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Nicht zu glauben !

TBlum

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Registriert
04. Jan. 2007
Beiträge
822
Letzte Woche habe ich eine TopDomain gekauft, zugegeben zu einem günstigen Preis.

Alles lief glatt, der Verkäufer schickte eine Rechnung, ich bezahlte sofort, er bestätigte die Zahlung und unterschrieb das Domaininhaberwechselschreiben und faxte es an meinen und seinen Provider. So weit alles ok. Ich habe also seine eMails, seine Faxe samt Unterschrift. Es ist eine Firma aus Deutschland.

Jetzt kommts:
Gestern abend schaute ich, ob bei Denic meine Firma als neuer Besitzer bereits eingetragen war, Fehlanzeige. Stattdessen stand dort auf einmal ein dritter, mir völlig fremder Name.

Ich rief spät abends den Verkäufer an, erwischte ihn auch und er erzählte:

Ja, also das ist so. Diese Domain halte ich zusammen mit einem Freund, der will nun doch nicht verkaufen und hat sich einfach bei Denic als Besitzer eingetragen ohne mich zu fragen.

Ich darauf: Das geht aber so einfach nicht, dazu benötigt er ja ihre Unterschrift.

Er: Ich weiß auch nicht wie er das gemacht hat, der ist irgendwie Denic Mitglied...

Ich: Erzählen Sie mir keinen Mist, also wenn die Domain bis Montag nicht gekuendigt ist und sich im Umzug befindet, gehe ich zum Anwalt. Das wird teuer weil ich alle entstandenen Kosten (Logoerstellung, etc) auf Sie abwälzen werde.

Er: Och Mensch, Sie kriegen ja auch Ihr Geld zurück ...

Ich: Ich will nicht das Geld, ich brauche die Domain, weil da ein ganzes Projekt darauf abgestellt ist und wir uns bereits in Logoplanung etc. befinden. (was auch stimmt) Diese Kosten klage ich bei Ihnen ein.

Er: Och Mensch, zur Zeit läuft auch alles schief. Ich spreche mit meinem Freund und wir geben Ihnen Bescheid bis Montag..


.. mal sehen wie es weiter geht :Guns:
 
Guten Morgen!

Nun, dies ist natürlich eine sehr ärgerliche Angelegenheit..

Aber ich würde mir dennoch keine Sorgen machen.

Es ist zwar möglich, dass der "Freund" sich einfach ohne Einverständnis des Verkäufers einträgt, keine Frage (Der "Freund" muss nur selbst der Provider sein, das ist das kein Ding),

aber:

zum Vertragszeitpunkt war der alleinige Inhaber der Domain Dein Verkäufer, von welchem Du eine rechtsgültige Unterschrift hast. Und wer wann im denic stand, ist immer im Nachhinein noch nachvollziehbar.

Die Sache ist ganz klar.
Könnte zwar mitunter länger dauern, RA etc.., aber sicher ist Dir die Domain auf jeden Fall! Ich an Deiner Stelle würde noch eine ganz klare Nachfrist von 7 Tagen aussprechen, und dann ohne weitere Warnungen sofort den RA einschalten. Die Kosten musst Du eh nicht selbst tragen.

Beste Grüße,
René
 
Ja, sehe ich auch so.

Nur wenn du sowas am Samstagabend siehst, gehst Du erst mal an die Decke vor Zorn, es gibt schon lustige Zeitgenossen.

Na, mal sehen wie es weiter geht...

Beste Grüße
Thorsten
 
würde noch versuchen ein historywhois von der denic zu bekommen,
Sollte in diesem Fall kein Problem sein.
 
Hm, ich sehe das ganz anders.
Ich denke nicht, dass Du beste Chancen hast, die Domain zu bekommen.

Wenn die Domain eigentlich beiden gehoert, haben diese dadurch spontan auch ohne gemeinsamen Vertrag eine GbR gegruendet.
Dann hatte der eine, egal wer im Whois steht, nicht das Recht, die Domain ohne Unterschrift oder Einverstaendnis des anderen zu verkaufen.
Der Vertrag waere ungueltig.

Wenn der andere auf die Domain besteht, hast du kein Recht auf diese. Du kannst dein Geld vom ersten zurueckfordern.
Schadensersatz ist schwierig nachzuweisen.
 
na ja ich sehe das anders,

in diesem fall könnte auch arglistige täuschung vorliegen. da ja der verkäufer wusste dass er nicht der einzige owner ist
 
hm, ich gebe andi50 und mmmhome recht.
Wenn einer die Domain "verkauft" hat OHNE Alleinvertretungsrecht bzw. OHNE klares Vertretungsrecht der rechtlichen Verkäuferpartei, wird es schwer, im Endeffekt ein Fall fürs Gericht, wenn eine Partei, z.B. Käufer, getäuscht wurde.

Zudem halte ich das für zutreffend:
na ja ich sehe das anders,

in diesem fall könnte auch arglistige täuschung vorliegen. da ja der verkäufer wusste dass er nicht der einzige owner ist
Ich habe zwar auch schon Domains verkauft, die nicht mir gehörten, hatte aber immer ein schriftliches Vertretungsrecht hierzu. Fehlt das, für Domains die einen nicht gehören, und "verkauft" diese ist es sowas wie arglistige Täuschung. Wahrscheinlich muss auch hier Sedo seine AGB wieder verfeinern. Und nicht nur Sedo, sondern alle Domainbörsen.

Grüsse
Ideal

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