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Niederlage für deutsche Abmahnvereine

funbroker

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Recht/Steuer, Handel/Dienstleistungen


Niederlage für deutsche Abmahnvereine
Bundesgerichtshof: Unternehmen dürfen Konkurrenten nicht mit einer Flut von Abmahnungen überziehen

Karlsruhe (pte, 24. Jul 2002 18:15) - Auch bei begründeten Werbeverstößen dürfen Unternehmen ihre Konkurrenten nicht mit einer Abmahnwelle überziehen. Vor allem dann nicht, wenn sie den Gegner allein mit hohen Prozesskosten in die Knie zwingen wollen und selbst nur einen Anwalt beschäftigen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de in einem wegweisenden Urteil entschieden.

Vor zwei Jahren hat der BGH schon die Möglichkeiten von Firmen drastisch eingeschränkt, ihre Konkurrenten mit Wettbewerbsklagen zu´überziehen und damit die Prozesskosten in die Höhe zu treiben. In einigen Urteilen aus jüngerer Zeit hat er seine Grundsätze zur "rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung" bekräftigt.

Branchenkenner gehen davon aus, dass den umstrittenen Abmahnvereinen mit dem BGH-Urteil eine wichtige Grundlage für ihre aggressive Vorgehensweise gegen Unternehmen entzogen wurde. "Normalerweise obliegt es den Geschäftsbetreibern, über das Maß an Moral und Ethik im Wettbewerb zu entscheiden und eher selten trifft man auf Unternehmer, die bewusst vorsätzlich gravierende Verstöße begehen, nur um sich einen Vorteil zu verschaffen. Das jeweils geltende Handelsgesetz sollte darüber hinaus vollkommen ausreichend sein, um groben Verstößen vorzubeugen", so der Münchner Wirtschaftsexperte Hendrik Hannes. Verstöße würden dann vorliegen, wenn Hersteller bewusst unwahre Aussagen machen, Mitbewerber anschwärzen, oder sonst in irgendeiner Art und Weise unethische Absatzmaßnahmen praktizieren die bewusst nur darauf abzielen, den Konsumenten zum Kauf des Produktes zu bewegen.

"Dann gibt es noch den Konsumenten, der durchaus in der Lage ist, sich seine eigene Meinung zu bilden und dem - im Falle einschneidender Nachteile durch den Erwerb eines verstoßbehafteten Produktes - Institutionen wie der Verbraucherschutz zur Seite stehen. So funktioniert der Handel überall in der Welt. Nur in Deutschland gehen die Uhren etwas anders", kritisiert Hannes. Die Macht der Abmahner wachse mit jedem gewonnenen Prozess, da es für viele neue Marktsegmente keine oder nur unzureichende Gesetze gäbe, die der Willkür ihrer Anwälte entgegenstehen könnten. "Oft sind Abmahner nur Erfüllungsgehilfen von mächtigen Lobbys, die dafür sorgen, dass Großkonzerne ihr dubioses Verhalten mit maximaler Effizienz ausführen können", so Hannes. Mit dem BGH-Urteil hätten die wettbewerbsfeindlichen Abmahner eine herbe Niederlage erlitten. http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2000/PM_024_2000.htm (Ende)


Aussender: pressetext.deutschland

Redakteur: Gunnar Sohn,
email: [email protected],
Tel. 0049-228-6204474
 
Ich glaube zwar nicht das die Begründung ausreichend für den Stopp von Abmahnvereinen ist aber es ist ein Schritt diese Leute erfolgreicher in eine sittenwidrige Ecke zu drücken. Frag mich nur ob Herr Steinhöfel jetzt sein Slogan in "Ich glaub ich bin zu blöd" ändert.
Insgesamt ist es nur ein Schritt zu einem Leben ohne Missbrauch von Abmahnungen aber keine echte Wende, wie es sich viele ersehnen.
 
Ein Schritt in die richtige Richtung! Abmahnungen sind zwar ein wichtiges Mittel, Massenabmahnungen und Abmahnvereine(anwälte) sollte aber der Hahn endlich abgedreht werden.

Gruß
Falke  8)
 
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