotz Suche!) noch keine eindeutige Antwort zu meinem Problem gefunden:

Eine Firma, die sich offensichtlich auf das Grabbing und den Verkauf von Domains spezialisiert hat, ist ohne weitere Marken- oder Namensrechte im Besitz der .de Domain meines Nachnamens. Meine Frage ist nun, habe ich als Träger des Nachnamens einen rechtlich nachweisbaren Anspruch auf die Übertragung dieser Domain habe oder dieses Namensrecht nur für vorname-nachname.de Kombinationen gilt.

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.

Gruß,
geneticus
 
Ein Blick ins BGB (§ 12) hilft diesbezüglich weiter und beantwortet Deine Frage.

Grundsätzlich hast Du ein Recht auf Unterlassung, nicht aber auf Übertragung einer Domain.

Dies stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern bezieht sich in allgemeiner Art und Weise auf o.g. BGB-Paragraphen.
 
Freiburg schrieb:
Grundsätzlich hast Du ein Recht auf Unterlassung, nicht aber auf Übertragung einer Domain.

Stimmt. Der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass das bei bescheibenden Begriffen nur eingeschränkt gilt. Wenn Du zum Beispiel Hans Wurst heisst dann dürfte die Domain schwer angreifbar sein. Stöber hier im Forum mal ein bisschen nach "Dispute" bevor Du was unternimmt, damit wird ggf. die Unterlassung zur Übertragung...
Gruss,
Holger
 
Wenn die Firma tatsächlich, so wie hier dargestellt, keine Markenrechte an dem Namen hat, dann ist es ganauso wie bei mir Anfang 2004.
Ich habe damals einen Disput-Eintrag bei der Denic erwirkt und anschließend den Inhaber direkt abgemahnt. Vorher hab ich jedoch meine rechtliche Situation ausgelotet. Der Anwalt meines Vertrauens hatte mir grünes Licht gegeben.

Dauerte keine 14 Tagen und die Domain war meine.

Grüsse
Kinski

>>> Dies ist selbstverständlich nur meine Meinung und KEINE Rechtsberatung!
 
Kann auch nur empfehlen die Domain zu fordern und vorher einen Disputantrag bei der Denic zu stellen.
 
Kann ich denn eine Abmahnung selber verfassen oder muss das von einem beauftragten Anwalt geschehen?
 
Man kann sich in einem Prozess auch selbst verteidigen.
Ob das allerdings klug ist...muss jeder für sich selbst entscheiden.

Die Möglichkeit hat man, aber ob es so gut ist.....

grüsse,
engel
 
geneticus schrieb:
Kann ich denn eine Abmahnung selber verfassen oder muss das von einem beauftragten Anwalt geschehen?
Selbstverständlich kannst du die Abmahnung selbst verfassen.

Grüsse
Kinski
 
Selbstverständlich kannst du die Abmahnung selbst verfassen.

die Abmahnung möchte ich gerne lesen.
Er weiß nichtmal, dass er Abmahnen kann, vielleicht noch nicht einmal, was ne Abmahnung ist...
Die Frage ist hier doch weniger, ob er es selbst kann...sondern vielmehr, ob er es selbst machen sollte...

grüsse,
engel
 
engel schrieb:
die Abmahnung möchte ich gerne lesen.
Er weiß nichtmal, dass er Abmahnen kann, vielleicht noch nicht einmal, was ne Abmahnung ist...
Die Frage ist hier doch weniger, ob er es selbst kann...sondern vielmehr, ob er es selbst machen sollte...

grüsse,
engel

:) Danke für die Fürsorge. Mir ist sowohl klar was eine Abmahnung ist als auch dass es natürlich besser wie auch wirkungsvoller ist, diese von Fachpersonal verfassen zu lassen.
Mir stellt sich dann nur die Frage der Relation: Ab welchen Punkt ist es günstiger die Domain zu kaufen als die anfallenden Anwaltskosten zu haben.
 
Mir stellt sich dann nur die Frage der Relation: Ab welchen Punkt ist es günstiger die Domain zu kaufen als die anfallenden Anwaltskosten zu haben.

kommt wahrscheinlich auf die Anwaltskosten an und darauf was Du denn bereit bist für die Domain zu bezahlen. :Wink: Vielleicht kann Dir auch jemand den Punkt abnehmen und für Dich einen Kaufpreis festlegen und nach Anwaltskosten recherchieren.

gruß
sizzle
 
Mir stellt sich dann nur die Frage der Relation: Ab welchen Punkt ist es günstiger die Domain zu kaufen als die anfallenden Anwaltskosten zu haben.
Mein Anwalt wollte Kosten in einer Höhe, die ich nicht bereit gewesen wäre für die Domain zu zahlen. Und ich war mir meiner rechtlichen Lage sicher, zumal der Inhaber damals ein nicht Unbekannter, im negativen Sinne, aus dem Dombiz war. Daher habe ich selbst abgemahnt. Der Kommentar eines Forenmitglieds hier zum Text meiner damaligen Abmahnung: "Ganz schön frech."

Grüsse
Kinski
 
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